Rürup - Steuergeschenke vom Staat?
Meine Schwester ist seit 2 Jahren selbständig und auf der Suche nach einer staatlich geförderten Altersvorsorge. Wirklich nachhaltige Informationen zu dem Thema stellen sich für uns jedoch im Web nicht dar. Möchte deswegen gern im Forum nachfragen wer sich zu diesem Thema etwas auskennt. Die Rürup-Rente soll ja angeblich wahre Steuergeschenke für Selbständige bescheren? Wenn ja, welcher Art sind denn diese Steuerersparnisse? Sind Riester-Verträge für Selbständige auch möglich? Welche Vorsorgeprodukte wären noch empfehlenswert?
Selbstständige können keine Riester Rente abschließen, für diese bleibt nur die Rürup Rente. Das kommt vor allem daher, dass Angestellte kein so hohes Einkommen haben wie jemand der Selbstständig ist und bereits Beiträge in die gesetzliche Altersvorsorge leistet. Somit müssen diese Beiträge kleiner sein als bei einer Rürup Renten um hinterher die Lücke zu schließen.
Selbstständige zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und deswegen ist es für diese besonders wichtig sich selbst abzusichern. Dafür wurde das ganze geschaffen. Allerdings gibt es bei der Rürup Rente kein Kapitalwahlrecht, sprich es wird am Ende monatlich als Rente ausgezahlt und man bekommt keine komplette Abschlagssumme ausbezahlt wie bei einer Riester Rente wenn man es beantragt.
Geltend machen können es Selbstständige als Sonderausgaben, somit zahlen diese weniger Steuern darauf bzw. bekommen mehr Steuern erstattet bei ihrer Steuererklärung. Stirbt der Vertragspartner jedoch vorher, dann geht das angesparte Kapital an die Versicherung über. Eine Auszahlung an Hinterbliebene ist nicht möglich, außer es wurde zusätzlich Vertraglich vereinbart was zusätzliche Kosten verursacht.
Ansonsten einfach mal von einem Versicherungsberater informieren lassen und das ganze auch ausrechnen lassen. Denn damit man vorsorgen kann, braucht man auch die finanziellen Mittel. Sind diesen nicht vorhanden und das ganze muss evtl. vorher Beitragsfrei gestellt werden, dann ist das bereits investierte Kapital bis zum Rentenbeginn dort fest, da eine vorherige Kündigung des Vertrages nicht möglich ist.
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