Muss man Fehler vom eigenen Lohn bezahlen?

vom 13.09.2011, 12:33 Uhr

Heute habe ich bei Penny gesehen, dass einer Verkäuferin eine Flasche Wein aus der Hand gefallen ist, als sie das Regal aufgefüllt hat. Ich kann mich erinnern, als ich selber vor 28 Jahren bei Plus gearbeitet habe, dass solche Dinge vom Lohn abgezogen wurden. Bei einer Kassendifferenz haben wir nicht vom eigenen Geld die Differenz zahlen müssen, aber man bekam auch beim Plus in der Kasse eine Abmahnung.

Wenn jetzt eine Sekretärin einen Fehler macht und dadurch ein Geschäft platzt, kann sie ja auch nicht den Fehler mit dem eigenen Gehalt ausbügeln. Aber wie ist das dann? Sind die Firmen gegen Fehlern von Mitarbeitern versichert oder dürfen eben keine Fehler passieren?

Habt ihr in einem Betrieb schon mal erlebt, dass man für die Fehler finanziell in die Tasche greifen muss, die man verursacht hat? Oder sehen eure Chefs darüber weg? Musstet ihr schon mal aus der eigenen Tasche was zahlen, was ihr verbockt habt? Was denkt ihr darüber, dass eine Verkäuferin die Ware zahlen muss, die beim Einräumen kaputt geht?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Mein Servicepersonal haftet für ihre Kellnerbörsen mit dem eigenem Bargeld, bzw. dem eingenommenen Trinkgeld. Außer es kann glaubhaft belegt werden, dass es sich lediglich um eine Fehlbuchung handelt, dann werden diese storniert und der Papierkram bleibt an mir hängen. Bisweilen hatte wir erst einmal den Fall, dass 20€ für die Abrechnung fehlten.

Für Schaden die durch Unachtsamkeit entstanden sind, wie Beispiel dem Gast ein Glas Bier über das neue Hemd zu gießen, sind wir betrieblich versichert, da entstehen dem Angestellten keinerlei Kosten, oder dergleichen. Wenn mal eine Flasche herunter fällt, ist das schlichtweg Schwund und geht im Grunde auf meine Rechnung. Bislang hat es aber auch noch keiner der Angestellten hinbekommen direkt eine 150€ teure Whiskeyflasche zu zerdeppern. :D

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Der Rechtsanwalt, bei dem ich jetzt arbeite, hat mich vor vielen Jahren mal in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit vertreten, in der mir meine ehemalige Arbeitgeberin die Auszahlung meines Gehalts verweigert hat, weil sie meinte, dass ich einen Fehler beim Ausfüllen eines UPS-Paketscheins gemacht hätte, der dazu geführt hat, dass das betreffende Paket nicht am Samstag zugestellt werden konnte, wofür es eigentlich aber zwingend vorgesehen war. Diesen Fehler wollte sie mit der Einbehaltung meines Gehalts wiedergutgemacht bekommen.

Mein Anwalt hat mich damals darüber aufgeklärt, dass dieses Verhalten im vorliegenden Fall rechtswidrig sei und der Vorgesetzte in einem solch minder schweren Fall für die Fehler des ihm unterstellten Mitarbeiters letztendlich haftet, zumal er eine Kontrollfunktion hat und es nicht nur der Fehler des Mitarbeiters, sondern eben auch sein eigener Fehler ist, wenn er die Arbeit des ihm unterstellten Kollegen oder eben Mitarbeiters nicht entsprechend kontrolliert, wie es seine Pflicht ist. Da es sich hier um keinen geplatzten Auftrag handelte und ich darüber hinaus mindestens zwei mir überstellte Mitarbeiter hatte und keinem dieser angebliche Fehler aufgefallen war, lag die Sache klar und meine ehemalige Vorgesetzte hatte auch keine Möglichkeit mehr, sich aus dieser Verantwortung herauszuziehen. Sie musste mir letzten Endes das volle Gehalt überweisen.

