Schwanger und Schichtdienst wie funktioniert es?
Nehmen wir mal an, A ist in einem Betrieb beschäftigt, der nur Schichtdienst macht. A hat Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht und auch Wochenendschicht. Es wechselt sich in einem 4 Schichtsystem immer ab. Ein Teil der Zeit zählt aber meist auch als Nachtschicht. So muss A morgens schon um 5 Uhr 40 anfangen zu arbeiten, wenn sie Frühschicht hat und hört bei Spätschicht erst um 22 Uhr 20 auf zu arbeiten.
Schichtdienst ist einer schwangeren Frau aber nicht erlaubt hat A erfahren. Nun macht der Betrieb aber keine anderen Schichten. A hätte also keine Arbeit, wenn sie nur eine Tagschicht machen würde und sie kann auch nicht später anfangen und früher aufhören, weil die Maschinen laufen und sie auch an der Maschine stehen müsste. A möchte jetzt nicht zum Chef laufen, weil sie Angst hat, dass sie dann schon bevor sie schwanger werden sollte gekündigt wird aus irgendeinem anderen Grund. Gründe findet man immer, wenn man es will.
Wenn A also nun schwanger werden sollte, was kann sie dann machen? Sie will unbedingt weiter arbeiten, weil sie auch das Geld braucht. Muss der Chef ihr eine andere Arbeit zuteilen? Was ist, wenn aber nur Schichtdienst in der Firma angeboten wird? Einzig im Büro wird Tagschicht gearbeitet. Aber dafür ist A nicht qualifiziert.
Genau ich der ähnlichen Situation war auch ich und einige meiner ehemaligen Kolleginnen. Dann muss der Arbeitgeber einem tatsächlich eine angemessene Arbeit mit entsprechen zulässigen Arbeitszeiten zuweisen. In Deutschland ist es nicht anders wie in Österreich.
Theoretisch könnte der Arbeitgeber auch die Frau für die Schwangerschaft bei vollen Lohn freistellen, weil er keine angemessene Arbeit oder Arbeitszeit hat. Das ist dann sein Problem. Aber es ist nicht nur die Arbeitszeit zu bedenken, sondern auch was man macht (weil du hier von einem Beispiel mit Maschinen gesprochen hast). Als Schwangere darf man bestimmte Arbeiten nicht machen (nicht lange Stehen etc.) und das ist meist ein größeres Problem in großen Firmen. Wir hatten eine extra Abteilung in der Produktion für die Schwangeren.
Problem ist nur, wenn du z.B. so blöde neue Arbeitszeiten bekommst, dass du, falls du schon ein Kind hast, das nicht geregelt bekommst. In Deutschland muss der Arbeitgeber darauf Rücksicht nehmen, wenn das Kind unter 14 Jahre alt ist, aber in Österreich hatte ich einfach mal Pech und mir blieb nicht anderes als selbst zu kündigen.
Ich kann dir nur die Situation aus Österreich sagen, aber ich kann mir gut vorstellen, dass es in Deutschland dann wohl so ähnlich sein wird. Wie du bereits beschrieben hast, dürfen Schwangere in der Nacht nicht arbeiten. Demnach fällt eben der Schichtdienst flach.
Wenn der Chef ihr nun keine andere Arbeitszeiten anbieten kann oder wie auch immer, dann wird Frau A von der Arbeit freigestellt, aber eben wirklich nur dann, wenn ihr der Chef nichts anbieten kann. Sie geht dann mehr oder weniger in Frühkarenz. Um das Geld braucht sie sich keine Sorgen machen, weil sie bekommt ihr Gehalt dann trotzdem weiter bezahlt. Auf den ersten Blick sogar ein wenig mehr, weil sie dann monatlich auch gleich das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld anteilsmäßig bekommt.
Bei mir war es so, dass in meiner Tätigkeit vor der Schwangerschaft zwar kein Schichtdienst war, aber ich habe in einem Bildungsinstitut mit eher wilden und schwer erziehbaren Jugendlichen gearbeitet. Ich wurde ebenfalls freigestellt, da das Risiko zu groß war, dass bei einer Rauferei oder was auch immer ich dazwischen kommen könnte oder eben in der Hitze des Gefechts jemand gegen meinen Bauch fällt oder so. Eine Rauferei gab es zwar nie wirklich, weil wir die Jugendlichen schon unter Kontrolle hatten, aber das Risiko war eben gegeben.
Eine andere Arbeit wurde mir von meiner Chefin aber auch nicht angeboten und so ging ich eben in Frühkarenz. Frau A kann es jedoch durchaus passieren, dass sie dennoch im Büro eingesetzt wird, auch wenn sie keine Ausbildung diesbezüglich hat, weil es auch genügend andere Arbeiten dort gibt, die anfallen, wo man keine Ausbildung benötigt. Seien es Kopierarbeiten, Briefe einkuvertieren oder was auch immer.
