Zahlungsbeleg von Arztgebühr aufheben?

vom 14.09.2011, 10:15 Uhr

Ich war vergangene Woche krank. Natürlich habe ich mich dann zu meinem Hausarzt begeben um mir eine Krankmeldung zu besorgen. Da ich nicht privat versichert bin und dieses Quartal bei noch keinem Arzt war, musste ich die Arztgebühr von 10€ bezahlen. Nach dem ich bezahlt habe, habe ich eine Quittung erhalten. Leider weiß ich nicht was ich damit anfangen soll. Kann man diese wegwerfen oder kann ich diese vielleicht an meine Krankenkasse schicken und diese senden mir dann meine Praxisgebühr wieder zu?

Benutzeravatar

» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Du solltest die Quittung aufbewahren, auch wenn dir die Krankenkasse die Praxisgebühr nicht erstattet. Solltest du im gleichen Quartal zu einem anderen Arzt müssen, brauchst du zwar eine Überweisung, um nicht noch einmal die Gebühr zahlen zu müssen, es ist aber immer gut, wenn man die Quittung zusätzlich noch als Nachweis hat.

Außerdem hast du vielleicht die Möglichkeit, medizinische Kosten, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden beim Finanzamt abzusetzen. Zu diesen Kosten gehören alle Arzt- und Apothekenfahrten (30 Cent pro Kilometer mit dem Auto), rezeptfreie Medikamente, Anwendungen wie zum Beispiel Massagen, Brillen und Zahnersatz und eben auch die Praxisgebühr. Leider ist der der Satz, ab dem man seine Steuerlast damit senken kann meistens sehr hoch, aber ich sammle trotzdem das ganze Jahr über die Belege und hin und wieder komme ich über diesen Satz hinaus und habe einen weiteren Posten für meinen Lohnsteuerjahresausgleich.

» kerry3 » Beiträge: 892 » Talkpoints: 18,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Im Grunde ist es eine Krankenkassengebühr und keine Praxisgebühr. Die Gebühr heißt nur so, weil du sie in der Praxis bezahlen musst. Es wäre schön, wenn man diese so ohne weiteres wieder zurückbekommt. Aber in der Regel ist es nicht so. Es gibt aber Ausnahmen und die sind diese:

Wenn du chronisch krank bist und das auch von den Ärzten bestätigt bekommst, dann brauchst du nur 1 % von deinem jährlichen Einkommen bei der Krankenkasse zuzuzahlen. Darunter zählt die Praxisgebühr und auch die Rezeptgebühren usw. Auch Medikamente, die nicht von der Kasse bezahlt werden, aber von einem Arzt verordnet werden zählen dazu.

Wenn du nicht chronisch krank bist zählt auch alles dazu, was ich aufgezählt habe, nur, dass du dann 2 % deines jährlichen Einkommen selber gezahlt werden muss. Du kannst also alles sammeln, sämtliche Quittungen, die du in einem Kalenderjahr zugezahlt hast. Dann holst du dir bei der Krankenkasse einen Antrag auf Rückerstattung, trägst alles ein und gibst die Quittungen dazu und wenn du Glück hast, bekommst du einen Teil zurück.

Wenn du allerdings genau weißt, dass du viel mehr verdienst oder besser gesagt, die Zuzahlungen niemals 1 bzw. 2 % überschreiten, kannst du diese Quittung auch wegschmeißen.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Natürlich musst du die Quittung gut aufbewahren. Es gibt Fälle, in denen du plötzlich zu einem Facharzt musst und nicht erst eine Überweisung von dem Arzt holen kannst, der dich in dem Quartal schon behandelt hat. Dann musst du 10 Euro erneut bezahlen oder die Quittung vorlegen. Ferner ist es durchaus möglich, dass du in einem Jahr über den Höchstbetrag der selbst zu leistenden Zuzahlungen kommst – zum Beispiel durch einen langen Krankenhausaufenthalt und vielen Medikamentenkauf bei plötzlicher Krankheit oder anderen Massnahmen – dann musst du sämtliche Quittungen der Krankenkasse vorlegen und sie errechnet aufgrund deines Einkommens den Betrag, den du zahlen müsstest. Hast du mehr bezahlt, bekommst du das erstattet. Kerry3 hat dir ja schon erklärt, dass du die Belege eventuell auch für den Lohnsteuerjahresausgleich benötigst.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Die Quittung solltest du schon aufbewahren, wenn du nicht doppelt zahlen möchtest. Das ist mir schon mal passiert, da habe ich diese Quittung verloren gehabt und musste bei einem anderen Arzt wieder bezahlen. Die geben dir wenn sie kulant sind zwar noch 1 bis 2 Tage Zeit diese dann vor zu legen, aber solltest du dies nicht tun dann bekommst du eine Rechnung gestellt.

Am besten ist wenn du diese einfach zusammen faltest und mit in dein Portmonee legst, da nimmt sie nicht viel Platz weg und du hast sie immer parat wenn du sie doch mal brauchen solltest.

Benutzeravatar

» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ohne Überweisung muss ich hier, auch wenn ich die Quittung vorlege, trotzdem noch einmal bezahlen. Ich habe deswegen auch bei der Krankenkasse angerufen und die meinten, dass ich eine Überweisung holen kann und diese bei dem Facharzt nachreichen kann. Dann kann ich zur Krankenkasse gehen und die 10 Euro zurückbekommen. Aber die Ärzte müssen erst einmal die 10 Euro einkassieren. Egal, ob man die schon einmal bezahlt hat oder nicht.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Cid hat geschrieben:Natürlich musst du die Quittung gut aufbewahren. Es gibt Fälle, in denen du plötzlich zu einem Facharzt musst und nicht erst eine Überweisung von dem Arzt holen kannst, der dich in dem Quartal schon behandelt hat. Dann musst du 10 Euro erneut bezahlen oder die Quittung vorlegen.


