Wohngeld Beantragung wegen Arbeitslosigkeit

vom 23.09.2011, 05:03 Uhr

Ein Bekannter ist zum 01.10. Arbeitslos und fängt gerade an die ganzen Unterlagen beim Arbeitsamt einzureichen. Dort hat er auch die Information bekommen, daß er Wohngeld beantragen kann (er lebt alleine). Kennt sich da jemand aus? Wie schnell funktioniert das? Was passiert in der "Überbrückungszeit" zwischen Arbeitslosigkeit und Neuer Job? Er hat nichts Erspartes, somit wird es sehr, sehr knapp bei ihm. Danke für jeden TIPP

» GaMs » Beiträge: 11 » Talkpoints: 3,53 »



Es kommt darauf an was er an ALG 1 beziehen wird. Und dann natürlich wieviel Miete er zahlen muss. Die Bemessungsgrenzen zum Wohngeld lassen sich im Internet rausfinden. Das Wohngeld wird allerdings nur nach der Kaltmiete berechnet. Sollte er also z.B. ALG 1 und Wohngeld beziehen und bekommt eine dicke Nachzahlungsaufforderung, könnte er damit am Ende unter Umständen alleine da stehen. Bekommt er allerdings zu wenig ALG 1, dann wird ein Wohngeldantrag abgelehnt. Reicht ALG 1 und Wohngeld nicht aus, um auf den "Lebenserhaltungssatz" zu kommen dann wird er zwangsläufig zum Aufstocker und muss zum Jobcenter.

Was nun das kleinere Übel wäre, muss jeder für sich selbst wissen. Du verstehst. Ich kann jetzt hier nur über die Bearbeitungszeiten in meinem Berliner Bezirk sprechen. Sind alle Papiere sofort vorhanden geht das eigentlich alles relativ zügig. Also, wenn dein Bekannter bereits sein ungefähres ALG 1 weiß, kann er ruhig schon einen Antrag auf Wohngeld stellen. Nur keine zu hohen Erwartungen haben. Mehr als abgelehnt werden kann er nicht und dann sollte ihn sein nächster Weg zum Jobcenter führen um aufstockende Leistungen zu beantragen.

» LifeLines » Beiträge: 213 » Talkpoints: 4,50 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wohngeld wird auch rückwirkend für den Antragsmonat bezahlt. Wenn er also im Oktober einen Antrag stellt und die bearbeiten den erst im November, bekommt er die Zahlungen auch rückwirkend, falls er überhaupt wohngeldberechtigt ist.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach dem Einkommen. In dem Fall nach dem Arbeitslosengeld 1. Gang grob kann man sich am Hartz 4 Satz orientieren. Die zulässige Kaltmiete kann man mit der Eingabe des Wohnortes ergoogeln. Dann halt noch die Kaltnebenkosten und die Heizkosten. Wobei die Heizkosten mittlerweile nicht mehr vom Wohngeldamt übernommen werden. Aber zur Berechnung braucht man sie. Dann kann man noch von grob 360 Euro Regelsatz ausgehen. Liegt dein Bekannter dann unter dem was er da bekommen würde mit seinem Einkommen, ist er wahrscheinlich wohngeldberechtigt. Liegt er drüber, wird er wahrscheinlich nichts bekommen, kann aber zumindest mal einen Antrag stellen.

Zur Bearbeitung. Es wird sinnvoll sein, sich schon mal einen Antrag besorgen und den schon mal so weit es geht auszufüllen. Das Einkommen wird er ja erst eintragen können, wenn er den Bescheid für sein Arbeitslosengeld 1 hat. Von diversen Sachen müssen Kopien mit eingereicht werden. Die kann man auch schon mal machen. Dann reicht man die Unterlagen ein. In der Regel muss auch was vom Vermieter ausgefüllt werden. Da kommt es nun halt darauf an, wie schnell der das ausfüllen kann. Meistens reicht der Hinweis, ich weiß sonst nicht wie ich meine Miete bezahlen soll.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Wichtig ist, das der Antrag auf das Wohngeld im Oktober gestellt wird. Denn, wie LittleSister schon schrieb, wird das Wohngeld dann rückwirkend bezahlt. Den Antrag bekommt dein Bekannter bei der zuständigen Behörde, was je nach Wohnort die Stadtverwaltung sein kann, aber auch das Landratsamt. Dort gibt es auch meist Bürgerbüros, welche beim Ausfüllen helfen.

Alles was dein Bekannter schon einreichen kann, sollte er auch angeben. Klar, das er die Höhe vom Arbeitslosengeld erst angeben kann, wenn er die Berechnung hat. Aber das ist beim Wohngeldantrag nicht weiter tragisch. Ein kurzes Anschreiben, wo man mitteilt, das man die fehlenden Unterlagen schnellstmöglich nachreicht, ist da vollkommend ausreichend.

Auf jeden Fall wird dein Bekannter dann ein Schreiben bekommen, wo der Eingang des Antrages bestätigt wird und dort steht auch drin, was noch eingereicht werden muss und bis zu welcher Frist. Kann er diese nicht halten, weil eben die Agentur für Arbeit noch keinen Bescheid verschickt hat, dann teilt er dies einfach der Wohngeldbehörde mit und die Frist wird dann verlängert.

Was den Übergang zwischen Arbeitslosenzeit und Arbeitsaufnahme angeht, kann man sich bei der Agentur für Arbeit helfen lassen. Dazu muss er sich mit seinem Berater zusammensetzen und fragen, was es da für finanzielle Hilfen gibt und sich die entsprechenden Anträge dazu geben lassen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^