Gewissensfrage - Straftat anzeigen oder nicht?

vom 05.03.2008, 01:05 Uhr

Ich weiß grad nicht was richtig und was falsch ist....

Vorweg ich bin 25 Jahre, habe eine 3 Jährige Tochter und einen Freund der nicht bei mir Wohnt.

Folgendes ist passiert eine Arbeitskollegin von mein Freund war am Wochenende mit 2 anderen Arbeitskollegen in einer Disco und dann da zu Hause und wurde fast vergewaltigt, ohne jetzt das ich was gegen Ausländer habe, der sie fast vergewaltigt hat war ein Türke, ich erwähne dieses nur weil sie eine andere Mentalität haben und ein anderen Familien Zusammenhalt, nicht das ich jetzt denke Typisch Türke oder Deutsche sind nicht besser..

ich selbst bin vor ein paar Jahren von einen Türken fast Vergewaltigt wurde. Jetzt möchte mein Freund aber eine Aussage bei der Polizei machen, das der Typ sie schon auf Arbeit immer doof angemacht hat.

Ich möchte das nicht so gerne, weil jeder auch auf seiner Arbeit weiß das mein Freund so gut wie immer hier bei mir ist und ich habe Angst, ich habe Angst das wenn mein Freund da die aussage macht sich der Türke oder seine Familie rächen will und hier her kommt wo ich und meine 3 Jährige Tochter sind und dann uns was antut oder hier alles zusammenhaut.

Mein Freund versteht das nicht, er meint meine Adresse würde der Mann ja nie raus finden und man sollte lieber was dazu beitragen das der Mann ins Gefängnis kommt. Ich bin normalerweise total dagegen das man weg schaut wenn irgendwo ein Unrecht passiert aber ist meine Angst so falsch und unverständlich? Ich hab doch hier auch Verantwortung.

Doch frage ich mich nun soll ich meine Angst beiseite schieben und ihn unterstützen, ist mein denke Ansatz falsch das wir uns in zu großer Gefahr bringen oder brauch ich mich meiner Ängste deswegen nicht zu Schämen

» Drachenauge21 » Beiträge: 8 » Talkpoints: 0,04 »



Schwer, schwer auf der einen Seite würde ich natürlich auch dazu raten, denjenigen anzuzeigen, allein aus der Pflicht heraus, möglicherweise eine Straftat zu vereiteln, die derjenige noch begehen könnte. Auch wenn es Dich nicht erwischen könnte wird er das gleiche vielleicht bei jemand anderem probieren.

Dass der Täter vielleicht nur Ärger mit der Polizei bekommt und eine Strafe auf Bewährung ist der andere Aspekt, denn wenn das Gericht nicht meint, dass sein Verhalten gemeingefährlich ist könnte das passieren, außer man findet eine zweite Person so dass er einerseits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird und andererseits in einem zweiten Urteil erneut und so in den Bau wandert, wenn auch nur schätzungsweise für 1 - 3 Jahre.

Sollte er nach der Anzeige einen Übergriff versuchen, wäre das natürlich ein Grund mehr, dass er weggesperrt wird sowie seine Familie.

Auf der anderen Seite ist es klar, dass man sich oft hilflos fühlt und Polizisten, gerade wenn man an den falschen gerät, erst die Anzeige aufnehmen und dann das ganze laufen lassen und man mehr oder weniger in der Zwischenzeit eine Art Freiwild ist. Deine Adresse könnte der Täter herausfinden, da keine anonyme Aussage möglich ist und spätestens zu Verfahrensbeginn der gegnerische Anwalt Akteneinsicht bekommen könnte und darin auch deine Adresse vermerkt ist. Vor Verfahrensbeginn kann dem Angeklagten auch eine Aktenkopie seitens des Anwaltes zugestellt werden.

Sollte der Angeklagte dass jedoch ausnutzen wäre es sehr nachteilig für ihn, auch wenn Dir das in dem Moment wenig hilft, die einzige Möglichkeit wäre, bei der Polizei die Sachlage zu schildern und anzufragen, wie man sich asureichend schützen könnte. Dummerweiser, so blöd wie es klingt, wird für solche "Lapalien" in der Regel kein Polizeischutz gewährt solang man eine konkrete Bedrohung nicht nachweisen kann. Und selbst dann ist es nicht leicht.

Alles sehr komplex und deine Angst ist natürlich nicht unbegründet. Wenn es um meine Freundin gehen würde wäre das einzige Mittel was ich einsetzen würde, dass ich dafür sorgen würde, dass sie nicht allein ist, da Täter durch Zeugen oder mehrere Personen abgeschreckt werden.

