Fremdes Knöllchen am Auto - Warum und was tun?

vom 13.09.2011, 12:54 Uhr

Am letzten Freitag habe ich etwas Merkwürdiges erlebt und würde dazu mal gerne eure Sicht der Dinge hören bzw. lesen.

Ich habe in der Zeit von 10 bis etwa 13 Uhr an der Schule, in der ich gearbeitet habe geparkt. In der Straße direkt neben der Schule ist Anwohnerparken, aber zwischen neun und fünfzehn Uhr darf man auch ohne Anwohnerparkausweis und auch ohne Parkschein dort parken.

Gegen dreizehn Uhr bin ich dann recht zügig losgefahren, da ich zu einem Termin musste. An der ersten Ampel fiel mir dann auf, dass ich ein Knöllchen unter dem Scheibenwischer klemmen hatte. Da ich nun nicht extra anhalten wollte, um direkt zu schauen, musste ich eben die knappe Viertelstunde noch weiterfahren bis zum Zielort und habe aber in der Zeit gegrübelt, wie das sein kann, da ich ja nicht verboten dort gestanden habe. Ich war schon so weit, dass ich gedacht habe, dass ich vielleicht eine Veränderung der Schilder dort nicht bemerkt hätte. Was mir allerdings merkwürdig vorkam, war, dass das Knöllchen direkt unter dem Scheibenwischer also zwischen Wischerblatt und Windschutzscheibe eingesteckt war, was soweit ich weiß eigentlich nicht erlaubt ist, da die Politessen das Auto nicht berühren dürfen und die Knöllchen also immer in das Gestänge der Scheibenwischer gesteckt werden müssen.

Die Vermutung, dass da vielleicht etwas nicht stimmt, bestätigte sich dann auch, als ich endlich das Knöllchen anschauen konnte. Es war gar nicht für mich bestimmt, sondern war für einen anderen Wagen in dergleichen Straße aber gegen acht Uhr morgens ausgestellt worden. Erstmal war ich erleichtert, aber dann fragte ich mich auch gleich, warum denn das Knöllchen an meiner Scheibe gelandet ist.

Wollte sich da nur jemand ein Scherz erlauben? Meinen Wagen kennt da eigentlich niemand, also gehe ich nicht von einem gezielten Scherz aus. Hat der Halter des verwarnten Wagens das Knöllchen an meinen Wagen angebracht oder vielleicht jemand ganz anderes und der Halter wundert sich nun, wenn er Post kriegt über ein nicht bezahltes Knöllchen. Oder kann es vielleicht auch sein, dass es absichtlich vom Halter bei mir angesteckt wurde, in der Hoffnung, dass ich nicht darauf achte, dass ein anderes Kennzeichen draufsteht und ich dann das Knöllchen bezahle. Was denkt ihr, warum das Knöllchen an meinem Auto gesteckt hat?

Weitere Frage wäre nun, was ich machen soll. Soll ich dem Amt Bescheid geben? Soll ich das Knöllchen einfach wegwerfen und die Sache damit abhaken? Was würdet ihr in dieser Situation machen?

Ich finde das immer noch äußerst abstrus, die ganze Geschichte, aber bin natürlich froh, dass es letztlich kein Knöllchen für mich ist, denn ich kriege da leider regelmäßig Knöllchen, da der Parkraum dort einfach zu wenig ist und ich auch nicht alle zwei Stunden einen neuen Parkschein lösen kann, was ja auch verboten ist offiziell.

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» diezeuxis » Beiträge: 1207 » Talkpoints: 964,75 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Seit wann werden Knöllchen wieder an die Windschutzscheibe geheftet. Da alles mit diesen Maschinchen elektronisch läuft und keiner mehr einen Überweisungsträger ausfüllt, dürfte sowas heutzutage gar nicht mehr passieren. Wenn in eurem Ort das noch so gemacht wird, dann kannst du dieses Knöllchen beruhigt wegschmeißen, wenn es wirklich nicht für dich bestimmt ist. Allerdings würde ich es noch eine Weile verwahren, falls doch noch was nachkommen sollte und die Politesse etwas falsch eingegeben hat.

