Mörder erhält Prozesskostenhilfe
Magnus G. ist ein verurteilter Mörder, denn dieser hat den Jungen Jakob von Metzler umgebracht. Das Verfassungsgericht des Landes Hessen hat im nun das Recht zugesprochen, Prozesshilfekosten zu erhalten.
Magnus G hat vor das Land Hessen zu verklagen, da die Ermittler ihm, während den Verhandlungen damit gedroht haben ihn zu foltern. Er will nun Schadensersatz erhalten.
Tja, wenn er kein Geld hat muss das eben so sein, auch wenn er damit im Grunde nur den Prozess gegen das Land und die Täter finanzieren muss.
Dieser ist unabhängig von seiner Tat natürlich ebenfalls wichtig, da kein Vertreter des Staates das Recht hat Unrecht mit Unrecht zu bekämpfen oder über dem Gesetz steht.
Auch wenn das ganze morlaisch bedenklich ist, so hat er ein Anrecht darauf, angemessen vertreten zu werden vo rGericht und dementsprechend ist ihm auch Prozesskostenbeihilfe zu gewähren. Alles andere wäre der Demokratie und dem Gesetzt nicht zuträglich.
Da stimme ich euch beiden voll und ganz zu - auch wenn er solch eine schlimme Tat wie den Mord an einem Jugendlichen begangen hat muss man ihn trotzdem genauso behandeln wie alle anderen. Dazu gehört auch die Prozesskostenbeihilfe.
Ich habe gerade zum ersten mal davon gehört, deswegen war mir das mit dem Foltern auch nicht bewusst. Sollte es wirklich so sein, dass ihm mit Folter gedroht wurde finde ich das erschreckend, wenn das so weitergeht haben wir hier schon bald Zustände wie in Amerika, wo Gefangene im Gefängnis von Guantanamo ohne Rechte und Anklage gefangen sind, dort ist die Anwendung von physischer und psychischer Folter auch Alltag! So etwas darf und wird auch hoffentlich nicht bei uns in Deutschland eintreten!
Jeder der das Geld nicht allein aufbringen kann, kann diese Hilfe beantragen. Ob nun Straftäter oder Opfer. Es steht ihm zu und somit muss er dies auch bekommen. Selbst wenn man aus moralischen Gründen sicherlich bedenken haben mag. Aber es steht auch niemanden zu eine Aussage förmlich zu erpressen.
Ich finde es auch richtig, dass der "Täter" diese Prozesshilfe bekommt.
Es gibt genügen Fälle, wo der Täter sein Geständnis nur abgegeben hat, weil er fürchtete, gefoltert zu werden. Und dass unsere Gesetzeshüter nicht immer eine weiße Weste haben, sollte auch jeden bekannst sein, spätestens, nachdem ein paar Beamte in Dessau einen schwarzen Mitbürger verbrennen lassen haben. Zwar ist dieser Vorfall noch nicht bis ins Detail aufgeklärt, aber die Schuld der Beamten an sich schon nachgewiesen.
Nun gibt es auch übermütige Beamte, die nur der Verurteilung wegen, Druck auf den Beschuldigten ausüben. Das es einige Gemüter gibt, die dann zusammenbrechen und alles unterschreiben, was ihnen vorgelegt wird, wurde auch schon in diversen Fällen nachgewiesen. Genau aus diesem Grund müssen in einem Rechtsstaat auch verurteilte Mörder das Recht auf Beihilfe haben, um sich wehren zu können. Denn dies ist ein Grundrecht, dass einen demokratischen Staat ausmacht.
Übrigens muss auch der Mörder im Fall des verlierens die Kosten des Verfahrens tragen, sobald er dazu in der Lage ist (zum Beispiel wird der Lohn der Arbeit im Gefängnis teilweise einbehalten etc.)
Deutschland ist ein Rechtsstaat und somit hat jeder Bürger, der sich aus eigenen Mitteln keinen Rechtsbeistand leisten kann, Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe, was aber nicht bedeutet, dass der Staat zahlt und gut ist. Derjenige, der Prozesskostenbeihilfe bewilligt bekommt, bekommt vorerst ein zinsloses Darlehn. Nur wenn sich seine finanzielle Situation in den kommenden 3 Jahren nicht zu seinen Gunsten verändert, wird demjenigen der Darlehn geschenkt.
Wenn es tatsächlich so war, dass er sein Geständnis nur abgelegt hat, weil ihm Prügel durch die Polizeibeamten angedroht oder vollendet worden sind, so könnte es durchaus sein, dass der Täter in Wirklichkeit jemand ganz anderes ist. Wenn ihm nun kein Rechtsbeistand zur Seite gestellt würde, so läuft das Gericht Gefahr, einen wohlmöglich unschuldigen für mehrere Jahre wegen Mordes den er nicht begangen hat zu verurteilen.
Ob er also wirklich den Mord begangen hat, wird sich zeigen, wenn das Urteil des zuständigen Gerichtes gefällt wird. Jemand ist so lange unschuldig, ´bis seine Schuld bewiesen ist und in diesem Fall ist es ein Geständnis des angeblichen Täters, dass allerdings keinen halt hat, da dieses erzwungen wurde. Ich würde niemals jemanden für etwas verurteilen, wenn es nicht zu 100% nachgewiesen und vor allem bewiesen ist.
@patterchen
Der Fall wurde schon lange verhandelt und entschieden, schon vor Jahren, bitte mal damit auseinandersetzen statt immer loszuposten! Der Kläger klagt jetzt nur gegen das Verhalten der Polizisten während der Untersuchung!
Dann sollte dies auch aus dem Ausgangspost ersichtlich sein.
Und trotzdem, in einem Rechtsstaat haben auch verurteilte Mörder und Kinderschänder und was es sonst nicht alles gibt die gleiche Behandlung vor dem Gesetz, mit Rechten und Pflichten, wie jeder andere auch!
wusseler hat geschrieben:Dann sollte dies auch aus dem Ausgangspost ersichtlich sein.
Also der Fall Jakob von Metzler und Magnus G. (auf Wiki kann man auch zur Erinnerungshilfe den gesamten Namen einsehen) ist wohl selbst jedem bekannt, der keine BILD liest - liegt ja nur 6 Jahre zurück und ging in allen Medien wochenlang rauf und runter.
Man erwähnt ja auch nicht bei anderen Posts extra dass 2 + 2 = 4 ist weil das irgendwie zum Allgemeinwissen gehört.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-17093.html
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