Finderlohn einklagen?

vom 02.09.2011, 21:11 Uhr

Neulich las ich in der Fernsehzeitung, dass man seinen Finderlohn auch einklagen könne. Rechtlich betrachtet stehen einem 5% an Wert des verlorenen Gegenstandes zu, ab einem bestimmten Betrag nur noch 3%. Wenn der Finder nicht bereit sei, den Betrag zu zahlen, könne man den Betrag auch einklagen. Einfacher sei es aber die Fundsache im Fundbüro abzugeben und dort zu vereinbaren, dass sie dem rechtmäßigen Eigentümer erst dann ausgehändigt werde, wenn dieser den Finderlohn für den Finder hinterlegt habe.

Als ich das gelesen hatte, war ich erst mal baff. Zum einen war mir das mit dem Rechtsanspruch neu, zum anderen aber frage ich, ob mit mir irgendwas nicht stimmt. Denn die Vorstellung Finderlohn einzuklagen erscheint mir irgendwie unanständig. Natürlich finde ich es nett, wenn ich etwas finde und mir der Besitzer eine Belohnung dafür gibt, dass ich ihm seine Sachen wiederbringe. Aber auf die Idee zum Fundbüro zu gehen und darauf zu bestehen, dass die Person ihre Sachen nicht zurück bekommt, bis ich meinen Finderlohn gekriegt habe, wäre ich in tausend Jahren nicht gekommen.

Ich habe auch schon mal Dinge verloren (wie vermutlich jeder Mensch) und war immer sehr sehr dankbar, dass ich sie heil und vollständig zurückbekommen habe. Wenn ich mir nun vorstelle, dass ich irgendetwas für mich wirklich wichtiges verliere und das nicht zurück bekomme, weil irgendein geldgieriger Typ auf seinen 5% besteht, kriege ich die Krise. So was ist für mich irgendwie bar jeden Anstands mit dem Fundbüro solche Vereinbarungen zu treffen oder gar Klage einzureichen. Ich fände das einfach nur dreist und würde mich schämen!

Wie steht ihr dazu? Habe ich da irgendwie veraltete, ober konservative und moraltriefende Ansichten? Würdet ihr vom Fundbüro verlangen, dass man euch dort zu eurem Finderlohn verhilft oder sogar versuchen den Betrag einzuklagen? Oder seht ihr das wie ich und erachtet es als selbstverständlich verlorene Dinge zurück zu geben oder beim Fundbüro abzuliefern, ohne daran zu denken, was man dafür für sich raus schlagen kann?

Mein Freund und ich waren und sofort einig, er war auch ziemlich entsetzt, aber mich würde interessieren, wie ihr das so seht.

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Sorcya hat geschrieben:Ich habe auch schon mal Dinge verloren (wie vermutlich jeder Mensch) und war immer sehr sehr dankbar, dass ich sie heil und vollständig zurückbekommen habe. Wenn ich mir nun vorstelle, dass ich irgendetwas für mich wirklich wichtiges verliere und das nicht zurück bekomme, weil irgendein geldgieriger Typ auf seinen 5% besteht, kriege ich die Krise. So was ist für mich irgendwie bar jeden Anstands mit dem Fundbüro solche Vereinbarungen zu treffen oder gar Klage einzureichen. Ich fände das einfach nur dreist und würde mich schämen!


Natürlich hat jeder schon einmal etwas verloren und ich denke es hat sich auch einiges wiedergefunden und anderes eben nicht. Auf der einen Seite bist du froh wenn du die Sachen wieder bekommst, aber ohne die Finderlohnregelung würden einige Sachen wohl nie zu ihrem Eigentümer zurück finden. Gerade wenn es um wichtige Dinge geht wie die Geldbörse, wo ausser Bargeld auch noch der Ausweis, diverse Bankkarten etc. vorhanden drin sind sollte man froh sein und den Finderlohn auch bezahlen, denn die rennerei und Kosten das alles neu zu beantragen sind meistens höher als der Satz, der dem ehrlichen Finder zusteht.

