Hund an der Leine?

vom 19.09.2011, 00:44 Uhr

Ich habe etwas Probleme mit meiner Nachbarin. Sie lässt ihre beiden Hunde im Wohngebiet immer frei herumlaufen ohne Leine. Ich habe es ihr schon mehrfach gesagt, dass sie die Hunde bitte an der Leine zu führen hat, aber sie lacht mich nur aus. Das Fass zum Überlaufen brachte ein Vorkommnis, dass ihre Hunde auch häufig zu den anderen Grundstücken laufen und sich hier ihre Zeit vertreiben. Kann ich dafür die Nachbarin belangen, dass sie ihre Hunde gefälligst an der Leine zu führen hat oder muss ich das so hinnehmen ?

Unser Kleiner (15 Monate alt) erschreckt sich jedes Mal, wenn ein Hund ihm zu nahe kommt.

» kowalski6 » Beiträge: 3399 » Talkpoints: 154,43 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es gibt mittlerweile allgemein gültige Vorlagen die das halten von Hunden voraussetzen. Dazu gehört das alle Hunde an der Leine geführt werden müssen, ein Sachkundenachweis, eine Hundehaftpflichtversicherung, eine gültige Steuermarke und das beseitigen von Hundekot. Werden ein oder mehrere Punkte davon nicht eingehalten hält das Ordnungsamt die Geldbeutel auf um die Staatskasse zu füllen.

Das Freilaufen von Hunden ist nur auf dem eigenen privatem Gelände erlaubt, auf eigens dafür ausgewiesene Hundeplätze oder Wiesenabschnitte, zum Beispiel in Parkanlagen. Normalerweise darf ein Hund nicht mal im Wald frei laufen aber hier kommt es noch mal auf den Forstleiter an, die in den meisten Fällen das Freilaufen der Hunde tolerieren, solange sie nicht nachgewiesen wildern. Aber keinesfalls dürfen Hunde in einer Wohnsiedlung frei herumlaufen.

Du hast also das Recht in jedem Fall auf deiner Seite, allerdings kannst du dich nicht darauf beziehen, dass dein Hund immer zurückschreckt wenn ein anderer Hund in der Nähe ist. Das ist einfach eine Trainingssache hat aber nichts mit der Sachlage zu tun. Du kannst ja den Nachbarn noch mal drauf ansprechen und ihn "belehren", wenn es abermals zum Durchzug seiner Ohren kommt, würde ich das Ordnungsamt einschalten.

» Vancouver » Beiträge: 266 » Talkpoints: 1,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Das mit dem Sachkundenachweis stimmt so nicht. Hier in NRW muss man für Hunde ab 40cm Schulterhöhe oder 20kg Körpergewicht einen kleinen Sachkundenachweis ablegen. Dabei muss man nur ein paar Fragen per Kreuzchen beantworten. Der Test selber ist ein Witz und sagt nichts darüber hinaus ob jemand einen Hund führen kann oder nicht. Die Fragen beantworten sich schon von selbst. Wirklich viel kann man da nicht falsch machen.

Wenn die Nachbarin keine Einsicht zeigt und euch sogar auslacht, würde ich mich an das Ordnungsamt wenden. Das ist zwar ein blödes Gefühl so als "Petze" aber wenn die Hunde frei herumlaufen und auch auf Kinder zugehen, sollte man diesen Gang nicht scheuen. Ihr habt es mehrfach gütlich versucht - sie macht einfach dicht. Was sollst du da weiter hinterherrennen? So wie sich das anhört laufen die Hunde auch unbeaufsichtigt in der Gegend herum. Allein das ist schon Grund genug dies zu melden. Ich bin selber Hundehalterin aber bei solchen Leuten geht mir die Hutschnur hoch. Ich würde nicht erst warten bis etwas passiert.

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Sonty hat geschrieben:Das mit dem Sachkundenachweis stimmt so nicht. Hier in NRW muss man für Hunde ab 40cm Schulterhöhe oder 20kg Körpergewicht einen kleinen Sachkundenachweis ablegen. Dabei muss man nur ein paar Fragen per Kreuzchen beantworten. Der Test selber ist ein Witz und sagt nichts darüber hinaus ob jemand einen Hund führen kann oder nicht. Die Fragen beantworten sich schon von selbst. Wirklich viel kann man da nicht falsch machen.