Ich denke mal, dass es gezielt gemacht wurde. Jeden Tag steht ein dummer auf und zahlt auch was an der Windschutzscheibe steht und manchen fällt es vielleicht nicht auf. Versuchen kann man es ja mal. Aber normalerweise wird gar kein Knöllchen oder dergleichen noch an die Windschutzscheibe gemacht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich denke, dass da jemand sauer war, weil er ein Knöllchen bekommen hat und dieses eben los werden wollte. Er wird es bei dir hinter den Scheibenwischer geklemmt haben, damit du vielleicht wirklich denkst, dass es für dich ist und du die Kosten trägst.

An deiner Stelle würde ich das auf jeden Fall dem Amt melden. Es kann ja nicht sein, dass dir jemand sein Bußgeld in die Schuhe schieben will und es hätte ja durchaus sein können, dass du nicht auf das Kennzeichen achtest und den Betrag einfach bezahlt hättest. Das ist einfach unverschämt und keines Falls richtig, daher solltest du das auf jeden Fall melden. Dann machst du mit Sicherheit alles richtig und hast mit der Sache auch eigentlich nichts mehr zu tun.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Für dich persönlich sollte das ganz einfach geregelt werden. Dir wurde das Knöllchen nicht auferlegt, also hast du damit auch nichts zu tun. Und damit brauchst du dir keine Gedanken machen. Derjenige oder Diejenige, die das Knöllchen austellen musste, hat nicht nur einfach, salop gesagt, aufgeschrieben "Sie stehen hier falsch. Sie müssen zahlen!" sondern hat sich auch Fabrikat und Nummernschild zusätzlich notiert. Also sollte das dich in keinem Fall betreffen, da brauchst du keine Angst haben vielleicht noch Post nachzubekommen.

Ein anderer Punkt wäre, dass du dieses Knöllchen bei der nächsten Polizeistelle vielleicht abgibst, wenn du nett bist. Du klärst mit den Beamten das Missverständnis bzw. Problem. Schließlich sind die auch dafür verantworlich und können dann Dank deiner Hilfe den Verantworlichen anschreiben, dass da noch ein Knöllchen ist, welches ihm oder ihr nicht zugestellt worden konnte.

Zu der Sache mit deinen Vermutungen kann ich nur sagen, dass du mit allem richtig liegst und auch mit allem gleichzeitig falsch liegst. Was genau passiert ist, kann keiner sagen, selbst du nicht. Da bleiben nur die Vermutungen und diese kann keiner, bis auf die Verantwortlichen dafür, klären.

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» Ehre » Beiträge: 54 » Talkpoints: 45,40 »



Dieser Überweisungsträger mit einem Hinweis auf das Bußgeld ist kein Knöllchen in dem Sinne. Das Knöllchen wird erst noch zugestellt und demjenigen, der diesen Wisch an die Windschutzscheibe eines anderen Autos gemacht hat nutzt es nur etwas, wenn derjenige so dumm ist und überweist. Ansonsten wird er, also der richtige Fahrer, ein Bußgeldbescheid per Post bekommen. Man kann also die Sache auf sich beruhen lassen. Zumal es wirklich unüblich ist, dass man noch einen Hinweis an die Windschutzscheibe bekommt, wenn man falsch parkt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Also ich freue mich ja immer sehr über Knöllchen, am liebsten habe ich die in den Plastiktütchen mit dem Parkverbotsschild. Die sind aber leider selten geworden. Bei uns wird immer nur aufgeschrieben und dann kommt Post. Aber ich habe immer noch ein paar Tütchen von früher. Manchmal gebe ich Freude gern weiter und klemme die dann mal an ein Auto. :engel:

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:Seit wann werden Knöllchen wieder an die Windschutzscheibe geheftet. Da alles mit diesen Maschinchen elektronisch läuft und keiner mehr einen Überweisungsträger ausfüllt, dürfte sowas heutzutage gar nicht mehr passieren.

Aber normalerweise wird gar kein Knöllchen oder dergleichen noch an die Windschutzscheibe gemacht.

