Roller fahren - an der Stelle erlaubt?
Darf man mit einem Roller auf einer Straße fahren, vor der ein Verbotsschild für Fußgänger und Radfahrer steht? Ich bin mir da nicht so ganz sicher und ich möchte auch nicht direkt angehalten werden. Das könnte dann teuer werden und darauf kann ich echt verzichten. Also darf man daher fahren, ja oder nein?
Ich würde in jedem Falle daher fahren. Ich selber habe einen 50 cmm Roller. Ein Roller ist ja auch ein Kraftfahrzeug. Und das ist ein Fußgänger und auch ein Fahrrad nicht. Ich denke, dass das Schild aus dem Grund dort steht, dass Fußgänger und Fahrradfahrer einfach zu langsam sind und daher den Verkehr behindern.
Die Frage beinhaltet hier ja schon die Antwort. Das Verbot gilt für Fußgänger und Fahrräder. Und du bist auf deinem Roller weder zu Fuß noch als Radfahrer unterwegs, so dass du bedenkenlos durchfahren kannst. Sofern nicht bereits vorher ein Schild stand, welches du ignoriert hast und dich nun nur um das genannte Schild kümmerst. Entscheidend für dich wäre ja ein Verbot von Krafträdern (auch Kleinkrafträdern).
Ich kann mir gerade ehrlich gesagt kein Verbotsschild vorstellen, was auf einem Schild Fußgängern und Fahrradfahrern den Durchgang/die Durchfahrt verbietet. Kannst du das Schild vielleicht mal näher beschreiben?
Dann habe ich noch ganz schwach etwas im Hinterkopf, dass man mit Mofas auch auf Radwegen fahren darf, was ja dann dort irgendwie auch verboten wäre, weil man ja auch nicht mit dem Rad dort fahren darf. Ich denke mal, dass es sich um eine mehrspurige Landstraße handelt und da gibt es doch eine Mindestgeschwindigkeit, weshalb Fahrräder eben nicht zugelassen sind. Deshalb kann es natürlich auch sein, dass dein Roller dort nicht fahren darf.
Das sind nur meine Gedanken dazu, ohne Gewähr auf Richtigkeit, aber ich würde da eben doch noch einmal genau nachschauen, was dort nun genau verboten und was erlaubt ist.
Ich habe nun auch mal gegoogelt und habe kein Verbotsschild für Fußgänger und Radfahrer gefunden. Aber vielleicht gibt es das wirklich. Ob man dann auch mit dem Roller da fahren darf, weiß ich nicht. Radfahrer und Fußgänger haben ja beispielsweise auf einer Schnellstraße nichts zu suchen. Aber auch Roller, die nur 50 fahren dürfen haben dort nichts zu suchen. Also kann man wohl pauschal nicht sagen, ob du da mit einem Roller fahren darfst, wenn du nicht das Schild mal beschreibst und schreibst, wo das Schild steht.
Ich gehe einfach mal davon aus, dass beitragxy einen Schildermast mit 2 Verkehrszeichen darauf meint. Also in der Art, wie hier links im Bild zu sehen ist. Wenn an einem solchen Mast nun Zeichen 259 (Verbot für Fußgänger) und Zeichen 254 (Verbot für Fahrräder) montiert sind, dann gilt das Verbot auch nur für diese beiden Gruppen. Für einen Motorroller wäre nur dann ein Verbot der Durchfahrt vorhanden, wenn Zeichen 255 (Verbot für Krafträder) oder Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) aufgestellt wären.
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