Verkehrssünder der Polizei melden - bringt nichts?

vom 21.09.2011, 10:57 Uhr

Ich habe neulich mal wieder einen Motorradfahrer im Straßenverkehr beobachten müssen, der mich doch recht wütend gemacht hat. Dieser Fahrer hielt sich nur an sehr wenige Regeln. So fuhr er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit, wenn ich mich an die Begrenzungen halte und mich jemand sehr zügig überholt und sich auch recht schnell von mir entfernt, dann kann man das wohl schon einschätzen. Außerdem überholte dieser Motorradfahrer sehr unvorsichtig und nahm dabei nur wenig Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer. Dass sowohl der Fahrer als auch der Sozius keine geeignete Kleidung (Jeans und Turnschuhe beziehungsweise High Heels) trugen ist zwar deren Sache, aber ich fand das trotzdem gewagt.

An diesem Tag habe ich wirklich überlegt diesen Motorradfahrer wegen seiner wirklich extremen Fahrweise der Polizei zu melden, in der Hoffnung, dass ein Streifenwagen diesen Fahrer einmal stoppen und über sein sehr riskantes Fahrverhalten aufklären würde. Mangels verfügbarem Handy habe ich das aber dann doch nicht getan. Bei der Diskussion im Bekanntenkreis hieß es dann aber, das sei doch völlig sinnlos. Dabei habe ich es schon zweimal erlebt, dass Streifenwagen aus dem für unsere Region zuständigen Polizeirevier Verkehrssünder nach Zeugenhinweisen auf frischer Tat ertappt haben und zur Rede gestellt haben. Einmal musste der Verkehrsteilnehmer sogar für längere Zeit seinen Führerschein abgeben, ein anderes Mal blieb es bei einer Verwarnung. Von dem einen der Fahrer weiß ich auch, dass der inzwischen deutlich vernünftiger fährt, bei dem anderen weiß ich das nicht. Trotzdem oder gar wegen dem ersten Fahrer denke ich nicht, dass so eine Meldung nichts bringt. Aber wie seht Ihr das, vielleicht habt Ihr sogar Erfahrungen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Das "Melden" von Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsverstößen im Sinne von "zu schnell" oder ähnlichem würde ich schon lassen, weil hier natürlich der Polizei die Hände gebunden sind und sie auf Grund solcher Hinweise nicht handeln können. Schließlich gibt es nichts außer einer vagen Andeutung - aber keine verwertbaren Messergebnisse.

Ebenso bei z.B. Rotlichtverstößen oder Überholmanövern, die man beobachtet. Wie sollte man hier vorgehen können, wenn der Beschuldigte oder die Beschuldigte das Vergehen abstreiten würde und hier definitiv Anschuldigung gegen Abstreiten stehen würde? Wenn es nämlich weiter zu keinen Folgen gekommen ist (Unfall oder ähnliches), dann wird sich das verlaufen. Verstöße deren Ahndung eher nicht im öffentliches Interesse liegen (wer hat einen Vorteil davon oder ein gesteigertes Interesse daran, im Nachhinein einen Temposünder oder Rotlichtsünder zu bestrafen?), dürften also wenig Aussicht auf "Aufklärung" haben.