In der Situation würde ich vielleicht bei der Polizei anfragen, zur Not telefonisch, und die Sachlage wie hier kurz schildern und auch deine starke Angst, dass Du befürchtest im Fall des Falles erneut Opfer zu werden. Oder über deinen Freund. Hier würde ich auf feste Zusagen achten, denn Polizisten sprechen oft im Konjunktiv und können Dir nichts zusichern, da die Entscheidung weitestgehend beim Staatsanwalt / Richter liegt aber ein Polizeischutz wäre u. U. möglich wenn die Lage sehr gefährlich wäre.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich denke doch mal, dass der Täter bei der Polizei ein unbeschriebenes Blatt mehr ist, wodurch eine Bewährungsstrafe für Ihn nicht mehr in betracht kommt.

Sicher kann ich dich verstehen und auch die Sorgen die du dir machst, sind begründet, trotzdem sollte dein Freund eine Aussage machen. Die Anzeige selbst, müsste sowie so die Arbeitskollegin deines Mannes bei der Polizei stellen, da sie hierbei das Opfer ist und nicht dein Mann (Freund).

Wenn dein Freund nicht aussagt, weil er oder du Angst aus Rache habt, kann ich dieses auf der einen Seite zwar verstehen, aber auf der anderen Seite könnten durch die Aussage deines Freundes vielleicht weitere Übergriffe auf andere Frau durch diesen Täter verhindert werden.

Auch eine versuchte Vergewaltigung ist kein Kavaliersdelikt und wird mit Freiheitsstrafe geahndet. Dann hat der Täter mal ein wenig Zeit im Gefängnis darüber nachzudenken, weshalb hab er weg gesperrt wurde.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Täter während des laufenden Verfahrens Rache an deinem Freund nehmen würde, da er sonst eine erneute Straftat begehen würde und somit jede Hoffnung auf eine Bewährungsstrafe ausgeschlossen ist. Grade nach dem die Medien das Thema Gewaltbereite Ausländer grade so hoch puschen, fackeln die Gerichte nicht mehr lange.

» paterchen » Beiträge: 421 » Talkpoints: -1,59 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Für mich stünde es fest, dass ich die die Aussage machen würde oder auch von meinem Freund verlangen beziehungsweise ihn bestärken würde, dass er eine Aussage macht. Das ist nämlich genau das Problem: Die Angst. Was passiert, wenn ich den Anzeige, will der dann Rache ? Wird der sich dann auch an mir vergreifen?

Solchen Menschen muss man einen Denkzettel verpassen und ich finde es wirklich traurig, das du dich einschüchtern lässt. So läuft der Mann herum und macht weiter wie bisher. Ich könnte da auch gar nicht mit leben, wenn ich wüsste, der läuft einfach so herum und belästigt weiter junge Frauen.

Wehren ist das Zauberwort. Den muss man in die Schranken weißen.
Stimmt du hast Verantwortung, nicht nur dir gegenüber, sondern auch anderen.

So ganz kann ich deine Angst einfach nicht nachvollziehen, tut mir leid.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Ich an eurer Stelle würde ihn auch anzeigen, wenn er was Unrechtdes getan hat, muss er auch eine Strafe dafür kassieren. Ich mein dann müsste man sich ja alles gefallen lassen, aus Angst um deine Familie. Sicher verstehe ich auch deine Bedenken, aber es besteht ja die Hoffnung, dass derjenige erst mal weggesperrt wird und dann wenn er wieder frei ist, halt Augen auf und sobald er bei euch daheim aufkreuzt, die Polizei rufen.

Gut, Zeugenschutzprogramm würde jetzt zu weit gehen, aber dass du dir vielleicht eine Einstweilige Verfügung holst, dass er sich euch nicht näher als 100m nähern dürfte? Also in Amerika hört man ja immer, dass das ohne weiteres geht, aber in Deutschland, gerade mit dem Stalking Gesetz, da muss ja immer erst was passieren bis die Polizei da mal eingreift. :shock: Ich würde auf alle fälle mal mit den Polizisten reden, dass ihr Angst vor der Rache des Angezeigten habt, vielleicht wissen die Rat.

» VivaBavaria » Beiträge: 302 » Talkpoints: -0,92 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ohje das ist wirklich eine extrem schwierige Situation denn es kann für euch nach hinten los gehen, muss nich aber auch ich hätte diese Angst! Ich brauche nicht darüber nachdenken, diese Aussagen zu machen ist das einzigste richtige aber die Angst kann ich verstehen es ist wirklich verzwickt.

Definitiv die Augen offen halten wenn es Anzeichen gibt und diese vielleicht auch der Polizei mitteilen, ihr werdet keinen Schutz bekommen aber vielleicht hilft es auch doch irgendwann.