Oh, du hast Recht habe gerade noch mal nachgeschaut, dachte das mit dem Sachkundenachweis gilt für alle Hunde. Ich musste ihn jedenfalls machen, auch in NRW und fand ihn auch nichtssagend, nur ein Zubrot für die Kassen. Zumal dort vom Amtstierarzt Antworten vorgeschrieben waren wo ich mich frage, wo der sein Examen gemacht hat.

» Vancouver » Beiträge: 266 » Talkpoints: 1,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich würde mich an deiner Stelle ans Ordnungsamt wenden, und denen deine Situation schildern. Diese werden dann sicherlich ab und an dann mal bei euch vorbei schauen und die Situation beobachten. Meistens hängt hier auch ein Bußgeld mit dran, da die Hunde an der Leine geführt werden müssen. Ich denke mal wenn sie zahlen muss, dann lacht sie nicht mehr und wird ihre Hunde dann an der Leine führen.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich bin selber Hundebesitzer und kann dich dennoch verstehen, denn dein kleiner Sohn hat ja auch Angst vor den Hunden und da kann man von der Nachbarin schon verlangen, das sie dafür Sorge trägt, das die Hunde nicht in die Nähe deines Kindes kommen. Es kann ja auch mal was unverhofftes passieren, so das die Hunde evtl. mal aus einer unvorhersehbaren Situation heraus zubeißen und dann ist das Theater groß. Ich bin der Meinung das man, als Hundebesitzer, immer alles tun sollte, um solche Unfälle, so gut es geht zu vermeiden, indem man die Hunde z.b. anleint. Sie kann die Hunde ja dort laufen lassen, wo es keinen stört oder wo ihr kein andere entgegenkommt, denn so machen wir es mit unserem auch.

Wir wohnen auch in so einer kleinen Siedlung und da läuft der Hund nie ohne Leine und vor allem niemals ohne Aufsicht rum, aber wir haben auch einen Pitbull und da sind die Vorschriften ja auch etwas anders, als bei einem "normalen" Hund. Obwohl ich das nicht von der Rasse abhängig machen würde, denn ich würde jeden Hund, den ich hätte nicht unbeaufsichtigt in der Wohngegend laufen lassen. Man kann auch nicht von den Nachbarn verlangen, das diese es hinnehmen, wenn die Hunde sich dort ihre Zeit vertreiben und womöglich noch ihre Geschäfte dort hinterlassen. Für mich ist eure Nachbarin einfach nur eine verantwortungslose Hundehalterin und grade solche Hundebesitzer, sind die gefährlichen, denn meistens passiert so etwas schlimmes wie eine Beißattacke immer dort, wo die Besitzer nicht so wirklich acht drauf geben, was ihre Hunde machen, denn sie sind ja der Meinung, die tun eh nichts.

Ich würde die Nachbarin nochmals freundlich daraufhin ansprechen und wenn das alles nichts bringt, würde ich auch von einer Anzeige bei der Stadt, bzw. bei der Polizei nicht abneigen, denn es geht ja auch deinen Kleinen, der sich frei bewegen soll und nicht ständig Angst haben muss vor den Hunden der Nachbarin. Es ist doch die Rede von einem Kind oder meinst du auch einen Hund damit? Na ja wäre ja im Endeffekt auch egal, denn wenn es sich auch um einen Hund handelt, sollte der sich mit Ruhe bewegen können, ohne ständig Angst vor den anderen Hunden haben zu müssen. Jeder Hundebesitzer muss soviel Verantwortung beweisen, damit ein friedliches Miteinander in einer Wohngegend möglich ist und ansonsten muss man mit den Konsequenzen rechnen.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Belangen kannst Du die Nachbarin wohl nicht, so lange nicht irgendetwas passiert ist. Ich würde versuchen, mich mit ihr gütlich zu einigen, also sie etwa darauf aufmerksam machen, dass Dein Kind Angst vor den Hunden hat. Ansonsten habt Ihr die gleichen Rechte, auf der Wiese zu sein.

Genauer kannst Du Dich informieren, wenn Du einen Blick in Euer Gefahrhundegesetz wirfst. In Schleswig-Holstein gelten die ersten beiden Paragraphen für alle Hunde und untersagen es, dass der Hund an bestimmten Stellen frei läuft. Genauere Auskünfte müsstest Du auch beim Ordnungsamt einholen können.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



SonjaB hat geschrieben:Belangen kannst Du die Nachbarin wohl nicht, so lange nicht irgendetwas passiert ist.