Anders natürlich, wenn z.B. du selbst bei so einem Überholmanöver konkret (subjektiv) gefährdet wurdest und z.B. zum Ausweichen oder Bremsen gezwungen wurdest. Dass wäre dann schon eine Nötigung und wird sehr wohl verfolgt. Allerdings auch hier mit einem fragwürdigen Ausgang. Denn wenn der Sünder ein unbeschriebenes Blatt ist und die Anschuldigung vage und ohne neutrale Zeugen auskommen muss, dann ist eine Einstellung eines möglichen Verfahrens nicht unwahrscheinlich. Hier würde ich nur im Extremfall die eigene Zeit opfern und eine Anzeige aufgeben. Ansonsten sollte man sich auf die geläufigen Kontrollmechanismen verlassen und eben nicht versuchen, selbst in die Rolle eines Ordnungshüters zu schlüpfen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Um es mal zu konkretisieren, bei den beobachteten Fällen waren die Fahrer auch völlig unangemessen (beispielsweise mit zu hoher Geschwindigkeit) unterwegs und haben durchaus andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Die Polizisten haben dann mit einer Streifenwagenbesatzung nach dem beschriebenen Fahrzeug Ausschau gehalten, da durch die Zeugenaussagen auch die etwaige weitere Fahrtroute bekannt war. In zwei Fällen wurden die Fahrer dann auch frischer Tat ertappt, da anzunehmen war, dass sie nicht nur eine kurze Strecke die geltenden Regeln missachtet haben. Da nun Beamte das Fehlverhalten beobachtet hatten und auch neutral bewerten konnten, kam es eben zu Sanktionen. So etwas hätte ich mir eben auch in diesem Fall gewünscht.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Die geschilderten Fälle werden aber eher selten sein. Es ist doch eher ungewöhnlich, dass eine Fahrweise so aggressiv oder ungewöhnlich ist, dass sich gleich mehrere Verkehrsteilnehmer dazu genötigt sehen, die Polizei zu verständigen. Und wenn dann der seltene Fall auftritt, muss die Polizei den Beschuldigten zunächst finden und dann auch das Fehlverhalten feststellen. Ob die Polizei auch dann den Verkehrsteilnehmer anzeigt, wenn keine weiteren Verfehlungen festzustellen sind und man sich "nur" auf die Zeugenaussagen verlassen muss, ist zweifelhaft.

Ich z.B. kenne das natürlich auch, dass ich von Verkehrsteilnehmern die es besonders eilig haben, mit wirklich signifikant überhöhter Geschwindigkeit überholt werde. Aber da stört mich, wenn überhaupt, höchstens die Phase vor dem Überholen. Ein Drängeln oder Nötigen, um die Spur frei zu bekommen, ist für mich wesentlich ärgerlicher, als ein Überholen - denn danach sehe ich den Raser hoffentlich nicht mehr.

Anzeigen würde ich also nicht auf Grund von Verfehlungen hinsichtlich der Regeln sondern nur, wenn ich ganz konkret gefährdet wurde (wenn z.B. nur durch ein ausweichen oder starkes Abbremsen einen Unfall vermieden werden konnte) - und nicht wegen nur einer abstrakten Gefahr. Dann hätte ich nämlich schon auch ein persönliches Interesse an einer Verfolgung. Oder anders: fährt ein Autofahrer bei Rot über die Ampel und ich bin unbeteiligter Zuschauer, reagiere ich doch nicht. Nimmt er mir hingegen durch den Rotlichtverstoß die Vorfahrt und ich muss reagieren oder riskiere selbst einen Unfall, suche ich ggf. Zeugen und zeige u.U. an (kommt ja auch auf die persönliche Situation an (Faktor Zeit!)).

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Wenn so etwas beobachtet wird uns sich ein Fahrzeugführer extrem rücksichtslos erweist, kann man das durchaus melden. Allerdings sollte das dann auch sofort geschehen, sodass die Polizei sofort handeln kann. Wenn nämlich Kennzeichen, Fahrzeug, Fahrtrichtung und so weiter bekannt sind, kann die Polizei durchaus nach dem Fahrer Ausschau halten. Wird der Sachverhalt erst später mitgeteilt, ist es sinnlos.

Und generell sollte sowas nur bei extremen Fällen gemeldet werden. Stellt euch mal vor, jeder würde die Polizei anrufen, weil mal jemand über eine rote Ampel fährt, etwas zu schnell unterwegs ist oder im Parkverbot steht. (Solche selbst ernannten Hilfssheriffs gibt es tatsächlich!) Natürlich ist das alles nicht erlaubt, aber die Polizei hat eben auch noch andere Dinge zu tun. Wenn aber konkret Personen durch das Verhalten gefährdet werden, ist das natürlich was anderes und durchaus "meldewürdig".

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


SuperGrobi hat geschrieben:Wenn so etwas beobachtet wird uns sich ein Fahrzeugführer extrem rücksichtslos erweist, kann man das durchaus melden. Allerdings sollte das dann auch sofort geschehen, sodass die Polizei sofort handeln kann. Wenn nämlich Kennzeichen, Fahrzeug, Fahrtrichtung und so weiter bekannt sind, kann die Polizei durchaus nach dem Fahrer Ausschau halten. Wird der Sachverhalt erst später mitgeteilt, ist es sinnlos.

