Zahlungsbeleg von Arztgebühr aufheben?

vom 14.09.2011, 10:15 Uhr

Ich würde die Quittungen des aktuellen Jahres immer aufheben. Zum einen wurde ja hier schon die Möglichkeit erwähnt, solche Kosten in der Steuererklärung geltend zu machen. Da zu den außergewöhnlichen Belastungen ja nicht nur die Kosten für medizinische Aufwendungen geltend gemacht werden können, habe ich diese bisher immer angerechnet bekommen und so doch den einen oder anderen Euro Steuern gespart. Wenn nicht, dann kann man die paar Quittungen im Folgejahr ja schnell vernichten.

Weiterhin würde ich diese Quittungen auch aufbewahren, um schneller nachweisen zu können, wenn man die Grenze der Zuzahlung überschritten hat. Diese Grenze ist gerade bei Personen mit geringerem Einkommen schnell erreicht, wenn beispielsweise ein unvorhergesehener Notfall eine längere stationäre Behandlung erforderlich macht. Sicher haben diese Daten auch die Mitarbeiter der Krankenkassen durch die EDV schnell griffbereit, aber auch hier kann die gute alte Papierkopie nicht schaden.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich bewahre die Quittung immer erst einmal auf. Zum einen brauchst du sie, wenn du noch mal zu einem anderen Arzt musst und nachweisen musst, dass du in diesen Quartal schon bezahlt hat und zum andern könnte es ja sein, dass du mal arbeitslos wirst oder nicht soviel verdienst und dann bis du evtl. von weiteren Zuzahlungen befreit.

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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