Vaterschaftstest, wenn Vater tot ist?
vom 22.09.2011, 22:20 Uhr
EmskoppEL hat geschrieben:[Das Gericht hat dann die Ausgrabung der Leiche angeordnet um die DNS für den Vaterschaftstest zu bekommen.
Wird in dem Falle allerdings schwierig werden, da die Leiche bereits eingeäschert worden ist. Sofern keine alten Kleidungsstücke oder ähnliches mehr vorhanden ist, sollte schwierig werden an die DNS des Vaters zu kommen. Pathologien heben selten etwas von ihren Patienten auf, wenn die Todesursache eindeutig geklärt werden konnte. Zudem wird auch nicht immer eine Autopsie durchgeführt.
Ansonsten ist es wie du es beschrieben hast, der schlüssigste Weg um diesen Sachverhalt klären zu können. Ich würde mich in diesem sehr speziellen Fall doch von einem Anwalt beraten lassen, da man zwar eine Vaterschaftsfeststellungsklage einreichen kann, aber wohl nichts mehr vorhanden ist was man zum testen verwenden kann.
Sorae hat geschrieben:Wird in dem Falle allerdings schwierig werden, da die Leiche bereits eingeäschert worden ist. Sofern keine alten Kleidungsstücke oder ähnliches mehr vorhanden ist, sollte schwierig werden an die DNS des Vaters zu kommen. Pathologien heben selten etwas von ihren Patienten auf, wenn die Todesursache eindeutig geklärt werden konnte. Zudem wird auch nicht immer eine Autopsie durchgeführt.
Eine Freundin von mir studiert Medizin und die hat mir da aber was Anderes erzählt. Da wird nämlich von jedem "Patienten" in einem Glas mit dieser Aufbewahrungs-Flüssigkeit ein Stück von jedem Organ aufbewahrt. Sofern derjenige also wirklich in der Pathologie war und untersucht wurde, wird noch etwas vorhanden sein, womit man einen solchen Test machen könnte.
Ich würde mich auch ersteinmal an die Familie wenden. Vielleicht sind sie ja kooperativ und freuen sich mit auf das Kind. Schließlich werden die Eltern, soweit noch vorhanden ja Oma und Opa. Wenn sie kooperativ sind dann würde es die Sache natürlich erleichtern, da sie sicherlich noch das ein oder andere Andenken haben werden um den Vaterschaftstest durch führen zu lassen. Sollten sie aber nicht kooperativ sein gestaltet sich die Sache ziemlich schwierig, da man den verstorbenen zum DNA Test nicht einfach so auspuddeln darf. In dem Fall wäre auf jeden Fall ein Anwalt von Nöten. Vielleicht kann man sich hier schon mal im Vorfeld ein Beratunggespräch führen.
pepsi-light hat geschrieben:Eine Freundin von mir studiert Medizin und die hat mir da aber was Anderes erzählt. Da wird nämlich von jedem "Patienten" in einem Glas mit dieser Aufbewahrungs-Flüssigkeit ein Stück von jedem Organ aufbewahrt. Sofern derjenige also wirklich in der Pathologie war und untersucht wurde, wird noch etwas vorhanden sein, womit man einen solchen Test machen könnte.
So wird meines Wissens nach nur Verfahren, wenn es sich dabei um Opfer von Gewaltverbrechen handelt oder die Todesursache nicht eindeutig geklärt werden kann. Im Falle eines Autounfalls steht die Todesursache jedoch meistens relativ genau fest, und man spart die Autopsie. Würde man das bei jedem Patienten wirklich so machen und etwas aufheben, müsste man massig Material archivieren was eine Menge Platz voraussetzt und auch Kosten verursacht. Vor allem erklärt sich mir der Nutzen bei einer "normalen" Autopsie nicht, wer sollte sich dort beschweren oder klagen das es notwendig gemacht wird etwas aufzuheben?
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