Wie kann eine Bankbürgschaft widerrufen werden?

vom 03.09.2011, 20:04 Uhr

Vor nun mittlerweile fast 2 Jahren habe ich für einen sehr guten Freund als Bürge für eine Kreditaufnahme bei der Bank fungiert. Der Kredit war damals zur Schuldentilgung gedacht und wäre Ende nächsten Jahres auch schon getilgt gewesen. Das erste Jahr lief die Ratentilgung auch problemlos, dann etwas stotternd und jetzt geht’s leider wieder in die Schulden.

Da ich nun befürchte dass der Schuldenberg jetzt bald größer wie vorher wird, möchte ich gern und zeitnah aus der Bürgschaft raus. Die Bank möchte ich jetzt nicht gleich fragen, die wird ja sicherlich sofort abwiegeln. Was meint ihr, unter welchen Voraussetzungen könnte so ein Widerruf der Bankbürgschaft funktionieren? Wäre dies bei der Erbringung eines anderen Bürgen möglich?

» promifaktor » Beiträge: 21 » Talkpoints: 8,82 »



So einfach wird man wohl aus solch einer Bankbürgschaft nicht herauskommen. Deswegen sollte man sich solch eine Unterschrift auch immer reiflich überlegen. Wenn überhaupt, dann geht das bestimmt nur, wenn die Bank ihr Einverständnis dazu gibt und das wird sie wohl nicht so ohne weiteres machen. Vielleicht ginge da ja auch etwas, wenn man der Bank eine Art Sittenwidrigkeit oder dem Kreditnehmer eine arglistige Täuschung nachweisen könnte, aber ansonsten wird man mit einer Bankbürgschaft widerrufen, wohl schlechte Karten haben.

» baerbel » Beiträge: 1517 » Talkpoints: 601,73 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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