Eine Freundin von mir ist Flugbegleiterin und da ist es auch so, dass sie ab Bekanntgabe der Schwangerschaft nicht mehr fliegen durfte. Freigestellt wurde sie nicht, aber sie hat dann beim Bodenpersonal im Büro gearbeitet, obwohl sie da auch keine wirkliche Ausbildung dazu hatte. Es gibt also durchaus mehrere Arbeiten, wo es zu solchen oder solch ähnlichen Fällen kommt. Eine andere Bekannte widerum hat in einem Pharmakonzern auch am Fließband gearbeitet. Sie war bei der Medikamentenverpackung. Schichtdienst gab es zwar nicht, aber als Schwangere darf man diese Tätigkeit auch nicht machen. Auch sie wurde dann in anderen Bereichen eingesetzt, auch wenn sie dort keine wirkliche Ausbildung dazu hatte.
Wie wurde es denn bei A's Kolleginnen gehandhabt, die ebenfalls einmal schwanger geworden sind? Ich vermute auch, dass der Betrieb dann für einen Arbeitsplatz beziehungsweise für eine Arbeit sorgen muss, die A auch als Schwangere ausüben kann. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird A vermutlich für die Zeit der Schwangerschaft arbeitsunfähig gemeldet werden können und danach eben den Mutterschaftsurlaub antreten. Ob der Betrieb es so mitmacht, steht auf einem anderen Blatt.
Möglich ist es auch, zumindest von der Logik her, dass A aufgrund ihrer Situation durchaus nur als Tagesschichtlerin arbeitet. Es wäre zumindest eine gute Option, wenn man die Arbeitskraft von A benötigt und sie eben selbst auch weiterarbeiten möchte. Da es sich nur um einen vorübergehenden Umstand handelt, sollte diese Option zumindest in Betracht gezogen werden.
Interessant wäre es auch zu wissen, wie A's Arbeitsvertrag aussieht und wie sie sich verhalten soll, wenn sie von einer Schwangerschaft erfährt. In manchen Verträgen zwischen Arbeitgeber und -nehmer ist dies bereits thematisiert worden und notfalls greift dann eben der Paragraph im Vertrag.
Im Arbeitsvertrag steht nichts über Schwangerschaften. A ist auch die einzige Frau im gebärfähigen Alter in der Firma. Die meisten Arbeitnehmer sind Männer und ein paar Frauen, die aber schon über 50 Jahre alt sind. A ist auch nur durch Beziehungen in diese Firma gekommen. Der Chef hat vor einem Jahr, als sie eingestellt wurde schon eine eventuelle Schwangerschaft kritisiert. Aber da A ihm versichert hat, nicht so schnell schwanger werden zu wollen ist sie eingestellt worden.
Nun hat sich A´s Meinung aber doch geändert. Wenn sie das aber bei der Einstellung gesagt hätte, wäre sie niemals angenommen worden. Auch wenn es kein Grund sein darf jemanden nicht einzustellen, wäre sie dann aus einem anderen Grund abgelehnt worden. Demnach waren auch noch nie Frauen in dem Betrieb, die hätten schwanger werden können.
Diamante hat geschrieben:Wenn A also nun schwanger werden sollte, was kann sie dann machen? Sie will unbedingt weiter arbeiten, weil sie auch das Geld braucht. Muss der Chef ihr eine andere Arbeit zuteilen? Was ist, wenn aber nur Schichtdienst in der Firma angeboten wird? Einzig im Büro wird Tagschicht gearbeitet. Aber dafür ist A nicht qualifiziert.
Geld wird sie auch weiterhin bekommen, da der Chef A nicht einfach kündigen kann wegen einer Schwangerschaft. Ebenfalls ist es unerheblich was man bei dem Vorstellungsgespräch sagt, ob man direkt Schwanger werde möchte oder noch nicht so bald, wenn es denn nach der Einstellung erst passiert. Ansonsten könnte man A vorwerfen, das ganze vorsätzlich verschwiegen zu haben und A hätte vorher wissen müssen, dass sich die Arbeit schlecht bis gar nicht mit einer Schwangerschaft vereinbaren ließe. In einem solchen Fall könnte der Chef Person A sogar kündigen.