Ich weiß nun nicht, in welcher fortschrittlichen Stadt du wohnst, aber ich kenne es eigentlich aus den meisten Städten noch so, dass Knöllchen an die Windschutzscheibe gesteckt werden. Es handelt sich bei uns aber auch schon seit Jahren nicht mehr um einen Überweisungsträger, den man verwenden soll, sondern nur um einen beidseitig bedruckten Zettel, wo auf der einen Seite die rechtliche Belehrung und die Kontonummer steht und auf der anderen Seite die Details zum Vergehen eingetragen sind, also das Aktenzeichen, das Kennzeichen des Wagens, das Vergehen mit Paragraph, die Kosten etc. Letztlich sparen die Ämter damit viel Papier und Porto, denn wenn man gleich bezahlt, dann kommt erst gar kein Schreiben mehr ins Haus geflattert.

Nelchen hat geschrieben:An deiner Stelle würde ich das auf jeden Fall dem Amt melden. Es kann ja nicht sein, dass dir jemand sein Bußgeld in die Schuhe schieben will und es hätte ja durchaus sein können, dass du nicht auf das Kennzeichen achtest und den Betrag einfach bezahlt hättest. Das ist einfach unverschämt und keines Falls richtig, daher solltest du das auf jeden Fall melden. Dann machst du mit Sicherheit alles richtig und hast mit der Sache auch eigentlich nichts mehr zu tun.

Ich frage mich halt, ob und was es bringt, wenn ich es dem Amt melde. Denn ich denke, dass die vermutlich das nicht beachten werden und fertig. Der Halter wird ein Schreiben und kriegen und aus.

Ehre hat geschrieben:Für dich persönlich sollte das ganz einfach geregelt werden. Dir wurde das Knöllchen nicht auferlegt, also hast du damit auch nichts zu tun. Und damit brauchst du dir keine Gedanken machen. Also sollte das dich in keinem Fall betreffen, da brauchst du keine Angst haben vielleicht noch Post nachzubekommen.

Keine Bange, ich hatte auch nicht befürchtet, dass ich nun ein Schreiben nach Hause kriege, denn mein Kennzeichen taucht ja auf dem Knöllchen gar nicht auf. Ganz davon abgesehen, dass ich um diese Zeit gerade erst dem Bett entstiegen war, als das Knöllchen ausgestellt worden ist, und ich damit noch knapp 20 Kilometer von dem "Tatort" entfernt war.

Ehre hat geschrieben:Ein anderer Punkt wäre, dass du dieses Knöllchen bei der nächsten Polizeistelle vielleicht abgibst, wenn du nett bist. Du klärst mit den Beamten das Missverständnis bzw. Problem. Schließlich sind die auch dafür verantwortlich und können dann Dank deiner Hilfe den Verantwortlichen anschreiben, dass da noch ein Knöllchen ist, welches ihm oder ihr nicht zugestellt worden konnte.

Da muss ich dir leider sagen, dass du falsch liegst. Soweit ich weiß, hat die Polizei damit überhaupt nichts am Hut und ich würde vermutlich von denen wieder weggeschickt werden. Die Polizei ist für den fließenden Verkehr zuständig, das Ordnungsamt für den nicht fließenden Verkehr. So wurde es mir auf jeden Fall mal von einer Politesse erklärt als jemand rückwärts in eine Einbahnstraße hereinfuhr, was bei mir hinterm Haus häufiger vorkommt und sie meinte, dass sie da nicht einschreiten könnte.

Diamante hat geschrieben:Dieser Überweisungsträger mit einem Hinweis auf das Bußgeld ist kein Knöllchen in dem Sinne.

Im juristischen Sinne ist es sicherlich kein Knöllchen, aber im umgangssprachlichen Sinne. Und ich habe auch wirklich lange überlegt, ob ich Strafzettel oder Knöllchen in die Überschrift schreiben soll.

