Daten in Grundbucheintragungen falsch
Nachdem der Bruder (B) von A Mitte des Jahres einen Erbschein zur Feststellung des Vermögens beantragt hat, wurde nun die Eintragungen im Grundbuch vorgenommen. Als Alleinerben sind nun A und B eingetragen, da der Vater von A und B lediglich der Schwiegersohn des Verstorbenen war und durch die nicht vorhandene Blutsverwandtschaft auch vom Gesetzgeber her kein rechtmäßiger Erbe ist. Ein Testament von dem Verstorbenem existiert nicht.
Bei Überprüfung der Auszüge des Grundbuchs hat A nun festgestellt, dass ein Teil der Daten falsch ist und diese ausgebessert werden muss. A wird zu den Sprechzeiten einmal beim zuständigem Amtsgericht anrufen und dort um Korrektur des Geburtsdatum bitten. Ist dies auch telefonisch möglich oder muss A noch anhand des Personalausweises oder einer Geburtsurkunde die Daten nachweisen? Ist eine Korrektur der Daten mit zusätzlichen Kosten verbunden?
Der Personalausweis musste doch schon bei der Beantragung des Erbscheines vorgelegt werden. Daher gehe ich davon aus, das es sich um einen Schreibfehler handelt. Und da wird man sicherlich nochmal nachweisen müssen, was nun richtig ist.
Allerdings kann es sein, das es reicht, wenn A eine Kopie per Fax hinschickt. Aber ein Anruf ist erstmal die beste Lösung. Wenn bei der Beantragung der Ausweis schon kopiert wurde, dann kann das unter Umständen auch schon ausreichen.
B hatte den Erbschein quasi im Alleingang beantragt und A wurde ausschließlich vom zuständigen Amtsgericht über die Beantragung des Erbscheins informiert. Allerdings lag zu einer früheren Gelegenheit eine ähnliche Situation vor, bei der man sich ebenfalls im Geburtstag geirrt hatte. Das Geburtsjahr und -monat stimmt, aber der Tag ist falsch. Wie die Daten jedoch so hingekommen sind, weiß ich nicht und ich weiß auch nicht mehr, ob die Daten seinerzeit korrigiert wurden. Jedenfalls wird A dann wohl erst einmal das Amtsgericht anrufen und versuchen, dies auf dem postalischen Weg zu lösen, da A zu weit weg wohnt, um diese Situation persönlich vor Ort zu lösen.
Es müssen nicht alle Erbberechtigten beim zuständigen Amtsgericht den Erbschein beantragen. Dazu reicht, wie im geschilderten Fall ein Erbe aus und die anderen werden dann benachrichtigt. Hat man Einwände, so kann man diese dann erheben bzw. alles seinen behördlichen Weg nehmen lassen, wenn alles richtig beantragt wurde.
Wenn A nun zu weit weg wohnt vom zuständigen Amtsgericht, dann kann A sich die Kopie vom Personalausweis beim Einwohnermeldeamt beglaubigen lassen. Das sollte ausreichen, um den kostengünstigsten Weg zu gehen, damit das Geburtsdatum korrigiert werden kann.
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