Umzug - Jobkündigung - Leistungssperre?
A hat einen Mann kennengelernt, der ca 300 km weit entfernt wohnt und möchte nun zu diesem Mann ziehen, weil die Fernbeziehung nicht das ist, was A und B gewünscht haben. A und B haben einen festen Job, den einer der beiden auf jeden Fall aufgeben müsste, wenn sie zusammenziehen wollen. Egal, wer zu wem zieht, beide Jobs kann man dann nicht mehr ausführen, weil der Weg einfach zu weit ist um ihn täglich auf sich zu nehmen.
Da A sich nun entschlossen hat den Job aufzugeben steht nun die Frage im Raum, was passiert, wenn A den Job wegen Umzug kündigt und sich in der neuen Stadt dann beim Arbeitsamt meldet. A hat 10 Jahre ohne Unterbrechung in dieser Firma gearbeitet. A gibt den Job auch nicht gerne auf. Aber der Arbeitgeber von A kann sie auch nicht kündigen, weil er dafür keinen Grund hat.
Was kann A machen, damit sie keine Sperre beim Arbeitsamt bekommt, wenn sie ihre Arbeitsstelle selber kündigt. Sollte sie sich schon vor der Kündigung beim Arbeitsamt der neuen Stadt melden und Bescheid geben, dass sie kündigen will? Muss sie zwingend eine Sperre in Kauf nehmen oder kann man da irgendwas drehen, damit sie, falls sie nicht direkt eine neue Anstellung bekommt auch ihr Einkommen hat.
A hat schon Initiativbewerbungen geschrieben und in der neuen Stadt verschickt, aber bisher keine Anstellung gefunden. Da es schwer ist dort Arbeit zu bekommen, kann es auch dauern bis sie etwas passendes gefunden hat.
Die einzige Möglichkeit, die mir einfällt, ist, dass der Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben wird. Für genaueres würde ich mich aber an A ihrer Stelle noch einmal beim Arbeitsamt erkundigen. An ihrer Stelle würde ich aber gar nicht erst umziehen, bevor sie nicht neue Arbeit dort gefunden hat. Das wäre mir dann alles einfach zu unsicher. Außerdem wäre sie dann viel alleine in der Anfangszeit. Darüber sollte sie auch nach denken.
Tatsächlich kann A es versuchen, zumindest einen Aufhebungsvertrag zu erhalten. Ganz optimal ist es auch nicht, weil heutzutage auch bei Aufhebungsverträgen das Arbeitsamt nicht immer die entsprechenden Leistungen zahlt. Man braucht eine gute und ausreichende Erklärung, aber auch die ist keine Garantie dafür, dass es dann ein Arbeitslosengeld I gibt. Vor allem, weil zehn Jahre Berufstätigkeit schon eine Menge ist, die man nicht einfach so aufgeben sollte.
Am besten wäre es, wenn A einfach eine neue Stelle im Wohnort oder in der Umgebung von B findet und daher kündigt. Gibt es nicht auch eine Zweigstelle von A's bisherigem Arbeitgeber und kann sich daher versetzen lassen? So wäre A auch nicht auf ein Sozialgeld angewiesen, sondern kann weiter arbeiten.
Wenn A den Entschluss gefasst hat zu B zu ziehen, sollte A keine Zeit mehr verschwenden und sich bereits zum Zeitpunkt des Umzuges als Arbeitssuchend melden. Um einen Sperre wird A allerdings ohne direkte Kündigung nicht herum kommen, auch bei einem Aufhebungsvertrag wird einen Sperre von 3 Monaten angesetzt in denen A keine direkten Leistungen beziehen kann.
Da Allerdings trotzdem die Absicherung durchs die Bundesagentur für Arbeit besteht, sprich A wäre trotzdem Krankenversichert etc., sollte es aus meiner Sicht kein großes Problem darstellen die 3 Monate zu überbrücken, vor allem da ja auch Kosten für zum Beispiel eine zweite Wohnung wegfallen.
Also am besten wäre es ja wirklich, wenn sie erst umziehen würde, wenn sie einen Job in Aussicht hätte, aber da dies ja sehr schwierig zu sein scheint, bleibt ihr wohl nur die Hoffnung, das sich ihr Noch Chef darauf einigt, das sie das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufheben, damit sie keine Sperre vom Arbeitsamt bekommt. Kündigt sie allerdings wirklich selber und meldet sich dann arbeitslos, muß sie ganz sicher mit einer Sperre von bis zu drei Monaten rechnen. Ich würde mir das an ihrer Stelle noch gut überlegen und vielleicht können sich ja beide bei dem jeweils anderen Wohnort bewerben und wer zuerst eine Arbeitsstelle bekommt, zieht dann halt um. So würde ich es machen, wenn ich ihn so einer Situation wäre.
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