Würde auch voraussetzen, dass ein Streifenwagen in der nähe ist der das dann beobachtet. Alleine für so etwas wird keine Wache einen Streifenwagen losschicken um einen Verkehrssünder aufzuspüren der sich Rücksichtslos verhält. Alleine aufgrund eines Anrufes passiert nichts wie schon angegeben wurde, es sei denn man hat einige Zeugen dabei die das ganze bestätigen können.

Was aber passieren kann, wenn man das Kennzeichen hat und meldet kann es sein das derjenige ein Schreiben der Polizei bekommt, dass man ihn beobachtet hat wie er sich Rücksichtlos verhalten hat und dazu aufgefordert wird dieses Verhalten zu unterlassen. Das ganze ist weder eine offizielle Verwarnung da ihn kein Streifenwagen gesehen hat, sondern eher ein "Dudu" darfst du nicht machen Brief. So ein Schreiben hab ich schon einmal bekommen, nachdem sich jemand beschwert hat weil ich mit Tempo 100 auf der rechten Spur der Autobahn gefahren war ohne ein Hindernis vor mir zu haben.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Sorae hat geschrieben:
SuperGrobi hat geschrieben:Wenn so etwas beobachtet wird uns sich ein Fahrzeugführer extrem rücksichtslos erweist, kann man das durchaus melden. Allerdings sollte das dann auch sofort geschehen, sodass die Polizei sofort handeln kann. Wenn nämlich Kennzeichen, Fahrzeug, Fahrtrichtung und so weiter bekannt sind, kann die Polizei durchaus nach dem Fahrer Ausschau halten. Wird der Sachverhalt erst später mitgeteilt, ist es sinnlos.

Würde auch voraussetzen, dass ein Streifenwagen in der nähe ist der das dann beobachtet. Alleine für so etwas wird keine Wache einen Streifenwagen losschicken um einen Verkehrssünder aufzuspüren der sich Rücksichtslos verhält. Alleine aufgrund eines Anrufes passiert nichts wie schon angegeben wurde, es sei denn man hat einige Zeugen dabei die das ganze bestätigen können.

Je nach Schilderung der Anrufers und je nach Sachverhalt kann es durchaus passieren, dass auch ein Streifenwagen losgeschickt wird!

Was aber passieren kann, wenn man das Kennzeichen hat und meldet kann es sein das derjenige ein Schreiben der Polizei bekommt, dass man ihn beobachtet hat wie er sich Rücksichtlos verhalten hat und dazu aufgefordert wird dieses Verhalten zu unterlassen. Das ganze ist weder eine offizielle Verwarnung da ihn kein Streifenwagen gesehen hat, sondern eher ein "Dudu" darfst du nicht machen Brief. So ein Schreiben hab ich schon einmal bekommen, nachdem sich jemand beschwert hat weil ich mit Tempo 100 auf der rechten Spur der Autobahn gefahren war ohne ein Hindernis vor mir zu haben.

Meinst du auf der linken Spur? Würde mich wundern, wenn du so einen Brief bekommen hast, weil du auf der rechten Spur mit 100 km/h gefahren bist, denn darin kann ich nichts verwerfliches sehen.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Auf eine Anzeige bei der Polizei würde ich auch verzichten, wenn ich nicht wirklich gefährdet gewesen war, denn ich bin auch der Meinung, das so etwas nicht wirklich viel bringt und die Polizei da sofort auch nichts unternehmen kann. Sie können zwar auf den Fahrer obacht geben, aber das ist bei einem Motorradfahrer auch gar nicht immer so einfach zu handhaben und ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, das so viele andere Verkehrsteilnehmer so extrem gefährdet waren, das sie alle gleich Meldung bei der Polizei gemacht haben. Ich toleriere so ein Verhalten zwar nicht, aber manchmal ist es einfach so und dann sollte man einfach immer hoffen, das keine unschuldigen gefährdet werden.

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» Chrissiger » Beiträge: 1296 » Talkpoints: -2,34 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


SuperGrobi hat geschrieben:Meinst du auf der linken Spur? Würde mich wundern, wenn du so einen Brief bekommen hast, weil du auf der rechten Spur mit 100 km/h gefahren bist, denn darin kann ich nichts verwerfliches sehen.

