Vaterschaftstest, wenn Vater tot ist?

vom 22.09.2011, 22:20 Uhr

A ist im 8. Monat schwanger von B, der aber vor 7 Monaten bei einem Autounfall ums Leben gekommen ist. A hat von der Schwangerschaft erst kurz nach dem Tod erfahren. A ist dann alleinerziehend und möchte aber ihrem Kind doch etwas bieten können und ihm wenigstens eine Halbwaisenrente zukommen lassen. Dafür braucht sie aber einen Vaterschaftstest. A und B waren nicht verheiratet und haben auch nicht zusammen gewohnt. Die Wohnung von dem verstorbenen B haben die Angehörigen von B schon leer geräumt. A kannte die Familie kaum.

Wie kann A nun nachweisen, dass das ungeborene Kind von B ist? Für den Antrag zur Halbwaisenrente braucht A auf jeden Fall einen Nachweis, dass B der Vater ist. Außerdem ist B wohl auch nicht gerade arm gewesen und auch wenn es makaber klingt, aber das Kind hat ja ein Recht auf das Erbe, wenn es geboren wird, oder?

Was kann A nun machen? Wahrscheinlich muss sie auf jeden Fall einen Anwalt einschalten oder geht es auch so? Können die Eltern von B oder der Bruder von B gezwungen werden einen Verwandtschaftstest zu machen? Wird der dann auch als Vaterschaftstest anerkannt, weil ja der Vater, der eingeäschert wurde keine DNA mehr abgeben kann oder hat bei einem Verkehrsunfall die Pathologie vielleicht noch irgendwelche Unterlagen für den DNA Vergleich?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Also, an die Familie des Verstorbenen muss sich A auf jeden Fall wenden. Vielleicht helfen die sogar gerne, wenn z.B. die Eltern erfahren, was für ein schönes Erbe ihr Sohn ihnen hinterlassen hat. Man kann auch ein Gentest machen mit etwas, was dem Verstorbenen gehört hat. Zahnbürste, ein Haar etc. Vielleicht hat der Verstorbene noch ein Kamm oder eine Haarbürste bei seinen Eltern gehabt.

Andere Varianten gibt es auch. Die sind aber komplizierter. Ich habe mal gehört, dass man den Verwandtschaftsgrad auch mit Hilfe von anderen Verwandten nachweisen kann. Dabei wird die Probe eines Verwandten herangezogen und diese mit der Probe vom Kind verglichen. Dabei kann festgestellt werden, ob diese verwandt sind und in welchem Grad.

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Mit den Verwandten hat A schon versucht zu reden. Die haben sie nicht mal bei der Beerdigung dabei haben wollen, weil sie nicht standesgemäß ist. Das fällt also weg. Es bleibt nur noch das Gericht. A hat keine gebrauchten Klamotten mehr von B in ihrer Wohnung. Das hat sie alles weggetan, als sie noch nicht wusste dass sie schwanger ist. Sie hat auch nicht weiter drüber nachgedacht. Vor allem, weil sie selten in ihrer Wohnung waren.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Einen Vaterschaftstest (geht ja auch mit einer Zahnbürste) / Verwandtschaftstest kann man machen und das geht auch ohne einen Anwalt. Erstmal muss A warten, bis das Baby auf der Welt ist. Dann sollte sie sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, denn die werden ja auch wissen wollen, wer der Vater ist und es geht ja auch um einen Unterhalt vom Jugendamt, da A ja alleinerziehend sein wird. Da wird sich das Jugendamt schon drum kümmern, dass B als Vater eingetragen wird und die Halbwaisenrente auch gezahlt werden kann, vielleicht ist ein Vaterschaftstest / Verwandtschaftstest dann sogar überflüssig. Das sollte A aber mit dem Jugendamt besprechen.