Doch, man kann sie belangen, wenn sie ständig auf anderen Grundstücken herumsträunern und dort auch noch ihre Geschäfte liegen lassen, denn das ist nicht erlaubt. Der Hundehalter muss den Kot ja auch entfernen von seinem Tier in der Öffentlichkeit und eine Meldung beim Ordnungsamt würde auf jeden Fall etwas bringen, denn bei uns z.B. dürfen Hunde ab einer bestimmten Größe gar nicht frei herumlaufen.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Es ist schon traurig, dass es Menschen gibt, die auf Kosten anderer tun und lassen was sie wollen. Dass die Nachbarin über eure Probleme mit den frei laufenden Hunden nur ein spöttisches Lachen, übrig hat ist unverschämt. In dem Fall würde ich auch keine Rücksicht mehr nehmen und tatsächlich dem Ordnungsamt melden, dass sie das so handhabt. Denn sie hat die Aufsichtspflicht für ihre Hunde und die nimmt sie nicht wahr, wenn sie die Tiere frei laufen lässt, was absolut nicht rechtens ist.

Bei uns in der Nachbarschaft hat jemand zwei große Hunde, einen Collie und einen Mischling. Die rannten eine Zeit lang auch immer frei herum, meine Schwägerin hat zum Beispiel Angst vor Hunden und ein echtes Problem damit, wenn die Tiere in ihrem Garten streunten. Ich habe zwar keine Angst, aber ich wollte auch keine Hunde in meinem Garten haben, zumal meine Katzen damit echt ein Problem hatten. Außerdem war der eine Hund sehr ängstlich und wenn man in den Garten kam und er war gerade drin, erschrak er immer sehr - man weiß bei einem ängstlichen Tier nie, wie es reagiert, das kann dann durchaus mal angreifen.

Mein Schwager redete mit dem Besitzer, der aber meinte, das sei doch gar nicht so schlimm und die Hunde wären zwei ganz liebe. Mein Schwager machte im klar, dass das keine Rolle spiele, ob lieb oder nicht, die Tiere hätten nicht frei herum zu laufen und schon gar nicht in fremden Gärten. Sollte sich da nichts ändern, würde er es melden. Der Nachbar hat nicht geglaubt, dass mein Schwager im Recht ist und hat sich selber beim Ordnungsamt erkundigt, die ihm bestätigt haben, dass es so nicht geht. Seither Ruhe und die Hunde laufen nicht mehr frei herum. Ihr solltet eure Nachbarin noch einmal eindrücklich warnen, dass ihr es melden werdet, wenn die Hunde weiterhin frei laufen. Sieht sie es dann immer noch nicht ein, sollte die Meldung erfolgen, das ist dann ihr Problem und nicht eures.

» kerry3 » Beiträge: 892 » Talkpoints: 18,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich bin auch Hundebesitzerin, aber mein Hund wird im Wohngebiet nur an der Leine geführt. Ich möchte schließlich nicht, dass er auf die Straße vor ein Auto läuft und vielleicht einen Unfall verursacht. Außerdem fühlen sich viele Leute gestört, wenn ein Hund unangeleint mitgeführt wird. Ich denke, dass man als Hundebesitzer doch Verständnis für diese Bitte, den Hund im Wohngebiet doch an der Leine zu führen, aufbringen sollte und dies auch tun sollte.

Es ist ja anscheinend nicht nur so, dass die Hunde der Frau nur auf der Straße unangeleint herum laufen, sondern auch in andere Gärten eindringen und das darf auf keinen Fall sein. Es ist schon traurig, dass sich die Besitzerin so stur stellt und kein Einsehen zeigt. Gerade, wenn dein Sohn Angst vor den freilaufenden Hunden hat, wäre es doch das Mindeste, dass sie angeleint werden. Ich denke auch, dass du dich mal an das Ordnungsamt wenden und dort nachfragen solltest, ob sie etwas machen können. Sage dort ruhig, dass dein Sohn Angst hat, wenn die Hund frei laufen und das die Frau einfach kein Einsehen hat.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


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