Gutschein - Auszahlung von Bargeld zulässig?
A hat an einer Tankstelle getankt und dort den offenen Betrag mitsamt einer Gutscheinkarte bezahlt. Nun hat der Betreiber der Tankstelle A den Restbetrag in Bargeld ausgezahlt. Dabei handelte es sich um eine relativ kleine Summe, so dass A nichts weiter dazu gesagt hat. Es ist jedoch so, dass A wieder einmal eine Gutscheinkarte erhalten hat, die aber nun einen nicht unerheblichen Geldbetrag aufweist. A hat daraufhin den Tankstellenbetreiber angesprochen und dieser hat A gegenüber geantwortet, dass das System der Tankstelle zu alt sei, um ausschließlich den Betrag von dieser Gutscheinkarte abzuziehen. Er hätte also wieder einmal das Restguthaben in Bargeld ausgezahlt.
Letztendlich wäre es egal gewesen, wenn A nun das Bargeld bekäme, aber ist es überhaupt möglich, eine Gutscheinkarte zwar anzunehmen und diese auch als Zahlungsmittel einzusetzen, aber ein mögliches Restguthaben nicht mehr auf diese Karte einzutragen? Inwiefern kann A dem Tankstellenbetreiber da vertrauen oder war es eine Ausrede des Tankstellenbetreibers, der nun mal nicht mehr zu den jüngsten Personen gehört? Damit soll nun nicht gesagt werden, dass der Betreiber zu alt sei oder dergleichen, sondern lediglich, dass er sich nicht mehr großartig mit den technischen Erneuerungen auseinander setzt oder kein Verständnis mehr dafür hat, was eben in einem gewissen Alter schon mal vorkommen kann.
Also in diesem Fall kann sich A doch freuen, dass er das Restgeld einfach ausbezahlt bekommen hat. Ich meine, wie oft liest man denn nicht schon: "Gutscheinauszahlung nicht möglich". Vielleicht wäre auch noch relevant zu wissen, wie hoch der ausbezahlte Restbetrag wirklich war, aber wenn es sich um einige wenige Euro handelt, ist es doch wirklich für A von Vorteil. Außerdem kann es durchaus möglich sein, dass, sofern man nicht bei einer dieser großen Tankstellenketten (JET, Aral usw.) tankt, die Kassensysteme wirklich zu alt sind, um so etwas wie ein "Restguthaben" zu verwalten. Da kann man aber auch nur mutmaßen. Außerdem glaube ich, dass auch älteres Personal durchaus in die Kassensysteme eingeführt wird und sie damit wohl auch umgehen können.
Ich hatte vor ein paar Wochen auch einen Gutschein in einen Fahrradladen eingelöst. Dabei kam ich nicht genau auf die Summe des Gutschein. Mir fehlten also noch 5 Cent. Und genau diese 5 Cent bekam ich auch als Wechselgeld zurück. Ich habe mich im ersten Moment auch gewundert weil ich schon direkt wieder abdampfen wollte als mir der Verkäufer die 5 Cent noch zurückgab. Verwundert wie ich war, vergaß ich ihn direkt deswegen mal zu fragen aber man kann ja nicht an alles denken. Wahrscheinlich muss es doch so sein, dass man den Restwert herausgeben muss. Vielleicht ist eine korrekte Buchhaltung der Grund dafür, dass man eben in solchen Fällen so vorgeht. Wenn man den kompletten Gutschein in Geld wechseln möchte stößt man sicherlich auf Gegenwehr, denn das ist meines Wissens nicht möglich. Wie es bei höheren Differenzen des Betrages ist kann ich nicht sagen.
Bislang verblieb das Restguthaben bei uns auf der Karte und eine Auszahloption wurde uns auch gar nicht zur Verfügung gestellt. Ich finde es aber gut wenn man Restbeträge überall auszahlen würde, da man in den meisten Fällen dem Gutschein bei Cent Beträgen gar keine Beachtung mehr schenkt. Ich hatte auch mal einen Papiergutschein gehabt, dieser musste natürlich komplett aufgebraucht werden, da sonst das Restguthaben komplett weg wäre. Die Kassiererin meinte das man halt für die paar Cent die den Gutschein voll machen würde auch was kaufen müsste, sonst würde ihre Kasse nicht stimmen. Also habe ich noch was gekauft, was natürlich über den Gutschein hinaus ging und ich zu zahlen musste. In dem Fall wäre eine Auszahlung auch besser gewesen.
@Inceptor, ich weiß zwar nicht, weshalb es so wichtig ist, wie viel Guthaben auf der Gutscheinkarte darauf ist, aber es handelte sich um Karte mit einem Wert von 50 Euro und etwas mehr als 10 Euro wurde zurückgegeben und nicht zurück gebucht. Der Wert der anderen Karte beinhaltet einen dreistelligen Betrag und würde eben mehr als hundert Euro Restguthaben bedeuten, was dann ausgezahlt wird.
Im Übrigen handelt es sich durchaus um eine große Tankstellenkette, aber hier vor Ort ist sie eben sehr klein und es gibt auch keinen entsprechenden Shop. Natürlich kann man da auch Süßigkeiten kaufen oder so, aber eben nur im ganz kleinen Rahmen und ohne groß Auswahl. Ob dann das System komplett von dieser Kette gestellt wurde oder man das vorhandene Equipment mit eingebunden hat, ist nicht bekannt.
Früher hat man das sehr oft gemacht, dass man den Restbetrag dann in Form von Bargeld ausgezahlt hat. Mittlerweile wurden aber wirklich viele Systeme umgestellt, sodass es möglich ist, den Betrag zu verrechnen. Dafür ist, soweit mir bekannt, aber wirklich ein bestimmtes System von Nöten und ich kann mir gut vorstellen, dass wenn es das System einfach nicht gibt, dass man dann auch nicht verrechnen kann.
An und für sich dürfte es doch aber total egal sein, ob man das Geld als Bargeld oder eben Restgutschein erhält, oder? Das Geld ist dadurch weder mehr noch weniger wert. Ich persönlich fand es damals ja besser, wenn man den Restbetrag ausgezahlt bekommen hat. Vor allem dann, wenn man mit dem Gutschein eigentlich weniger etwas anfangen konnte.
Ich habe bislang schon viele Gutscheine von diversen Tankstellen bekommen. Meist stand auf den Gutscheinen "Keine Barauszahlung möglich". Aber falls nichts auf dem Gutschein steht kann ich das schon nachvollziehen, dass er den Geldbetrag bar ausbezahlt bekommen hat. Ich denke, dass er sich glücklich schätzen kann, dass er den Restbetrag in bar erhalten hat!
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