Nein, ich meine wirklich rechts einer zweispurigen Autobahn in der Nacht. Offenbar hat sich jemand gestört gefühlt der deswegen extra ausweichen musste und hat das ganze gemeldet, und wohl noch schön ausgemalt ansonsten würde man einen solchen Brief nicht bekommen, da mein Verhalten korrekt war und ich auch mit Tempo 100 auf der rechten Spur einer Autobahn fahren darf mit meinem PKW.

Ich habe es auch noch nie erlebt, wenn man etwas privat meldet das dann ein Streifenwagen losgeschickt wird. Selbst hier parken immer wieder Leute auf meinem Privatparkplatz und führen sich dann auf wenn man sie bittet wegzufahren. Auch damit hatte ich mich an die Polizei gewandt und nachdem nach 4 Stunden kein Streifenwagen gekommen ist wie versprochen wurde, habe ich den PKW so abschleppen gelassen und die Kosten dafür wieder bekommen.

Wenn ich mich von meinem Rettungswagen aus beschwert habe über manche Autofahrer, die zum Beispiel meinten auf der Autobahn die Rettungsgasse zum schnelleren voran kommen zu missbrauchen oder meinten sich rabiat im Verkehr aufzuführen und direkt vor mir rein gezogen sind das ich bremsen musste, dort kam direkt ein Streifenwagen und hat sich der Sache angenommen selbst wenn man nur das Kennzeichen durchgegeben hat. Wenn man diesen dann auf der Straße nicht mehr angetroffen hat, haben diese Verkehrsteilnehmer abends Zuhause Besuch bekommen und wurden über ihr Verhalten belehrt.

Kann mich da an eine Dame erinnern, die die Straße zu geparkt hatte und auf ihr Recht dort zu parken bestanden hat während wir in der Straße einen Notfall hatten und wegen dieser nicht durchgekommen sind. Aus Angst ist sie dann abgehauen, und hatte abends Besuch des Streifenwagens. Einige Tage später stand sie bei uns auf der Wache und hat sich für ihr Verhalten entschuldigt und auch gemeint, dass es nicht notwendig war direkt die Polizei zu schicken und sie sich nun vor den Nachbarn schämen müsste, die den Besuch natürlich mitbekommen haben.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Sorae hat geschrieben:
SuperGrobi hat geschrieben:Meinst du auf der linken Spur? Würde mich wundern, wenn du so einen Brief bekommen hast, weil du auf der rechten Spur mit 100 km/h gefahren bist, denn darin kann ich nichts verwerfliches sehen.

Nein, ich meine wirklich rechts einer zweispurigen Autobahn in der Nacht. Offenbar hat sich jemand gestört gefühlt der deswegen extra ausweichen musste und hat das ganze gemeldet, und wohl noch schön ausgemalt ansonsten würde man einen solchen Brief nicht bekommen, da mein Verhalten korrekt war und ich auch mit Tempo 100 auf der rechten Spur einer Autobahn fahren darf mit meinem PKW.


Da muss derjenige aber wirklich extrem übertrieben haben, aonsten würde man einen solchen Brief nicht bekommen. Ich kenne diese Briefe übrigens überhaupt nicht. Denn dann könnte ja theoretisch jeder irgendwas mitteilen und die Polizei wäre nur damit beschäftigt, diese Briefchen zu verschicken.

Ich habe es auch noch nie erlebt, wenn man etwas privat meldet das dann ein Streifenwagen losgeschickt wird. Selbst hier parken immer wieder Leute auf meinem Privatparkplatz und führen sich dann auf wenn man sie bittet wegzufahren. Auch damit hatte ich mich an die Polizei gewandt und nachdem nach 4 Stunden kein Streifenwagen gekommen ist wie versprochen wurde, habe ich den PKW so abschleppen gelassen und die Kosten dafür wieder bekommen.

Ich habe das schon erlebt, allerdings eben wie gesagt nicht bei Parkverstößen. Erstens liegt die originäre Zuständigkeit beim Ordnungsamt und zweitens gibt es wichtigere Dinge. Bei konkreter Gefährdung von Personen würde die Polizei definitiv einen Streifenwagen losschicken (wenn es denn möglich ist). So erlebt bei einem Fahrzeug ohne Beleuchtung (nachts), bei einem Fahrer, der in Schlangenlinien fuhr und offensichtlich nicht mehr ganz bei Sinnen war (Vollsuff). Wie gesagt kommt es hier auf den konkreten Sachverhalt und die vorhandenen Möglichkeiten an.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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