Die Sache mit dem Erbe klingt nicht unbedingt makaber, denn es geht ja auch um die Zukunft des Kindes. Aber auch da kann A nichts überstürzen, sondern es muss erst mal geschaut werden, dass der Tote als Vater eingetragen wird. Dann kann A sich an die Verwandten von B wenden und für das Kind die Erbschaft annehmen und fordern. Da sollte A sich mal an einen Anwalt wenden und der kann sich darum kümmern. Dafür muss aber das Kind auch erst mal auf die Welt kommen, denn vorher wird A kein Geld sehen.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Also nur weil der Vater eingeäschert wurde, kann man doch eine DNA erstellen, oder? Bin jetzt wohl kein Arzt, aber wenn man Berichten zufolge glauben kann, ist die DNA ja auch über "alte Sachen" wie z.B. Haare etc. machbar. Oder irre ich mich da.

» GaMs » Beiträge: 11 » Talkpoints: 3,53 »


A sollte sich schon vor der Geburt des Kindes mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Und ob B der Vater des Kindes ist, kann eben auch über die Großeltern nachgewiesen werden. Da wird A allerdings gerichtliche Schritte einleiten müssen, was ihr aber sicher beim Jugendamt erklärt werden wird.

Auch das es um den Erbteil des Kindes geht, ist wichtig. Denn es hat mit Sicherheit ein Recht darauf, wenn B eben der Vater des ungeborenen Kindes ist. Auch da wird sicherlich A die Ansprüche des Kindes nur übers Gericht durchsetzen können. Daher wär das Gespräch mit einem Anwalt für Familienrecht ganz wichtig.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


In so einem wirklich komplizierten Fall muss sich die werdende Mutter doch eigentlich gar nicht weiter darum kümmern, den Vater nachzuweisen. Schließlich verweigert sie sich nicht und kann hier auf staatliche Hilfe (im Sinne des Jugendamtes) setzen. Damit meine ich nicht eine Art finanzieller Unterstützung, sondern ganz konkret bei der nicht ganz einfachen und nicht ganz billigen Feststellung der Vaterschaft. Insbesondere, wenn nahe Verwandte greifbar sind.

Nach der Geburt gibt die Mutter schlicht den Namen des Vaters an. Gerne kann sie auch gleich angeben, dass der Vater bereits verstorben ist und sie nicht verheiratet waren. Nun sollte das Jugendamt selbst aktiv werden. Nachdem hier nämlich bei einem unbekannten Vater der Staat zahlen müsste (wird er wohl in jedem Fall, aber es gibt ein Potential, dass der Staat hier auch ungeschoren davon kommt (z.B. durch ein Erbe!), wird sich vom Seiten der Ämter einiges bewegen, um die Vaterschaft einzutragen.

Außerdem gibt es ein Recht des Kindes darauf zu wissen, woher es kommt bzw. von wem es abstammt. Und in dem Fall hat die Mutter alles getan (wenn sie den Vater eben angibt!), was in ihrer Macht lag. Jetzt liegt es am Staat dem Kinde zu seinem Recht zu verhelfen und im Zweifel die Verwandten zur Kooperation zu zwingen. Ein grundloses Verweigern wird so einfach nicht möglich sein.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Also ich weiß nicht, ob das angemessen ist, es scheint ein schwieriger Fall zu sein. Was erhofft man sich den von dem Vaterschaftstest, wenn der Vater schon tot ist? Ich denke nicht, dass das sonderlich viel bringt.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Diamante"Was kann A nun machen? Wahrscheinlich muss sie auf jeden Fall einen Anwalt einschalten oder geht es auch so? Können die Eltern von B oder der Bruder von B gezwungen werden einen Verwandtschaftstest zu machen? Wird der dann auch als Vaterschaftstest anerkannt, weil ja der Vater, der eingeäschert wurde keine DNA mehr abgeben kann oder hat bei einem Verkehrsunfall die Pathologie vielleicht noch irgendwelche Unterlagen für den DNA Vergleich?

