Fahrrad fahren auf dem Gehweg - Verboten?
Ich fahre gerne mit meinem Mountainbike und meinen Freunden eine Runde. Alle Räder von uns sind nicht verkehrssicher. Das heißt, dass wir keine Beleuchtung und auch keine Reflektoren am Rad haben. Da wir aber auch nur tagsüber fahren, halte ich es eher für unnötig.
Da wir eben kein 100 % verkehrssicheres Fahrrad haben, fahren wir des öfteren auch auf dem Gehweg. Wir fahren überwiegend im Wald, nur um dort hin zu kommen, muss man auch eben über Straßen. Da wir auch auf Straßen fahren, die eher uneinsichtig sind, sodass uns Autofahrer vielleicht erst zu spät sehen, benutzen wir lieber den Gehweg mit. Das finde ich einfach sicherer. Denn ich habe es schon so oft erlebt, dass ich auf einer Straße gefahren bin und von hinten ein Auto heran gefahren kam und das auch noch in einer sehr hohen Geschwindigkeit. Wenn ich zu dem Zeitpunkt gerade in einer Kurve bin, so kann ich mir vorstellen, dass er mich nicht früh genug sieht und mich überfährt.
Wenn wir auf dem Gehweg fahren, behindern wir keine Fußgänger und nehmen auch Rücksicht. Nur haben wir es auch schon erlebt, dass sich Fußgänger darüber beschwert haben, als wir an ihnen vorbei gefahren sind. Ist es denn grundsätzlich verboten, auf dem Gehweg zu fahren. Was, wenn ich mich dort aber einfach sicherer fühle?
Grundsätzlich ist es verboten auf einem Fußgänger Weg zu fahren, wenn kein extra Fahrradweg noch dort anschließt. Denn dann gibt es meist extra Fahrradwege auf der Straße und wenn nicht, muss man auf der Straße fahren. Ansonsten könnte es Strafe von der Polizei geben. Eine Ausnahme wird da bei Kindern gemacht, die dürfen auf dem Fußgänger Weg fahren, mit Eltern. Ansonsten gilt: Fahren auf der Straße!
Wie der Name des Weges schon heißt, ist es ein "Geh"weg und da darf man eben nur gehen, wenn nicht ein Schild dort steht, dass dieser Weg auch für Fahrradfahrer frei gegeben ist. Dieses Schild ist blau und hat Fußgänger und ein Fahrrad auf dem Bild. Wenn du von A nach B musst und dein Fahrrad nicht verkehrstauglich ist, dann musst du es über den Gehweg schieben.
Es ist auf jeden Fall verboten auf Gehwegen mit dem Fahrrad zu fahren. Bei solchen Wegen muss man als Radfahrer dann auf die Straße ausweichen. Ich kann schon verstehen, dass sich schon Fußgänger beschwert haben, wenn ihr mit euren Mountainbikes dort fahrt. Es ist nun mal schließlich ein Gehweg.
Ihr müsste eure Fahrräder aber auf jeden Fall verkehrssicher machen. Denn auch tagsüber kann es immer mal dunkler werden und ihr braucht Licht am Rad und Reflektoren, damit ihr von anderen gesehen werden könnt. Wenn euch die Polizei so erwischt, dann müsste ihr mit einer Strafe rechnen.
senny hat geschrieben:Ich fahre gerne mit meinem Mountainbike und meinen Freunden eine Runde. Alle Räder von uns sind nicht verkehrssicher.
Du sprichst aber hier sozusagen nur in "legal terms". Eine Beleuchtung am Tag erhöht wohl so gut wie nie die Verkehrssicherheit. Die auf Radsport ausgelegten Räder dürften, wenn man es praktisch betrachtet, sogar i. d. R. weitaus sicherer sein, als manche "Gurke", bei der weder Bremsen noch Schaltung richtig eingestellt und die nicht regelmäßig gewartet werden.
Auf dem Fußweg würde ich allerdings nicht fahren. Kein Wunder, wenn es da irgendwann mal knallt. Fußgänger sind unberechenbar, wenn ihr von hinten kommt, hören die euch erst im letzten Moment und springen dann zur Seite. Und das kann schnell die falsche Seite sein. Und Unterschätze nicht die Aggressivität von Fußgängern. Die können richtig militant werden. Natürlich dürft ihr da ohnehin nicht fahren und das macht auch Sinn.
Meine Erfahrung ist, dass Fahrräder auf der Straße sogar sicherer aufgehoben sind, als auf Radwegen. Das betrifft zumindest die Stadt. Leider zwingt einen die StVO dort auf die Radwege. Aber man muss ja nicht immer darauf hören. Aber zugegeben, es gibt Situationen, da muss man sich ein dickes Fell gegen Autofahrer zulegen. Wichtig ist, sichtbar zu sein, dabei kann auch auffällige Bekleidung helfen. Gute Nerven, Steuerkunst und sich nicht verstecken sind die Verhaltenstipps, die ich dir ans Herz lege.
Ich finde auch, dass es besser ist, wenn man auf dem Gehweg fahren kann, wenn die Autofahrer so blöd sind und keine Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen, nur weil sie das stärkere Fahrzeug haben und somit am längeren Hebel sitzen.
Aber an sich würde ich auch sagen, dass es verboten ist, wenn man als Fahrradfahrer auf dem Gehweg fährt, wenn ein Fahrradweg vorhanden ist. Aber ich kenne viele Leute, die das machen und ich finde es selbst als Fußgänger auch nicht schlimm, solange die Fahrradfahrer Rücksicht nehmen.
Wenn Du das 10. Lebensjahr vollendet hast, dann darfst Du den Gehweg nicht mehr zum Radfahren nutzen. Das ist nämlich bis 10. Lebensjahr durchaus erlaubt, danach eben nicht mehr.
