400 Euro Job und Inventurhelfer

vom 12.09.2011, 18:06 Uhr

A arbeitet als 400 Euro Jobber in einem Büro. A verdient also 4800 Euro im Jahr. Das ist steuerfrei wie ja bekannt sein sollte. Nun könnte A sich noch durch einen Inventurhelferjob ein wenig dazu verdienen. Bei dieser Inventur kann er 60 Euro bekommen.

A kann und will das auch nicht schwarz machen, sondern möchte das alles seinen geregelten Gang geht und fragt sich nun, wie er das steuerlich machen muss. Muss A die 60 Euro dann versteuern oder wie macht er das? Gibt er die 60 Euro bei einer Steuererklärung mit an? Bisher hat A noch nie eine Steuererklärung gemacht. A ist seit einem Jahr aus der Schule und wartet auf einen Studienplatz und hält sich so über Wasser.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Bis zu 8.004 Euro sind steuerfrei. Demnach muss er keine Steuern dafür zahlen. 60 Euro sind nicht viel Geld und dass muss nicht versteuert werden. Genaueres kann A aber über das Finanzamt erfragen. Ich habe nur eine Steuererklärung gemacht, wenn ich auch Steuern gezahlt habe. Als Auszubildender oder als 400 Euro Jobber zahlt man ja noch keine Steuern.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


@Jenna87w: Warum darf denn A nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Er könnte auch 2 Stunden mehr im Monat machen. Aber da sagt der Chef, dass es nicht geht, weil er dann die monatlichen Einkünfte versteuern muss. Wenn A also 420 Euro im Monat mehr verdienen würde, würde er ja nur 240 Euro im Jahr mehr verdienen und würde lange nicht auf die 8004 Euro kommen. Wie kann man das verstehen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Du setzt hier den so genannten Minijob mit der Einkommenssteuerfreigrenze gleich, das ist nicht richtig! Beim Minijob darfst Du maximal 400 Euro im Monat verdienen, ohne dass Du dafür Steuern oder Sozialabgaben zahlst. Dafür führt Dein Chef pauschal 12 oder 13 Prozent zusätzlich zu dem Lohn an die Knappschaft ab, damit man versichert ist. Wenn Du mehr als 400 Euro monatlich verdienst, ist das dann kein Minijob mehr, sondern eine sozialversicherungspflichtige Anstellung. Das bedeutet, sowohl Du als Arbeitnehmer als auch Dein Chef müssen Sozialversicherungsbeiträge, also Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen. Und natürlich muss bei einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung auch Einkommenssteuer gezahlt werden, allerdings nur, wenn das jährliche Bruttoeinkommen über der Freigrenze von 8.004,00 EUR liegt.

Du hast jetzt nicht geschrieben, ob Dein Bekannter die 60 Euro einmalig erhält oder monatlich und ob er die von dem gleichen Arbeitgeber erhält, bei dem er den Minijob hat. Daher kann ich jetzt auch nichts weiter dazu sagen. Wenn es eine einmalige Sache ist und diese nicht vom gleichen Arbeitgeber gezahlt wird, braucht er nichts weiter zu veranlassen. Bei einem regelmäßigen Einkommen sollte er sich in der Tat beim Finanzamt erkundigen.

» SirOliver1974 » Beiträge: 74 » Talkpoints: 0,57 »



Ein Inventurhelferjob wird natürlich nicht monatlich bezahlt, sondern einmalig. Dieser Job ist auch nicht im gleichen Betrieb. Sein 400 Euro Job ist im Büro und der Inventurhelferjob im Einzelhandel. Er bekommt also normalerweise von einem Arbeitgeber 4800 Euro im Jahr bar auf die Hand und muss keine Steuern zahlen. Wenn er nun den Inventurhelferjob im Supermarkt annehmen würde, würde er 60 Euro im Jahr wie ich aber im Eingangsposting geschrieben habe mehr bekommen. Das wären dann im Jahr 4860 Euro, die dann bei einem 400 Euro Job dann nicht mehr steuerfrei wären, oder?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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