Kontopfändung bekommen, was nun?

vom 24.09.2011, 20:57 Uhr

A hat sich vor einem Jahr selbständig gemacht, es mit der Umsatzsteuervoranmeldung und ein paar weiterer kleinerer Posten nicht so genau genommen und von daher auch eine saftige Steuernachforderung seitens des Finanzamtes verpasst bekommen. Infolge eines Pfändungsbeschlusses seitens des Finanzamtes wurde A nun auch das Bankkonto vorerst einmal dicht gemacht.

A ist ja durchaus zahlungsbereit und hat das auch bereits dem Finanzamt signalisiert. Wird bei sofortiger Begleichung der Steuerschuld seitens A denn die Kontosperre auch sofort wieder aufgehoben? Wie verhält es sich mit der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos? Kann A sich ohne weiteres und bei jeder beliebigen Bank ein so genanntes P-Konto einrichten?

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» hiphop » Beiträge: 116 » Talkpoints: 40,46 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Die Einrichtung eines P-Kontos ist eigentlich recht einfach und A muss dazu noch nicht mal zu einer anderen Bank gehen. A kann einfach sein bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln. Muss seine Bank ohne Probleme machen. Er hätte dann wenigstens erstmal den Freibetrag für eine Person, die sind irgendwas um die 980 Euro, ich hab die genaue Summe nicht im Kopf. Wenn er noch Personen zu Unterhalt verpflichtet ist, erhöht sich der Betrag nochmals. Allerdings muss dies, durch geeignete Unterlagen, nachgewiesen werden.

Wie lange das Finanzamt und die Banken brauchen das Konto, nach Bezahlung der Schuld, wieder freizugeben, kann ich Dir nicht sagen. Das kommt sehr darauf an wie schnell das Finanzamt und natürlich auch die Bank arbeitet. Das Konto muss die Bank innerhalb von 3 Bankarbeitstagen das Konto in ein P-Konto umwandeln. Somit könnte A wenigstens erstmal wieder Geld von der Bank holen und Überweisungen tätigen.

» tearsdontlie1979 » Beiträge: 424 » Talkpoints: -0,05 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Normale werden Kontopfändungen nur im Rahmen einer Insolvenz oder Zwangsvollstreckung durchgeführt. Kontopfändungen sind auch möglich, wenn Zwangsvollstreckungen fruchtlos verlaufen sind. Kontopfändungen werden monatlich durchgeführt, und zwar mit einem bestimmten Betragsanteil, dem du einem Gläubiger schuldest. Sie werden solange durchgeführt, bis der geschuldete Betrag vollständig beglichen ist oder du ihn vorher auf andere Weise zahlen kannst.

» AnZwe24 » Beiträge: 38 » Talkpoints: 0,89 »



Nicht jede Bank richtet ohne Umstände ein Pfändungsschutz Konto ein. Ich habe es schon bei vielen Volksbanken zum Beispiel erlebt das dem Kunden gesagt wurde das er sich doch nach einer anderen Bank umsehen möchte. Letztendlich bleiben die Sparkassen die einzigen Banken die wirklich verpflichtet sind die so ein Konto zu geben.

Aber bevor ich mein Konto umstellen würde, würde ich zum zuständigen Amtsgericht gehen und eine Kontofreistellung beantragen. Dann ist der "Pfändungssichere Betrag" freigestellt und man bekommt nicht noch weitere unschöne Schufa Einträge. Ein P Konto sollte wirklich die letzte Option sein.

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» Alchemist_Sehrtraurig » Beiträge: 134 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn schon eine Pfändung besteht ist es in der Regel für ein P-Konto schon zu spät, denn das muss man vor einer eventuellen Pfändung schon eingerichtet haben. Die Banken sind dazu verpflichtet ein solches Konto einzurichten, allerdings ist dieses Konto dann auch teurer als beispielsweise ein ganz normales Konto.

Ist aber wie hier die Person A gewerbetreibend was nutzt in der Situation ein P-Konto? Ein sogenanntes pfändungsfreies Konto ist nämlich nur für Privatpersonen zugelassen. Person A kann eben hier nur seine rein privaten Finanzen vor Pfändung schützen die nichts mit seinen Gewerbe zu tun haben. Alles andere funktioniert nicht.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Wenn er jetzt das Geld hat, sollte er bei der Bank sofort eine Überweisung einreichen und den Gepfändeten Betrag bezahlen. Das Konto wird dann je nach Bank entweder sofort wieder freigeschalten oder halt ein bis zwei Tage später. Hat er schon mit dem Finanzamt verhandelt? Eventuell eine Ratenzahlung in 2 Raten und die sofortige Freigabe des Kontos? Kann man nämlich unter Umständen machen und aus eigener Erfahrung weiß ich das das Finanzamt dies auch mit macht.