Ich hoffe er bekommt seine Strafe!

» glitzerblume » Beiträge: 37 » Talkpoints: 0,13 »


patterchen hat geschrieben:Hallo,
ich denke doch mal, dass der Täter bei der Polizei ein unbeschriebenes Blatt mehr ist, wodurch eine Bewährungsstrafe für Ihn nicht mehr in betracht kommt.
[...]
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Täter wärend des laufenden Verfahrens Rache an deinem Freund nehmen würde, da er sonst eine erneute Straftat begehen würde und somit jede Hoffung auf eine Bewährungsstrafe ausgeschlossen ist. Grade nach dem die Medien das Thema gewaltbereite Ausländer grade so hoch puschen, fackeln die Gerichte nicht mehr lange.

1. Falsch - Bewährung kann es auch dann geben wenn der Täter "bekannt" ist.
2. Warum sollte sich der Täter durch das drohende Urteil davon abhalten lassen? Täter denken selten rational oder stifen andere an.
3. Gerichte lassen sich nicht wie der Pöbel von irgendwelchen Zeitungsschlagzeilen beeindrucken sondern müssen objektiv und nicht befangen sein! Gleiches Recht für alle, ansonsten kann das Urteil aufgehoben werden was nicht im Sinne der Rechtssprechung ist.

@VivaBavaria
Einstweilige Verfügungen halten auch nicht von Straftaten ab und so leicht ist das auch nicht durchzuboxen - zudem könnte der Täter diese Strafe auch umgehen, Stichwort: Anstiftung zu einer Straftat.

Das Stalking Gesetz hat hiermit nichts zu tun - obwohl man Rechtslaie ist sollte man in der Lage sein, Sachverhalte trennen zu können.

@Glitzerblume
Warum sollte sie definitiv keinen Schutz bekommen, dass kann man nach der dünnen Faktenlage doch gar nicht beurteilen oder bist Du zufällig Oberstaatsanwältin?

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Unter Umständen ist es auch möglich die Adresse der Zeugen in den Gerichtsakten geheim zu halten, wenn man in einem Zeugenschutzprogramm ist. Da wird dann auf den Geschäftsstellen bei Gericht ein Sonderband angelegt, in dem alle Vorgänge abgeheftet werden, die mit dem jeweiligen Zeugen zu tun haben. Dieser Sonderband wird bei der Akteneinsicht an den Verteidiger nicht herausgegeben, so bleibt die Adresse des Zeugen geheim.

Ich würde deinem Freund aber unbedingt zu einer Anzeige raten!

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» <~Coco~> » Beiträge: 240 » Talkpoints: 21,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich denke mal, das nicht unbedingt die Angst vor dem Täter an erster Stelle steht. Nur ist es halt so, das es bei Türken auch die Familienrache gibt. Was nützt also die einstweilige Verfügung gegen den Einen, wenn der auf ein ganzes Netzwerk von Handlangern zurückgreifen kann? Da ist schon wirklich eine potentielle Gefahr zu sehen und ich kann es echt verstehen, wenn man da massig Angst hat. Leider unternimmt ja die Polizei erst etwas, wenn wirklich schon was passiert ist. Und eine Adresse kann man auch ohne Einsicht in die Ermittlungsakten rausfinden.

Wenn das Opfer den Täter anzeigt, weiss er auch, wen sie als Zeugen angeben wird. Und diese Zeugen muss man nur beobachten (lassen) um Schwachpunkte bei ihnen zu finden, die man nutzen kann. Klar sagt man erstmal anzeigen, damit man andere Frauen in Zukunft schützen kann. Aber die eigene Familie und deren Schutz würde bei mir da immer vorgehen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Punktedieb hat geschrieben:Nur ist es halt so, das es bei Türken auch die Familienrache gibt. [...] Leider unternimmt ja die Polizei erst etwas, wenn wirklich schon was passiert ist. Und eine Adresse kann man auch ohne Einsicht in die Ermittlungsakten rausfinden.

Also sowohl als auch Blödsinn auf der ganzen Linie, sorry.
1. Es gibt die Familienrache nicht pauschal "bei Türken".
2. Die Polizei kann nicht einfach so tätig werden, mit etwas nachdenken kann man sich auch denken warum - mehr als vorbeischauen und nachsehen geht nämlich nicht, wir haben keine Gestapo mehr die auf Verdacht hin Haftstrafen verhängt.
3. Eine Adresse so rauszufinden wie Du es beschreibst ist völlig abwegig, mache Dich mal mit dem Zeugenschutz vertraut - ansonsten hat Coco hier bereits geschildert was seitens des Gerichtes unternommen werden kann um dies zu unterbinden!

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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