Ich frage mich aber, warum Du Dich auf dem Radweg oder gar der Straße so extrem unsicher fühlst und ob Du dagegen nicht selbst etwas unternehmen kannst. Denn das Radfahren auf dem Gehweg würde zwar im Zweifelsfalle schon bestraft werden, wenn auch nicht mit extrem hohen Summen. Vielleicht gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten dahin zu kommen, wo Du hinkommen möchtest.
Und das nur die Autofahrer blöd sind, ist doch Quatsch. Ich kenne beide Seiten und bin fast täglich sowohl mit dem Auto als auch dem Rad unterwegs. Vielleicht sollte man als Radfahrer eben auch wirklich mal überlegen, wie man zu einem besseren Miteinander beitragen kann.
Wie bereits schon erwähnt, sind Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr berechtigt in Begleitung eines Erwachsenen den Gehweg mit dem Fahrrad zu benutzen. Kinder bis zum 8. Lebensjahr sind sogar dazu verpflichtet. Nach dem vollendeten 10. Lebensjahr muss man sich auf den Fahrradwegen in Fahrtrichtung aufhalten oder wenn kein Fahrradweg vorhanden, auf der Straße und so nah am Bürgersteig bzw. an den parkenden Autos wie möglich. Paarweise, also nebeneinander, auf der Straße oder auf Wegen zu fahren ist verboten. Die Regel ist immer, hintereinander in Fahrtrichtung, auch auf Fahrradwegen. Daher ist die Aussage von Diamante, mal wieder nicht ganz richtig, dass es grundsätzlich verboten ist auf den Gehwegen zu fahren.
Wenn du auf dem Fahrradweg entgegen der Fahrtrichtung fährst, und da ist es auch egal um wie viel Uhr oder ob jemand zu sehen ist oder nicht, kostet dich das 15-30€. Das Fahrrad muss in einem Verkehrssicheren Zustand sein laut der StVO. Tagsüber müssen keine Lampen ersichtlich angebracht sein, wie z.B. bei den klick LEDs aber sie müssen mitgeführt und aufgeladen sein.
@Vancouver: Das Kinder bis zum achten Lebensjahr den Gehweg benutzen müssen, wenn sie Fahrrad fahren und bis zum zehnten Lebensjahr dürfen ist richtig, allerdings stimmt es nicht, dass sie hierzu in Begleitung von Erwachsenen sein müssen, das ist Unsinn. Sie müssen den Gehweg benutzen, dürfen nicht auf den Radweg, ab dem achten Lebensjahr dürfen sie auf den Radweg und nach dem zehnten müssen sie.
Ich finde es ist kein Argument, auf der Straße zu fahren, nur weil man sich sicherer fühlt. Dann kann sich doch jeder Erwachsene ein Fahrrad schnappen, welches nicht unbedingt verkehrssicher ist und mit dieser Ausrede auf dem Gehweg fahren, mal schauen was die Fußgänger dann sagen. Wenn du die Fahrräder nicht mit dem Auto bis zum Wald fahren willst, dann musst du auf der Straße fahren und da ich mal davon ausgehe, dass du dich nicht im stockdunklen oder großartigem Nebel auf dem Weg in den Wald machst, dürfte es auch kein großes Problem sein, dass du keine Leuchten hast.
Kinder bis zur Vollendung des achten Lebensjahres müssen auf dem Fußweg fahren und dürfen die Fahrbahn nicht benutzen. Bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres ist es den Kindern freigestellt, wo sie mit den Fahrrädern fahren. Anders sieht es ab dem elften Lebensjahr aus, denn ab dann gilt man als vollwertiger Verkehrsteilnehmer im Sinne der Straßenverkehrsordnung.
Fußwege sind meistens mit Zeichen 239 oder Zeichen 242 gekennzeichnet. Dort dürfen Fahrradfahrer NICHT fahren. Wenn man zudem in falscher Richtung fährt, trägt man bei einem Unfall mit einem Auto inzwischen sogar die volle Schuld. Auf Fußwegen dürfen Fahrräder nur geschoben werden. Dasselbe gilt übrigens auch für Zebrastreifen.
Auf Fußwegen dürfen Fahrradfahrer nur unter zwei Voraussetzungen fahren. Entweder befindet sich unter dem oben genannten Schild das Zusatzzeichen 1022-10, oder es ist das Zeichen 240 aufgestellt. Bei dem Zusatzzeichen 1022-10 ist es Fahrradfahrern freigestellt, den Fußweg zu benutzen, bei Zeichen 240 ist es verpflichtend. In beiden Fällen müssen Fahrradfahrer mit erhöhter Aufmerksamkeit fahren.
Wenn ein Radweg vorhanden ist, dann muss dieser mit Zeichen 241 oder mit Zeichen 237 ausgewiesen sein. In beiden Fällen ist eine Benutzung verpflichtend.
Zu guter Letzt gibt es noch die Fahrradschutzstreifen auf der eigentlichen Fahrbahn. Diese haben keine eigene Beschilderung, sind jedoch durch eine unterbrochene Linie von der Fahrbahn getrennt. Fahrradfahrer sind auch hier verpflichtet, diese Streifen zu benutzen.
Generell gilt übrigens auch für Fahrradfahrer das Rechtsfahrgebot. Radwege dürfen nur dann auf der linken Seite benutzt werden, wenn diese mit einem der Verkehrszeichen entsprechend ausgeschildert sind.
Und zu guter Letzt: Fahrräder die im Straßenverkehr benutzt werden, müssen Verkehrssicher sein. Mit euren Mountainbikes dürft ihr also weder Radwege, noch Fahrbahnen benutzen. Diese müssen zum Waldgebiet geschoben werden.
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