Und was hat es mit "Geldgeilheit" zu tun wenn man auf seinen Finderlohn besteht? Das ganze ist eine gesetzliche Regelung die nicht umsonst besteht. Mit dem Finden und abgeben hast du im Prinzip eine Dienstleistung erbracht die auch honoriert werden sollte, gerade wenn der Eigentümer an den Sachen hängt. Ausserdem denke ich, dass eine solche Vereinbarung nicht oft in Fundbüros getroffen wird da die meisten von uns damit wenig Kontakt haben dürften und gar nicht über eine solche möglichkeit Bescheid wissen. Dazu wird man von dem finden einer solchen Sache meistens so überrascht, dass man im ersten Moment gar nicht weiß wohin damit nun.

Natürlich habe ich auch schon Dinge gefunden und diese ohne Finderlohn zurück gebracht, darauf bestanden habe ich nie trotzdem waren die meisten Menschen so froh, dass sie einem doch etwas in die Hand gedrückt haben. Ich kann mich an eine ältere Frau erinnern die ihre Geldbörse im Einkaufswagen gelassen hatte, wo ich sie dann gefunden hatte. Erst wusste ich nicht was ich damit machen sollte, ob an der Kasse des Supermarktes abgeben oder direkt zu der Adresse fahren die auf dem Ausweiß stand. Am Ende bin ich zu der Adresse gefahren, und die Dame die offenbar selbst nicht viel hatte war so Dankbar, dass ich direkt eine Einladung zum Kaffee hatte. Das war dann quasi mein Finderlohn.

Denkt man aber an aktuelle Zeitungsberichte in denen Geldtransporter Millionen verlieren, und hinterher die Finder noch angezeigt werden wegen Unterschlagung da sie einige Tage gezögert haben behalten oder doch abgeben, so würde ich nicht zögern dort meinen Finderlohn notfalls auch einzuklagen. Ich denke das ganze ist bei jedem Individuell, und ich kann mir nicht vorstellen das viele eine arme alte Oma verklagen die 20 Euro in ihrer Geldbörse hatte auf die 5%. Hingegen bei Gegenständen mit großem Wert, wo man schon einmal in Versuchung kommen könnte dieses nicht abzugeben, schon eher.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Einen Finderlohn einzuklagen, wäre mir nie in den Sinn gekommen. Ich würde so handeln, wie Sorae beschrieben hat. Jemand, der eine große Summe Geld verliert und es sich leisten könnte, darauf zu verzichten, von dem kann man erwarten, dass er Finderlohn freiwillig zahlt, Wenn nicht, sollte man ihn tatsächlich einklagen. Aber von einer armen Person, wie zum Beispiel der Oma, würde ich kein Geld annehmen. Da müsste ich mich tatsächlich schämen und würde mir sehr schäbig vorkommen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Also, das man einen Finderlohn einklagen kann, wusste ich, aber ob den Anspruch jemals einklagen würde, glaub ich eher nicht, denn das wäre mir einfach zu dumm. Ich denke, es liegt aber auch an dem, was man gefunden hat und klar, wenn man wirklich viel Geld findet von jemanden, der auch sonst gut betucht ist, finde ich, es wäre eigentlich anzunehmen, das dieser dann von alleine einen Finderlohn ausgibt, aber ihn dann zu verklagen, nur weil er es nicht gemacht hat, würde für mich nicht in Betracht kommen. Ich würde mir eher meinen Teil denken und falls es nochmal zu so einem Fall mit der gleichen Person kommen würde, würde ich mir dann auch schon überlegen, ob ich das Gefundene zurückbringe.

Wenn es dann auch noch Dinge sind, die von einer bekannten Person oder gar eines Familienangehörigen kommen, die ich gefunden habe, dann ist es für mich selbstverständlich, das ich diese, ohne irgendwelche Forderungen zurückgebe. Da bin ich dann mit einem Danke sehr zufrieden. Also ich finde es ist immer eine Sache, wie man selber tickt, denn manche sind so kalt und verklagen einfach alles und jeden, aber für mich würde eine Klage auf Zahlung eines Finderlohnes nicht in Frage kommen.