Das stimmt nicht, wer zu einem Facharzt geht und keine Überweisung vom einem anderen Arzt dabei hat, muss die Praxisgebühr von 10 Euro nochmals entrichten. Dabei spielt es keine Rolle ob du bereits in einer anderen Praxis bezahlt hast oder nicht, jedoch wird dir gegen die Vorlage der Quittung oftmals eingeräumt, dass man eine Überweisung noch nachreichen kann binnen einer Woche und man diese 10 Euro dann erstattet bekommt.

Für bestimmte Fachärzte bekommt man vom Hausarzt gar nicht erst eine Überweisung, z.B. zum Zahnarzt. Dort musst du die 10 Euro jedesmal erneut entrichten. Ebenfalls stellen viele Hausärzte keine Überweisungen mehr nachträglich aus, da dies auch eigentlich nicht zugelassen ist. Holt man sich halt vorher keine Überweisung hat man in einigen Fällen halt einfach Pech gehabt. Und lange dauert das auch nicht, oftmals reicht ein Anruf in der Praxis und man holt diese nur noch ab oder lässt sie sich per Post schicken.

Und selbst wenn du die Praxisgebühr bereits entrichtet hast und dann ein Krankenhaus aufsuchst oder hingebracht wirst, hast du diese Gebühr als sogenannte Notfallgebühr nochmals zu entrichten. Dort kannst du allerdings überhaupt nichts nachreichen, das muss man so hinnehmen.

Im Prinzip kann man diese Quittung getrost in den Müll werfen, wenn man nicht chronisch krank ist und Medikamenten Bedarf kommt man nicht über die Grenze die für die Steuererklärung relevant ist. Und wenn man seinen Hausarzt dann erneut aufsucht, steht es dort im System drinnnen das man die Praxisgebühr bereits entrichtet hat. Auf der sicheren Seite bist du jedoch, wenn du diese im Quartal aufhebst und danach erst entsorgst wenn du sicherlich nicht über die Grenze für den Lohnsteuerausgleich rutschst.

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Natürlich hebst Du die Quittung über diese 10 Euro auf. Es kann ja sein, dass Du dieses Quartal noch einmal zu Deinem Hausarzt musst und Du dann unter Umständen nachweisen musst, dass Du die 10 Euro bereits bezahlt hast. Mir ist das noch nicht passiert, aber ich muss leider jedes Quartal zu mindestens einem Arzt und daher kann ich Dir mit Sicherheit sagen, dass dies auch auf der Quittung der Praxisgebühr verzeichnet ist.

Da ich selbst auch chronisch krank bin, hebe ich diese Quittungen auf und reiche sie am Anfang des kommenden Jahres stets bei meiner Krankenkasse ein. So bekomme ich immerhin einen Teil meiner Praxisgebühren, immerhin 40 Euro und zusätzliche Ausgaben für Medikamente, erstattet. Allein deshalb ist es mir wichtig, auch alle Quittungen zu sammeln und diese dann einzusenden. Unter Umständen kann es sich auch für Nicht-Chronisch Erkrankte lohnen, diese Quittungen aufzuheben oder sie zumindest bei dem Lohnsteuerausgleich mit einzureichen. Die genauen Bestimmungen musst Du Dir aber anderweitig anlesen.

Was mich wundert, ist, dass Du scheinbar das erste Mal diese Praxisgebühr zahlen musstest. Immerhin gibt es diese seit 2004 und ich meine, dass zwar Kinder diese Gebühr als gesetzlich Versicherte nicht zahlen müssen, aber Du bist ja auch nun schon länger volljährig. Bist Du nie zum Arzt gegangen?

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Warst du, seitdem es die Praxisgebühren gibt, erst dieses eine mal beim Arzt, oder hast du erst dieses eine Mal eine Quittung bekommen? Die Quittung würde ich, zumindest für das derzeitige Quartal, immer aufbewahren, denn es kann ja sein, dass du noch einmal zu irgend einem Arzt musst oder überwiesen wirst oder so. Dann zeigst du die vor, wenn du nach der Praxisgebühr gefragt wirst und musst diese nicht noch einmal entrichten. Mein Arzt hat mir mal gesagt, dass es recht schwierig beziehungsweise aufwändig für einige Ärzte ist, wenn sie die Quittungen erneut ausstellen müssen, deswegen machen das einige nicht oder so. Darum immer aufbewahren, falls man die noch einmal brauchen sollte.

Benutzeravatar

» Tassadar » Beiträge: 1245 » Talkpoints: -1,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich bewahre diese Quittungen nie auf, denn ich gehe immer zu dem gleichen Arzt, wenn ich mal zum Arzt muss und der weiß dann ja auch schon, das ich in dem Quartal schon mal dort war und kassiert dann auch in der Regel nicht noch einmal die 10 Euro Praxigebühr. Wenn ich dann doch mal zu einem Facharzt muss, dann lasse ich mir von meinem Arzt eine Überweisung ausstellen und dann brauch ich die auch nicht noch einmal bezahlen.

Benutzeravatar

» Chrissiger » Beiträge: 1296 » Talkpoints: -2,34 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^