BBI: Für den Testdurchlauf muss man über 18 sein!
Neulich habe ich im Radio gehört, dass es für den neuen Flughafen BBI (Berlin Brandenburg International) einen Testdurchlauf geben wird (3. Juni 2012). Als ich dann dort angerufen habe, hat diese Frau vom Infostand mir gesagt ich solle auf deren Internetseite gehen, denn sie wisse das nicht so genau. Dann habe ich mich schon mal gewundert, denn sie arbeitet ja am Infostand und müsste ja Ahnung von so etwas haben.
Als ich dann auf der Internetseite war stand dort, dass man beim Infostand anrufen solle, die geben einem nähere Informationen. Ja, dann bin ich aber auf einen Link gegangen, der sich ,,mehr Infos" nennt. nochmal) naja auf jeden Fall stand dort, dass man über 18 sein muss, denn sie übernehmen keine Haftung für Unfälle, usw. Meine Frage ist, wieso man über 18 sein muss? Ich verstehe das einfach nicht!
Steviman96 hat geschrieben:Nnaja auf jeden fall stand dort, dass man auf jeden Fall über 18 sein muss, denn sie übernehmen keine Haftung für Unfälle, usw.. Meine Frage ist, wieso man über 18 sein muss???????
Die Antwort hast du dir quasi schon selbst im gleichen Satz gegeben. Erst mit 18 Jahren bist du volljährig und damit voll geschäftsfähig und kannst darüber selbst Entscheiden. Jedoch sollte es dir dann auch wirklich bewusst werden, ob sich das Risiko lohnt denn immerhin bist du selbst Verantwortlich wenn etwas passiert wenn vorher vom Veranstalter schon die Haftungsfrage ausgeschlossen wird.
Zudem ist das nicht unüblich, dass man auf die Internetseite verweist. Dort rufen vermutlich auch mehrere Leute an als nur du, und das ganze jedem einzeln zu erklären wäre viel zu aufwendig und meistens bleiben dann noch Fragen offen. Da inzwischen nahezu jeder einen Internetzugang hat, ist das die einfachste Möglichkeit Informationen schnell zu verbreiten.
Ist doch eigentlich recht einfach: Du begibst Dich damit an einen potenziell gefährlichen Ort. Wer soll denn da haften, wenn Dir irgendetwas passiert, weil die noch irgendwo eine Stolperfalle etc. hatten? Die wollen einfach nicht verklagt werden.
Auch ich habe davon gehört - ein Freund hat mir davon berichtet - und wollte an den Tagen dabei sein. Leider waren schon alle Plätze belegt und ich konnte nicht mehr daran teilnehmen. Es ist eigentlich ziemlich klar, dass du, als Minderjähriger, nicht daran teilnehmen darfst, denn in manchen Teilen spricht man noch von einer Baustelle. Auch an diesen Tagen wird es sich vermutlich noch um eine "Teilbaustelle" handeln.
Das Risiko, dass du von irgendwelchem Trümmern etc. getroffen wirst und dich damit verletzt und somit ein Grund für eine Klage hast, will keiner eingehen. Wenn du volljährig bist, hast du die Verantwortung für dich selbst und kannst für dich selbst entscheiden an was du teilnimmst oder lieber nicht. Als Erwachsener muss man bestimmt eine Erklärung abgeben, dass man auf alles gefasst ist und, sollte etwas passieren, keine Klage einreichen wirst.
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