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» Chrissiger » Beiträge: 1296 » Talkpoints: -2,34 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich wusste, dass man als Finder einen rechtlichen Anspruch auf seinen Finderlohn hat. Aber einklagen würde ich ihn vermutlich nicht, außer ich finde die Prall gefüllte Brieftasche eines Multimilionärs, der nicht einmal den Anstand hat, sich ordentlich bei mir zu bedanken. Ich erwarte da ja nicht gleich einen saftigen Finderlohn oder einen Präsentkorb oder so. Aber ein freundliches Dankeschön sollte schon drin sein. Wenn mir der Mensch sympatisch ist, dann ist das für mich schon in Ordnung. Wenn es aber so ein unsympatischer Fatzke ist, dann wäre es mir egal und ich würde ihn vielleicht schon auf Finderlohn verklagen. Aber auch wirklich nur vielleicht.

Bei ganz normalen Funden würde ich niemals einklagen. Egal, wie sich der Besitzer mir gegenüber verhält. Dabei würde ich mir irgendwie unehrlich vorkommen. Außerdem lohnt es sich bei den meisten Funden auch gar nicht, da der Finderlohn, der einem rechtlich zusteht, zu gering ist um einen Prozess anzustreben.

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» olisykes91 » Beiträge: 5370 » Talkpoints: 24,75 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich wusste bisher nicht, dass sie Regelungen zum Finderlohn wirklich verpflichtend sind, sondern dachte, das sei nur eine Empfehlung, etwa wie beim Trinkgeld also eine Kann-Regelung. Aber das dann auch einzuklagen?

Das sagt dann ja irgendwie aus, dass man ständig für jeden kleinen Gefallen eine Gegenleistung verlangen kann, im Sinne von ich gebe etwas nur deswegen zurück, weil ich dafür Finderlohn bekomme. Dabei sollte es doch vielmehr darum gehen, jemandem zu helfen und nicht, für alles wieder etwas zurück zu bekommen.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich denke, es dürfte fast ausnahmslos zum Vorteil ausfallen, dass es diese Regelung gibt. Je mehr Menschen davon wissen, desto besser ist es. Bedauerlicher weise denken nämlich nicht alle Menschen so wie du, die meisten sind ja doch eher der Auffassung, man müsste alles zum eigenen Vorteil machen, heißt also, würden sie mein Portemonnaie finden, würden sie mein Geld nehmen und den Rest vielleicht in die nächste Tonne kloppen. Nun kann man nicht abstreiten, dass vermeintlich doch der Großteil der Menschen so denkt und je mehr dieser Egoisten wissen, dass sie dafür Finderlohn bekommen müssen, weil das so gesetzlich geregelt ist, desto besser ist es für den Rest der Welt. Denn nur so lässt sich auch der letzte Egoist dazu überreden, dass Gefundene doch abzugeben, anstatt es zu behalten.

Ausnahmen werden ganz klar all die Menschen sein, die eh schon genug Geld haben und sich aus den paar Euro Finderlohn eh nichts machen. Die lassen sich dann nicht beeindrucken, aber all die Menschen, die das Gefundene ansonsten behalten hätten, lassen sich von dem Finderlohn mit Sicherheit reizen, denn mit einer EC Karte die einen PIN benötigt oder anderen Dokumenten, können sie vermeintlich wenig anfangen. Es ist nun deutlich anders, wenn man die Sachen abgibt und weiß, dass man dafür belohnt werden muss, als wenn man die Sachen abgibt und es dem Zufall überlässt, ob man etwas bekommt oder nicht.

Ich selbst schere mich einen Dreck darum, es ist mir wirklich egal. Ich habe noch nichts großartiges verloren, die Karten kann ich sperren lassen und ersetzen lassen, viel Bargeld habe ich eh nie im Portemonnaie, sondern eher in der Hosentasche und Schlüssel habe ich auch immer doppelt und dreifach. Sollte es mal soweit sein, dass ich etwas verliere und jemand bringt es wieder, ich glaube ich hätte dann auch kein Problem damit, Finderlohn zu zahlen. Und so wie das im Moment geregelt ist, kann es eigentlich nur zum Vorteil ausfallen, denn Finder werden sicherlich eher bereit sein die Sachen abzugeben, mit denen sie nichts anzufangen wissen, wenn sie dafür Finderlohn bekommen, demnach dürften trotz dieser bedenklichen Regelung mehr Leute wieder zu ihren Sachen kommen, als ohne sie.