Der Chef muss Person A nicht zwangsweise eine neue Arbeit zuteilen, er kann bzw. muss sie auch bezahlt freistellen wenn es gar nicht anders geht. Wird nur selten gemacht werden, da man so von seiner Mitarbeiterin in der Zeit gar nichts hat. Entweder wird Person A also im Büro eingesetzt auch wenn die Qualifizierung noch nicht vorhanden ist, wird sie halt für die Zeit angelernt oder es wird die Möglichkeit eröffnet, später die reguläre Schicht zu beginnen als bislang als Arbeitsbeginn für Person A vorgesehen ist.
Dazu stellt sich aber auch noch die Frage ob die Firma in einer Branche arbeitet in der Frauen die schwanger sind überhaupt noch ab bekannt werden arbeiten dürfen? Wurde auch schon erwähnt, wenn es sich dabei zum Beispiel um das Verpacken von Medikamenten handelt darf man dort gar nicht mehr arbeiten, ab bekannt werden der Schwangerschaft.
Um es für alle fair zu gestalten, sollte Person A jedenfalls frühzeitig mit ihrem Chef über die Situation sprechen und nicht erst auf den letzten Tag der Anzeigepflicht. Denn so hat man noch ein wenig Zeit eine geeignete Lösung zu finden gerade wenn es einen solchen Fall in der Firma bislang nicht gegeben hat.
Im Grunde müsste A auch erst einmal erst schwanger werden, um zu wissen, was geschieht. Es ist schon schade, dass sie dann quasi die erste schwangere Mitarbeiterin wäre und ich denke, es könnte in dem Fall nicht schaden, wenn sie sich vielleicht doch mit dem Vorarbeiter oder dem Vorgesetzten auseinandersetzt, was eben im Falle einer Schwangerschaft zu tun ist und welche Optionen man als Schwangere dann nun hat.
Es liest sich für mich ja schon so, als sei A noch nicht schwanger, würde es aber gern werden wollen, weiß aber nicht, was geschieht. Daher kann ein Gespräch schon erst einmal helfen. Man muss es ja nicht konkretisieren oder in welchem Zeitraum man daran denkt, schwanger zu werden. Aber selbst, wenn A bereits schwanger ist, sollte sie schnellstmöglich das Gespräch suchen und den Betrieb informieren.
Bei meiner Freundin war das damals ähnlich. Sie hat als Schichtarbeiterin gearbeitet und wurde dann nach einem halben Jahr schwanger. Soweit ich mich erinnere, hat man während der Schwangerschaft eine Art Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf die Schwangere nicht kündigen, solange das Kind nicht auf der Welt ist. Danach ist das dann soweit ich weiß möglich. Da müsste sie sich also erst mal keine Sorgen machen, denn direkt kündigen kann der Chef sie nicht, wenn sie wirklich schwanger werden sollte. Er wird wahrscheinlich nicht begeistert sein, aber das ist dann sein Problem, um es einmal hart auszudrücken.
Schwangere und stillende Mütter dürfen zwischen 20 und 6 Uhr nicht beschäftigt werden. Es gibt auch noch Einschränkungen, was das Bedienen von Maschinen geht und viele weitere Beschränkungen. Da müsste sich die Person also mal genau erkundigen. Also bei meiner Freundin war es so, dass sie keine Nachtschicht mehr machen durfte und der Arbeitgeber auch dafür sorgen musste, dass ihr eine andere Arbeit zugeteilt wird, die sie ausführen darf. Sollte das nicht möglich sein, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Schutzbestimmungen die Mitarbeiterin freistellen. Der Arzt kann ebenfalls ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Das war bei meiner Freundin dann auch der Fall. Sie bekam dann vom Arbeitgeber einen Mutterschutzlohn. Dieser entsprach dem Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft. Sie hat ihren Lohn also ganz normal gezahlt bekommen, war aber bis zur Geburt daheim. Es gibt da auf jeden Fall einige Absicherungen seitens des Gesetzes.
Dass die Dame nun nicht direkt mit dem Arbeitgeber sprechen möchte, weil sie Angst hat, dass sie dann schon vor der Schwangerschaft wieder gekündigt wird, kann ich ehrlich gesagt sehr gut verstehen. Ich würde da auch erst mal warten, bis ich wirklich schwanger wäre, wenn ich ehrlich bin. Es ist ja auch nicht so, dass sie nicht mehr arbeiten möchte. Also falls der Arbeitgeber ihr keine andere Arbeit zuteilen kann, weil das in diesem Betrieb nicht möglich ist und sie die bisherigen Schichten auch nicht mehr machen darf, wird sie eben von der Arbeit freigestellt. Den Lohn bekommt sie auf jeden Fall auch weiterhin. Für mich klingt es so, dass sie sich in erster Linie Gedanken um die finanzielle Absicherung macht. Die ist aber in jedem Fall gegeben.
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