Gründungszuschuss auch bei Arbeitslosigkeit?
Ich bin nun schon seit einiger Zeit arbeitslos und ehe ich total in der Hartz4-Mühle aufgerieben werde, habe ich vor mich selbständig zu machen. Zwei Hausverwaltungen haben mir auch schon signalisiert, sie hätten für die nächsten Jahre genügend Hausmeistertätigkeiten auszuführen und somit mein Auskommen.
Nun bräuchte ich dazu natürlich ein kleines Startkapital, z.B. für ein kleines Auto. Ich habe versucht mich auch mal etwas zu informieren, aber das ganze stellt sich für mich etwas schwammig dar. Fakt scheint ja zu sein das man die Messlatte für die Bewilligung eines Existenzgründerdarlehens höher gelegt hat. Wer von euch kennt sich da aus und weiß Rat. Gibt es den Gründungszuschuss und wer sind kompetente Ansprechpartner? Wie lange gibt es den und ist dieser in jedem Fall zinslos?
Soweit mir bekannt ist, gibt es doch verschiedene Möglichkeiten sich finanzielle Hilfen für den Start der eigenen Firma zu beantragen. Da kommt es nun drauf an, was genau du beantragen willst. Denn neben zinsfreien bzw. zinsgünstigen Darlehen gibt es ja auch eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, welche man gar nicht zurück zahlen muss.
Dazu muss man natürlich viele Unterlagen einreichen, wozu auch ein Bussinessplan gehört. Entsprechende Vorlagen dazu findet man im Internet. Es muss halt ein schlüssiges Konzept bestehen, welches auch eine entsprechend hohe Chance hat, das es aufgeht. Es müssen dabei auch kalkulierte Zahlen vorgelegt werden, was du an Umsätzen bzw. eben Einnahmen erwarten kannst.
In jedem Falle ist dein Ansprechpartner die Agentur für Arbeit, bei dieser kannst du dir auch die notwendigen Informationsheftchen besorgen. Soweit ich mich erinnere, kannst du diese auch Online auf der Seite abrufen. Ich hab dir den entsprechenden Link einmal rausgesucht.
Um einen Gründungszuschuss von der Agentur bekommen zu können, musst du mindestens noch einen 90 tägigen Anspruch auf das AGL1 haben. Ausserdem musst du nachweisen, dass du dich in der Branche auskennst in der du dich Selbstständig machen möchtest. Es geht also nicht, wenn du vorher auf dem Bau gearbeitetet hast und dann ein Restaurant eröffnen willst. Diese Bescheinigung erhälst du zum Bespiel von der IHK die auch in Sachen Existenzgründung ein Ansprechpartner sind.
Allerdings gibt es neben dem Gründungszuschuss der Arbeitsagentur noch andere Möglichkeiten sich fördern zu lassen, zum Beispiel investieren immer wieder vermögende Leute in neue Gründerideen. Dafür muss man schon ein schlüssiges gutes Konzept haben und dieses dann vortragen. Im Prinzip ist das ein Kredit der an dich vergeben wird, der dir auch erstmals bei den Investitionen helfen soll.
So wie sich das für mich anhört, hast du dir eigentlich noch gar keine so richtigen Gedanken gemacht um das Thema. Denn es gehört vieles mehr dazu als nur einen Gründungszuschuss zu beantragen oder einen Buinessplan zu erstellen. Ich rate dir auf jedenfall wenn du die Idee weiter verfolgen möchtest, dir ein Gründungsseminar anzusehen oder für einen groben Überblick schon einmal ein Existenzgründerbuch anzuschaffen wie z.B. Existenzgründung für Dummies. Lass dich von dem Titel nicht abschrecken, meiner Meinung nach ist das Buch sehr gut und verständlich geschrieben auch für jemanden der bislang nichts mit Opportunitätskosten, Marketingstrategien und Personalangelegenheiten zu tun hatte, auch die Musterbeispiele für einen Buinessplan sind gut gelungen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich bei Aufnahme einer Selbstständigkeit fördern zu lassen und Unterstützung zu holen. Nur eine davon ist der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit.
Der Gründungszuschuss wird während und auch nach der Gründung gezahlt und setzt voraus, dass Du noch mindestens 90 Tagen Anspruch auf Sozialleistungen hast. Bei dem Ziel der Gründung wird dieser Anspruch aber auch manchmal von der Arbeitsagentur verlängert. Bei ALG II (also Harzt IV) gibt es stattdessen ein Einstiegsgeld, welches maximal 24 Monate gezahlt wird und etwa der Höhe Deiner jetzigen Leistungen entspricht.
Was muss man dafür tun? Zunächst einmal muss man sich die notwendigen Formulare beim Arbeitsamt besorgen und einen Geschäftsplan entwickeln. Der beinhaltet eine Kurzbeschreibung Deiner geplanten Existenzgründung, Deinen Lebenslauf, einen Kapitalbedarfs- bzw. Finanzierungsplan, eine Vorschau auf Umsätze und Rentabilität (d.h. lohnt sich das, was Du vorhast). Weiterhin musst Du dann auch Deine selbständige Tätigkeit beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt anmelden (für gewerbliche Berufe, bei Rathaus/Bürgeramt).
Diesen Businessplan kannst Du z.B. zusammen mit einem Unternehmensberater erstellen, der Dir hilft, alles so zu schreiben, wie das die Arbeitsagentur wünscht. Und das kannst Du Dir auch fördern lassen bevor Du ein Gewerbe anmeldest. Da gibt es nämlich von der KfW ein Programm („Vorgründungsberatung“), dass angehende Gründer darin unterstützt, sich auf alles gut vorzubereiten. D.h. Du suchst Dir in der Beraterbörse der KfW einen Berater aus, der Dich berät und von der KfW bekommst Du 90% der Kosten, die diese Beratung kostet, zurück.
Das muss aber alles vor der Gründung passieren. Also erstmal bei der Industrie- und Handelskammer anrufen (dort gibt’s Infos zur Vorgründungsberatung, die überwachen das Programm), dann Vorgründungsberatung beantragen, dann Businessplan mit dem Berater erstellen und von der KfW die Kosten für die Beratung größtenteils zurück bekommen. Dann beim Arbeitsamt Businessplan einreichen, dort Einstiegsgeld erhalten und dann Gewerbeschein holen und loslegen.
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