So einen Fall hatten wir vor Jahren auch mal in unserem Freundeskreis. Dort ist ein Bekannter aus unserer Clique während der Arbeit ums Leben gekommen und seine damalige Freundin war auch hochschwanger. Sie waren auch nicht verheiratet und hatten auch nichts zur Absicherung für so einen schlimmen Fall unternommen, da ja damit auch niemand gerechnet hatte. Also stand die Freundin danach auch erst mal sehr unerfahren da. Sie wollte ihrem Kind auch einen Vater geben, auch wenn dieser tot war, aber das Kind sollte doch seine Halbwaisenrente erhalten, wenn es schon nicht mit seinem Vater aufwachsen konnte.

Bei ihr kam noch erschwerend hinzu, dass sie keinen guten Kontakt zu den Eltern ihres verstorbenen Freundes hatte und obwohl sie schon länger in einer gemeinsamen Wohnung wohnten, weigerten sich die Eltern, einer Ausgrabung des Sohnes für den Vaterschaftstest, zuzustimmen. Die Freundin ist dann nach der Geburt des Kindes zum Anwalt gegangen und der hat das dann gerichtlich ein geklagt, weil sie deutlich klarstellen konnte, das nur er, als Vater, in Frage kommen konnte. Das Gericht hat dann die Ausgrabung der Leiche angeordnet um die DNS für den Vaterschaftstest zu bekommen. Also alles mit viel Ärger und Theater, was allen erspart geblieben wäre, wenn die Eltern des verstorbenen etwas freundlicher und entgegenkommender gewesen wären.

Nachdem Test stellt sich dann auch heraus, dass er wirklich der Vater des Kindes war und so konnte das Kind wenigstens die Halbwaisenrente erhalten. Mittlerweile ist das Verhältnis mit den Eltern auch besser geworden und sie kümmern sich nun gemeinsam liebevoll um das Kind. Aber vorher musste erst so ein Krach entstehen und das Ganze hätte man sich und dem Kind ersparen können, finde ich. Es war ja schon schlimm genug, dass sie ihren Freund, die Eltern ihren Sohn und das Kind seinen Vater verloren hatte, da hätte man doch zusammenhalten müssen.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


wirreszeug hat geschrieben:Also ich weiß nicht, ob das angemessen ist, es scheint ein schwieriger Fall zu sein. Was erhofft man sich den von dem Vaterschaftstest, wenn der Vater schon tot ist? Ich denke nicht, dass das sonderlich viel bringt.

Es geht eigentlich schon um etwas, wenn man hier die Fragen bzgl. Unterhalt oder auch Erbschaften usw. mit berücksichtigt. Aber auch der Anspruch des Kindes zu wissen, wer der Vater ist, sollte nicht unter den Tisch fallen. Zusätzlich hilft eine klare Feststellung auch der Mutter, an der ansonsten schon auch ein Makel hängen bleibt (nach dem Motto: die weiß noch nicht einmal wer der Vater ihres Kindes ist).

Zum einen kann so der Staat (also die Gesellschaft) hinsichtlich einer Frage nach finanzieller Unterstützung (also Unterhalt!) sicher gehen, ob die Angabe hier richtig ist und nicht doch irgendwo der echte Vater lebt und sich so nur vor finanziellen Forderungen seitens der Mutter (mit deren Hilfe) drückt.

Außerdem kann es ja so sein, dass die Familie des verstorbenen Vaters (oder vielleicht er selbst) ein Vermögen besitzt. Und dann würde ja rechtlich auch dem unehelichen Kind etwas zustehen. Allerdings eben auch nur, wenn die Vaterschaft zweifelsfrei erwiesen wurde.

Zum Schluss ist es natürlich auch für das Kind besser, wenn die Mutter klar einen Vater benennen kann, welcher auch in der Geburtsurkunde des Kindes steht, so dass diese Frage nach dem Vater als Person in der Familie zu keinem Zeitpunkt zu einem Streit- und Reizthema werden kann.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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