Bellikowski hat geschrieben:Manchmal gebe ich Freude gern weiter und klemme die dann mal an ein Auto. :engel:

Tut mir Leid, aber genau solche Leute wie du versetzen anderen Autofahrern, die sich keiner Schuld bewusst sind, einen Schrecken, der sich dann letztlich als Scherz herausstellt. So etwas macht man einfach nicht, auch wenn du gerne Freude weitergibst. :( Nachher warst du es wohl möglich noch, der das bei mir angeheftet hat. Was hast du denn in besagter Tatzeit getan? :lol:

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» diezeuxis » Beiträge: 1207 » Talkpoints: 964,75 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



@diezeuxis: Das ist weder ein Bußgeldbescheid noch ein Strafzettel. Das ist ein Hinweis, dass man falsch geparkt hat. Da ist nicht mal etwas mit dabei, wo du Widerspruch einlegen kannst. Wenn du sofort bezahlst, dann ist es ok. Aber du kannst auch warten, bis der Bußgeldbescheid wirklich per Post kommt. In deinem Fall kannst du es unbeachtet lassen.

Ich wohne bestimmt nicht in einer fortschrittlichen Stadt. Aber das mit dem "Knöllchen" an der Windschutzscheibe gab es in meiner alten Heimat schon vor 10 Jahren nicht mehr. Da waren Politessen schon unterwegs mit einer kleinen Maschine und haben alles in den Apparat eingegeben und dann gab es kein Zettel mehr.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:@diezeuxis: Das ist weder ein Bußgeldbescheid noch ein Strafzettel. Das ist ein Hinweis, dass man falsch geparkt hat. Da ist nicht mal etwas mit dabei, wo du Widerspruch einlegen kannst. Wenn du sofort bezahlst, dann ist es ok. Aber du kannst auch warten, bis der Bußgeldbescheid wirklich per Post kommt. In deinem Fall kannst du es unbeachtet lassen.

Ich wohne bestimmt nicht in einer fortschrittlichen Stadt. Aber das mit dem "Knöllchen" an der Windschutzscheibe gab es in meiner alten Heimat schon vor 10 Jahren nicht mehr. Da waren Politessen schon unterwegs mit einer kleinen Maschine und haben alles in den Apparat eingegeben und dann gab es kein Zettel mehr.

Widerspruch einlegen kann man bei diesem Zettel an der Windschutzscheibe wirklich nicht, da muss ich dir Recht geben. Aber es steht darauf geschrieben, dass man zum derzeitigen Verfahrensstand von Rückfragen absehen soll. Wenn man einverstanden ist mit dem "Knöllchen" (ich weiß, dass es so nicht wirklich heißt, aber man nennt es nun mal so), dann bezahlt man es, wenn nicht, erhält man erstmal einen Bescheid über das Verwarngeld in gleicher Höhe, wo man dann entweder bezahlen kann oder eben Einspruch einlegen kann auf einem Formblatt.

Die Politessen geben das hier auch in einen Apparat ein, machen eventuell Fotos etc. Aber dieser Apparat druckt dann eben diesen Zettel aus, der einem an die Windschutzscheibe gesteckt wird.

Nochmal für alle: ich habe absolut keine Bedenken, dass ich da belangt werden könnte wegen falschen Parkens, da das Knöllchen nicht für mich bestimmt war, hundertprozentig nicht, und ich auf jeden Fall richtig geparkt habe. Also braucht ihr mir dazu bitte keine beruhigenden Kommentare mehr zu geben. :wink:

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» diezeuxis » Beiträge: 1207 » Talkpoints: 964,75 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Das eigentliche Knöllchen kommt schon lange mit der Post und auch in Kleinstädten ist dieses Verfahren schon seit mindestens fünf Jahren im Einsatz. Das was man am Wischerarm findet, ist dann nur der Hinweis, das man was falsch gemacht und eben dabei erwischt wurde. Da diese Zettel aber handschriftlich ausgefüllt werden, können da eben auch Fehler passieren. Ob das nun die Uhrzeit oder das Kennzeichen ist, ist erst mal nebensächlich.

Wenn aber beide Daten nicht mit deinen Daten passen, dann hat es einfach jemand anderes bei dir unter den Scheibenwischer geklemmt. Ob nun der Halter des anderen Fahrzeuges dies war, ist egal. Wobei ich eher annehme, das er den Zettel einfach nur weggeworfen und jemand anderes eben diesen bei dir hinterlassen hat. Da muss man nicht mal bekannt sein. Reicht schon, wenn diese Person vielleicht dein Auto beobachten konnte und sich jetzt ärgert, das du gar nicht mitbekommen hattest, das dort ein Zettel dran war.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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