Als Privatperson Dienstleistungen auf eBay anbieten?

vom 02.09.2011, 13:00 Uhr

Ich programmiere hobbymäßig und erstelle Internetseiten mit HTML, CSS, PHP und MySQL. Meine Kenntnisse reichen für die Gestaltung von Internetseiten. Nun möchte ich gerne als Dienstleistung auf der Auktionsplattform eBay anbieten, eine Website zu erstellen. Allerdings weiß ich nicht genau, ob ich das einfach als normale Auktion einstellen kann. Was meint ihr dazu?

Kann ich auf eBay als Privatperson die Dienstleistung anbieten, eine Website zu gestalten? Oder muss man irgendwo etwas anmelden (Gewerbe oder so)? Was muss man beachten, um Dienstleistungen auf eBay zur Auktion anzubieten? Habt ihr schon Erfahrungen und würdet ihr mir davon abraten oder kann man es ruhigen Gewissens machen?

» fragender » Beiträge: 195 » Talkpoints: 39,55 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ob ebay die richtige Plattform ist, um Dienstleistungen anzubieten? Zumindest bei den ebay-Kleinanzeigen ist das sicher gut möglich, erreicht dann aber nicht so viele potentielle Kunden. Ansonsten ist ebay doch eher eine Plattform für den Verkauf von Produkten. Einen Versuch ist es aber wert, nur würde ich mich nicht trauen, das als Privatperson zu machen. Ich befürchte, da musst du ein Gewerbe anmelden, denn du verkaufst keine gebrauchten Artikel in kleinem Stil.

Bei Dienstleistungsangeboten steht aber der gewerbliche Zweck im Vordergrund und wenn du da kein Gewerbe angemeldet hast, kannst du ziemlich große Probleme bekommen und es könnte teuer werden. Das Anmelden selber ist kein Problem, aber anschließend muss man ganz schön viele rechtliche Dinge beachten, wofür man fast einen Anwalt konsultieren sollte, um in keine Fallen zu tappen. Wenn du dir also kein berufliches Standbein aufbauen möchtest weiß ich nicht, ob sich der Aufwand lohnt.

» kerry3 » Beiträge: 892 » Talkpoints: 18,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Da ich mich selber recht oft auf Ebay und Amazon und ähnlichen Plattformen herum treibe, kann ich sagen, dass ich während eines längeren Zeitraums noch nie gesehen habe, dass eine Privatperson dergleiche Dienstleistungen anbietet. Ich würde es auch unterlassen und da auf Mundpropaganda hoffen und vertrauen.

Ich habe mich einmal "umgelesen", ob man als Privatperson dafür einfach so Geld verlangen kann, der Tenor geht in Richtung nein. Sobald man das mit der Absicht Gewinn zu erzielen macht, seien es nun ein Euro oder eintausend Euro, ist das ein Gewerbe, was meldepflichtig wäre. Zwar sagen einige, dass es okay wäre, wenn man das für geringere Preise macht, aber die Personen, die die Ansicht des Gewerbes vertreten kommen mir durch die Bank weg kompetenter vor. Wenn du das dann so ganz öffentlich machst, naja, dann bekommen das die einschlägigen Behörden mit Sicherheit schneller mit, als wenn du jetzt für deine Tante, die eine Homepage für ihren Frisörladen haben will und dir dafür 100 Euro in die Hand drückt, eine Homepage machst und da nichts im Internet drüber verliest, außer eben die Webseite selber.

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» Tassadar » Beiträge: 1245 » Talkpoints: -1,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Sobald du es auf Ebay anbietest, musst du ein Entgeld dafür verlangen und damit handelst du gewerblich, da du eine Arbeit gegen entsprechende Entlohnung anbietest. Anders sieht das wieder aus, wenn du ebay Kleinanzeigen nutzt und vielleicht eine andere Dienstleistung im Tausch wünscht.

Aber sobald du deine Arbeitsleistung gegen Geld anbietest, handelst du gewerblich, auch wenn du vielleicht weit unter den üblichen Preisen liegst. Daher würde ganz schnell der Fiskus auf dich aufmerksam, da diese auch bei Ebay und Co. nach genau solchen Angeboten suchen, um Leute zu finden, welche an der Steuer vorbei arbeiten wollen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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