Auch in meiner Arbeit bei meinem jetzigen Chef ist das eine oder andere kleine Malheur passiert, das man als Fehler bezeichnen könnte. Es handelte sich allerdings nicht um großartige Probleme, sondern um solche Fälle, in denen ich Briefe zu hoch frankiert habe, also vielleicht einen Gesamtschaden in einer Größenordnung von mittlerweile insgesamt 2,50 Euro, wenn überhaupt. Bezahlen musste ich gar nichts und ich habe auch in meinen vorherigen Arbeitsverhältnissen bis auf den oben geschilderten Fall nicht erlebt, dass ich jemals für einen Fehler, den ich im Sekretariat gemacht habe, irgendetwas bezahlen musste.

Einen interessanten Artikel mit weiterführenden Informationen zu dieser Thematik und auch den entsprechenden rechtlichen Quellen habe ich übrigens hier gefunden. Ich denke, dass dort auch anhand der aufgeführten Beispiele ganz gut verständlich gemacht wird, wann ein Mitarbeiter haftet und falls ja, in welchem Umfang.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Das ist von Firma zu Firma verschieden. Während der Schule habe ich in verschiedenen Läden an der Kasse gearbeitet. In einem war es so, dass man zu seinem Lohn, monatlich 14 Euro zusätzlich bekommen hat die, die quasi als "Puffer" für Kassendifferenzen gedacht waren. Hatte man keine Differenz hatte man also 14€ Bonus, hatte man allerdings eine wurde die volle Differenz vom Lohn abgezogen - egal wie hoch sie war.

In einem anderen Geschäft wurden die Differenzen nie abgezogen, allerdings gab es eine Abmahnung sobald es eine Differenz über einem bestimmtem Betrag gab und man musste zusätzlich eine Kassennachschulung machen (in einer unbezahlten Arbeitsstunde). Bei meinem letzten Job an der Kasse ist bei Differenzen garnichts passiert - zumindest nicht solange es um minimale Beträge ging und Differenzen nicht zu häufig vorkamen...

» skeygeta » Beiträge: 52 » Talkpoints: 0,53 »



Ich denke, dass das gar nicht sein kann, wenn man den Fehler nicht absichtlich begangen hat (und dann ist es ja kein wirklicher Fehler mehr sondern Vorsatz). Wenn ich mir vorstelle, dass ein Mitarbeiter einen Fehler macht und dann dafür aufkommen müsste, dann kann da ja je nach Betrieb und Branche schnell mal das Monats- oder gar Jahresgehalt draufgehen.

Beispielsweise wenn ein Produktionshelfer bei einem Autohersteller irgendetwas falsch zusammenbaut, könnte das ja schnell sehr teuer werden. Oder auch wenn zum Beispiel beim Farbenhersteller beim Ansetzen des Monatsbedarfs an Farbe etwas schief läuft. Das wäre ja alles nicht auszudenken. Interessante Frage aber auf jeden Fall. Ich werde mir den Link von moin mal angucken. Wirklich spannend das Thema!

» türkis87 » Beiträge: 149 » Talkpoints: 0,61 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich kenne das vom Kellnern und vom arbeiten im Hotel. Da war ich für meine Kasse selbst verantwortlich und wenn etwas fehlte musste ich es privat ausgleichen oder stundenlang in der Abrechnung nach einem Fehler suchen. Als Kellner war das nicht so tragisch da es ja auch Trinkgeld gab und wenn man sich da mal um ein paar Euro verrechnet fällt das gar nicht auf da man nicht im Kopf hat wie viel Trinkgeld man bekommen hat.

Im Hotel ist das natürlich an der Rezeption was anderes. Da gibt es kaum Trinkgeld und da fällt sofort auf wenn die Kasse nicht stimmt. Zum Glück waren es bei mir wenn es um größere Summen ging meist Buchungsfehler. Aber ein Kollege hatte ein Minus von 200,00 Euro in der Kasse und das war seine eigene Schuld wie man nachweisen konnte. Da musste er den Schaden selbst bezahlen.

Ein anderer Fall der einer Kollegin passiert ist lag da anders. Auch an der Hotelrezeption wurde sie von einem Trickbetrüger rein gelegt. Der wollte Geld wechseln und dann Briefmarken kaufen und noch einen Schokoriegel dann eine Zeitung usw. und so gingen mit ständigem Geldwechsel immer Geldschein und Geldstücke über den Tresen. Am Ende fehlten über 100,00 Euro in der Kasse. Das war dann ein Versicherungsfall.

