Wie funktioniert das Darlehen vom Amt bei Bezug von ALG II
Ich habe da mal eine Frage und zwar geht es um die Möglichkeit, sich ein zinsloses Darlehen vom Amt zu holen, wenn man im Bezug ist. Ich weiß, daß man es nur unter bestimmten Voraussetzungen bekommen und beantragen kann und ich lebe zur Zeit leider vom Amt und habe gestern auch schon mit meiner Sachbearbeiterin gesprochen, weil meinen Waschmaschine gestern den letzen Mucks von sich gegeben hat. Da wir ein vier Personen Haushalt sind, brauche ich natürlich dringend ein Ersatzgerät und meine Sachbearbeiterin hat mir schon zugesagt, das ich so ein Darlehen bewilligt bekomme von ihr und das ich dann morgen zu ihr kommen soll.
Nun habe ich aber einige offene Fragen, die ihr mir vielleicht vorab schon beantworten könnt und zwar interessiert es mich, wie das ganze nun abläuft? Gehe ich dahin und bekomme das Geld gleich ausgezahlt, bzw. per Scheck, damit ich mir gleich eine Waschmaschine holen kann oder muß ich da auch erst noch drauf warten? Meine Sachbearberiterin sagte mir das es zinslos ist und das die dann einen bestimmten Betrag vom Bezug monatlich einbehalten wegen der Rückzahlung, aber legen die die Höhe der monatlichen Rate fest, oder kann ich da auch mitreden? Denn ich weiß ja, wieviel ich abzweigen könnte, um trotzdem gut über den Monat zu kommen.
Außerdem muss ich doch sicherlich belegen, das ich das Darlehen wirklich nur für die benötigte Waschmaschine ausgegeben habe und mir nicht noch was anderes gekauft habe davon, aber was ist, wenn das Amt mir z.B. ein Darlehen von 400 Euro gibt, aber ich dann doch eine Waschmaschine für 300 Euro bekomme? Muß ich die übrigen 100 Euro sofort zurückgeben oder bleibt es bei den Raten monatlich? Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen, denn ich gehe immer ungern so nichtswissend zum Amt, wenn ich da einen Termin habe. Vielleicht habe ich ja auch was vergessen, was ich unbedingt beachten muß?
Ich habe zu meinen ALG2 Zeiten immer nur Darlehen nehmen müssen, wenn die Stromabrechnung mal wieder in das Haus geflattert kam. Das was die dann von dem Darlehen einbehalten ist ein bestimmte Prozentsatz, ich weiß aber gerade nicht mehr, wie viel Prozent das genau sind.
MissFly hat geschrieben:Ich habe zu meinen ALG2 Zeiten immer nur Darlehen nehmen müssen, wenn die Stromabrechnung mal wieder in das Haus geflattert kam. Das was die dann von dem Darlehen einbehalten ist ein bestimmte Prozentsatz, ich weiß aber gerade nicht mehr, wie viel Prozent das genau sind.
Ja, aber hast du das Darlehen dann gleich ausgezahlt bekommen oder wie wurde das gehandhabt? Ich mein, ich muss mir ja auch eine Waschmaschine besorgen, also muß ich ja Geld dafür haben und deswegen war es für mich wichtig zu wissen, wie das ausgezahlt wird in der Regel.
Also für die Stromabrechnung ist das Geld direkt vom Amt aus an die Stadtwerke überwiesen worden. Ich habe das Geld also weder jemals gesehen oder in den Händen gehalten. Wie das mit einer Waschmaschine aussieht, weiß ich natürlich nicht.
Was mir auch noch eingefallen ist, das hatten die vor einiger Zeit mal im Fernsehen. Du bist mit deinen Kindern ja eine Bedarfsgemeinschaft. Bekommst du jetzt z.B. morgen das Darlehen und bekommst nächsten Monat einen Job und fällst aus den Leistungen raus, können die in einigen Jahren noch das Darlehen von deinen Kindern zurück fordern. Wird zwar denke ich selten so gehandhabt, aber es ist eben eine Tatsache.
MissFly hat geschrieben:Du bist mit deinen Kindern ja eine Bedarfsgemeinschaft. Bekommst du jetzt z.B. morgen das Darlehen und bekommst nächsten Monat einen Job und fällst aus den Leistungen raus, können die in einigen Jahren noch das Darlehen von deinen Kindern zurück fordern. Wird zwar denke ich selten so gehandhabt, aber es ist eben eine Tatsache.
Meine Kinder beziehen dadurch, das sie Unterhalt, Kindergeld und Wohngeld bekommen gar kein ALG II. Sie stehen zwar mit im Berechnungsbogen, aber ihr eigenes "Einkommen" überschreitet den Mindestsatz und dafür wird mir sogar monatlich noch 20 Euro abgezogen. Aber ich denke, das man das Darlehen eh in monatlichen Raten zurückzahlt, denn soweit ich weiß, behalten die die Raten gleich vom Leistungsbezug ein.
So mittlerweile habe ich ein Darlehen vom Amt in Höhe von 400 Euro bewilligt bekommen und konnte diese auch schon am gleichen Tag in Form eines Barschecks abholen. Somit konnte ich mir auch gleich eine neue Waschmaschine besorgen und musste lediglich den Kaufbeleg in Kopie beim Amt einreichen, da das Darlehen zweckgebunden war. Das war ja auch kein Problem, denn ich braucht ja unbedingt eine Waschmaschine und selbst die knapp 80 Euro, die ich durch meinen Kauf eingespart hatte, brauchte ich nicht sofort zurückzahlen, denn mit dem Amt wurde eine Ratenzahlung von 30 Euro pro Monat abgemacht und diese werden auch gleich von denen einbehalten. Also ehrlich gesagt, hätte ich nie damit gerechnet, das es so reibungslos und unkompliziert abläuft. Es hat mich morgens lediglich einen Anruf gekostet und schon zwei Stunden später hielt ich den Scheck in meinen Händen.
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