Soweit wie mir bekannt ist richtet nur eine Bank und zwar die Sparkasse ein Pfändungsfreies Konto ein. Beachten musst du natürlich auch hier das deine Grenze hier bei ca 900 Euro liegt und du hierfür auch mächtig Gebühren zahlen musst. In den 900 Euro sind allerdings auch deine ganzen Ausgaben mit drin, nicht das du denkst das du die 900 Euro dann zur freien Verfügung hast und deine Rechnungen gesondert abgehen. Es wäre wirklich zu überlegen, ob du solch ein Konto brauchst, wenn du das mit dem Finanzamt geklärt hast. Wenn allerdings noch ein paar andere Gläubiger schon kurz vor dem anklopfen sind, dann wäre es vielleicht doch sinnvoll weil es Zeit spart.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Der Pfändungsfreibetrag wurde vor kurzem auf ca. 1024 € pro Person erhöht. Im Prinzip ist eine Bank verpflichtet ein P-Konto einzurichten sofern nicht bei einer anderen Bank bereits ein P-Konto geführt wird, da ein "Pfändungskunde" nicht vom unbaren Zahlungsverkehr ausgeschlossen werden darf. Höhere individuelle Freibeträge sind nach wie vor beim Amtsgericht zu beantragen. Die Banken wollen diese Konten zwar nicht, trotzdem sind sie zum Teil verpflichtet (s.O.).

Als Kunde muss man sich aber auf in der Regel wesentlich höhere Kontoführungsgebühren einstellen, zudem kann es sein, dass keine Bankcard ausgehändigt wird und auch kein Onlinebanking möglich sein wird. Ab 2012 werden meines Wissens nach die Amtsgerichte keine Freistellungsbescheinigungen für den normalen Pfändungsfreibetrag mit Hinweis auf das P-Konto mehr ausstellen, so dass ein P-Konto dann unumgänglich ist. Ist dieses mal eingerichtet, kann man allerdings relativ frei innnerhalb der o.g. Einschränkungen verfügen und das Geld auch mal länger als 7 Tage auf dem Konto stehen lassen.

» Rob37 » Beiträge: 64 » Talkpoints: 33,52 »



Ein Gläubiger muss sich nicht in jedem Fall mit dem P-Konto des Schuldners einverstanden erklären. Selbst wenn er grob fahrlässiges Verhalten dem Schuldner nachweisen kann sieht es eng aus. So gesehen ist ein P-Konto kein totaler Pfändungsschutz. Richtig helfen Kann ein solches Konto nur, wenn man noch überhaupt keine Schulden hat, aber schon gewisse finanzielle Schwierigkeiten vermutet. Bei schwebenden Verfahren sehe ich für die Person A hier keine echte Option dabei.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Die Person A kann auf keinen Fall die Aufhebung der Pfändung veranlassen, dies kann nur der Gläubiger - wie im vorliegenden Fall das Finanzamt - in die Wege leiten. Selbst der Kontoführenden Bank obliegen hierbei keinerlei Spielräume. A sollte somit schnellstens seine Steuerschuld mit dem Finanzamt geregelt bekommen und somit wird dann auch zeitnah die Kontosperre aufgehoben. Im Regelfall sind auch Ratenzahlungen mit dem Finanzamt vereinbar. Ob die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos in Anbetracht des Pfändungsfreibetrages von derzeit wohl so um die 950 Euro ratsam ist, wage ich schon fast zu bezweifeln.

» mischmasch » Beiträge: 132 » Talkpoints: 55,25 » Auszeichnung für 100 Beiträge


@mischmasch: Das ist falsch, denn die Kontosperre wird nicht aufgehoben. Der Gläubiger lässt sie einfach auf unbestimmte Zeit ruhen, denn das darf er machen. Zahlt der Schuldner die monatliche Rate nicht, greift sofort wieder die Kontosperre. Erst wenn eine Schuld beglichen ist hat das betreffende Konto wieder volle Funktionen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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