» nadpat » Beiträge: 1077 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Also, bei mir ist es so, dass Fehlbestände in der Kasse von uns getragen werden müssen, Überschüsse dagegen vom Chef eingeststeckt werden. Das ist aber das Einzige, was wir bezahlen müssen. Ich habe beispielsweise auch schon Flaschen runtergeschmissen, oder letztens beim Putzen eine "Regalabtrennung" aus Glas zerbrochen. Für soetwas werden wir finanziell nicht herangezogen. Ärger gibt es für solche Unfälle auch nicht. Soweit ich weiß, sind die meisten Unternehmen, gegen solche Schäden, also kaputtgemachte Sachen und Fehlbestände versichert.

In unseren, nicht ganz seriösen Verträgen, wird allerdings verlangt, dass wenn wir untentschuldigt bzw. ungekündigt einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen, der Lohn, den wir durchschnittlich pro Monat verdienen, quasi als Schadenseratz an das Unternehmen zu zahlen haben.
:lol:

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» 00Kate » Beiträge: 461 » Talkpoints: 8,54 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich habe eine Zeit lang in einem Betrieb gearbeitet, in dem wir Autos und Busse foliert haben. Dort musste man täglich mit einem sehr scharfen Teppichbodenmesser millimetergenau auf dem Lack teurer Fahrzeuge arbeiten. Dort ist es mir auch hin und wieder mal passiert, dass ich einen Kratzer in den Lack gemacht habe.

Einmal ist mir sogar einmal eine Leiter umgefallen und weil ich so ein Glückspilz bin, ist die Leiter mit voller Wucht gegen einen Bus gefallen. Dort war dann ein riesiger Kratzer. Mein Chef war sehr sauer in diesem Moment auf mich. Aber bezahlen musste ich nie etwas und von meinem Lohn wurde auch kein Cent wegen so etwas abgezogen.

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Nein eigentlich nicht, denn für solche Fälle sollte der Arbeitgeber eine Versicherung haben. Jeder kann doch nun einmal spezielle Fehler machen, die auch einen großen Schaden nach sich ziehen können. Hier wäre es doch dann völlig unmoralisch, wenn die betreffende person den ganzen Schaden finanziell begleichen müsste.

Oder der Arbeitnehmer muss oder sollte für spezielle Berufe eine sogenannte Berufshaftpflicht Versicherung haben. Diese zahlt oder besser gesagt reguliert dann auch alle entstandenen Schäden des Arbeitnehmers.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Gewisse Dinge sind vom Lohn zu bezahlen, aber in der Regel wird es in dem Arbeitsvertrag auch festgehalten. Wenn es sich um kleine, materiell ersetzbare Dinge handelt, kann eben eine Verkäuferin durchaus schon mal gerade stehen müssen. In der Gastronomie kann so etwas ja auch mal vorkommen und generell dort, wo mit Bargeld bezahlt wird. Ich denke, man als Angestellter muss dann bei Fehlern in der Kasse durchaus mal mit seinem Lohn herhalten. Aber das wird wie gesagt vom Arbeitgeber in der Regel im Vertrag festgehalten werden.

Meinem in der Produktion arbeitenden Partner ist schon einmal ein Fehler unterlaufen, an dem er zwar nicht allein schuld war, aber dennoch musste er mit für den Schaden aufkommen. Der wurde durch alle Beteiligten geteilt. Aber immerhin wurde der Schaden beziehungsweise die Folgekosten schon vom Lohn abgezogen. Das war schon sehr ärgerlich, aber es ließ sich nicht mehr rückgängig machen.

Mir sind auch schon einmal Fehler unterlaufen, die ich aber so noch ausbessern konnte. Vom Lohn wurde mir nichts abgezogen, was auch gar nicht nötig wurde. Ich ärgere mich dann nur selbst, aber der Arbeitgeber bekommt es eben nicht so mit und damit hat sich die Sache dann auch erledigt. Ich bin da schon ehrgeizig und versuche es dann selbst auszubügeln.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


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