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich weiß schon etwas länger, dass man einen Anspruch auf Finderlohn hat. Allerdings muss ich ehrlich sagen, dass ich das bei den meisten Dingen doch nicht für nötig halte. Ich wäre auch sehr froh, wenn mir jemand etwas zurück bringt und ich gebe dann meistens von mir aus schon etwas. Wenn ich aber nun nichts bekommen würde, wäre das für mich auch in Ordnung und ich würde deswegen nicht gleich Finderlohn einklagen. Meistens findet man ja sowieso eher kleinere Dinge und sich da die Mühe zu machen, das lohnt sich in meinen Augen nicht.

Wenn ich nun etwas wirklich wertvolles finden würde, was mehrere tausend Euro wert wäre, würde ich wahrscheinlich auch Finderlohn verlangen. Ich finde es aber allgemein immer ein wenig traurig, wenn man für den Aufwand nichts bekommt, denn ich bringe beispielsweise die Sachen die ich gefunden habe immer vorbei und das ist eben dann auch schon ein Zeitaufwand. Ich verlange zwar nichts, aber schön ist es immer ein kleines Extra Danke zu bekommen und sei es nur eine Tafel Schokolade oder so etwas. Bei größeren Summen würde ich aber schon darauf bestehen, immerhin hat die Person einen sehr großen Schaden durch mich vermieden und kann sich dann meiner Meinung nach ruhig etwas erkenntlich zeigen.

» Wunschkonzert » Beiträge: 7184 » Talkpoints: 42,56 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Es kommt sicherlich auf die Summe an. Es ist nun einfach mal geregelt, dass man einen Finderlohn bekommt und wenn ich 200.000 Euro finde, dann lohnt es sich natürlich schon, wenn ich da was einklage. Bei 20€ würde ich mir die Mühe selbstverständlich nicht machen. Aber es gibt ja auch Sachen, auf die gezielt eine bestimmte Summe an Finderlohn ausgesetzt ist und man kann sich dann ja regelrecht auf die Suche danach machen. Das kostet Mühe und dafür will man den Lohn dann eben haben.

Und wenn ich mir die Mühe mache, die 200.000 aufzusammeln und so ehrlich bin und sie zurück bringe, dann will ich da doch schon etwas davon haben. Ein anderer hätte sie vielleicht einfach behalten und wäre hübsch einkaufen gegangen. Andersherum: wenn ich 200.000 Euro verlieren würde, dann würde ich die paar % auch zahlen, weil ich einfach froh bin,dass das Geld wieder da ist. Sicherlich ist das auch viel Geld, was ich da nochmal verliere - aber besser 10000 Euro statt 200.000 oder? Und ohne denjenigen hätte ich ja gar nichts und das ist der springende Punkt, den man bedenken muss.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Dass man einen Anspruch auf Finderlohn hat ist sicher eine tolle Sache und gerade wenn es kein Bargeld ist, dass man findet, ist so sicher auch die Motivation deutlich höher das Fundstück abzugeben. So viel ist sicher klar.

Allerdings stellt sich auch mir die Frage, wie weit würde ich für den Finderlohn gehen? Das hängt meiner Überlegung nach davon ab, wie hoch dieser Finderlohn denn ist. Bei kleineren Summen ist sicher eher davon auszugehen, dass der Finder auf seinen Lohn verzichtet und diesen nicht einklagt. Gerade aber wenn es um größere Summen geht, dann ist der Fakt, dass der Finderlohn eingeklagt werden werden sicher nicht zu vernachlässigen. Ich zumindest würde bei größeren Summen sicher auch schon eher zu Rechtsmitteln greifen als beispielsweise bei 3,50 Euro.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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