Fahrrad fahren auf dem Gehweg - Verboten?

vom 31.08.2011, 15:54 Uhr

Achja, noch ein wichtiger Nachtrag: Die Verpflichtung zur Benutzung von Radwegen ist nur dann aufgehoben, wenn die Benutzung unzumutbar ist. Das gilt bei vielen Schlaglöchern genauso, wie es im Winter bei nicht geräumten Radwegen gilt. Die Anzahl der Schlaglöcher kann dann allerdings zu einer längeren Diskussion mit der Polizei führen.

» Arcon » Beiträge: 311 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Generell darf man nicht auf dem Gehweg fahren. Hört man ja schon von dem Namen her. Ob du wirklich deswegen bestraft wirst, kommt natürlich auch drauf an, wo du wohnst. Erlaubt ist es nicht, das ist klar, aber ich wohne z.B. in einer Großstadt wo genau so viele Fahrradfahrer auf dem Gehweg fahren wir auf der Straße. Da wirst du dann auch nicht von der Polizei angehalten, die kümmert das eher wenig.

» humanordancer » Beiträge: 12 » Talkpoints: 3,53 »


Ich habe dazu gerade etwas gelesen, und zwar vom Amtsgericht Hannover, dort hat es ein entsprechendes Urteil gegeben. Soweit ich mich erinnere, ist einfach nicht erlaubt, wenn man über 10 Jahre alt ist, auf dem Gehweg zu fahren. Wenn nämlich dann ein Unfall, zum Beispiel bei einer Ausfahrt passiert, haftest Du mit und der Autofahrer muss nicht unbedingt eine Mitschuld bekommen.

Diese Entscheidung ist so in der Art, bereits im März durch das Amtsgericht Hannover ergangen. Allerdings glaube ich auch nicht, dass eine höhere Instanz das großartig anders sehen würde, weil man eben nicht auf dem Gehweg als Erwachsener fahren darf. Habe es leider auch oft so gemacht und dachte, das kann mir ja keiner verbieten.

» Newsjumper » Beiträge: 598 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich an eurer Stelle wäre da ganz vorsichtig. wie du ja schon von den anderen gehört hast, ist es nicht erlaubt, mit einem Fahrrad auf dem Bürgersteig zu fahren, wenn du über 10 Jahre alt bist. Noch dazu kommt, dass auch eure Fahrräder nicht verkehrssicher sind. das bedeutet, dass ihr gleich mehrfach gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßt. Und das kann dann letztendlich teuer werden. Stelle dir nur einmal vor, du wirst von einem Polizisten angehalten. Dann überprüft er dein Fahrrad auf Verkehrssicherheit und bestraft dich somit gleich zweimal. Zum einen musst du ein Bußgeld bezahlen, weil du fälschlicherweise auf dem Gehweg gefahren bist. Zum anderen bezahlst du nochmals Strafe dafür, dass dein Fahrrad nicht verkehrssicher ist.

Da wäre es doch bestimmt leichter, sein Fahrrad in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen oder zumindest Reflektoren sowie eine Beleuchtung anzubringen. Das kostet letztendlich doch auch nicht so viel Geld und macht das Fahrradfahren sicherer. Was das Fahren auf der Straße betrifft, so würde ich euch raten, auf Nebenstraßen zu fahren, die nicht so stark befahren sind. Wenn vorhanden, könnt ihr natürlich auch Fahrradwege benutzen.

Selbst wenn ihr vorsichtig auf dem Bürgersteig fahrt, stellt ihr eine Gefahrenquelle für die anderen Passanten dar, da man ein von hinten ankommendes Fahrrad erst relativ spät (wenn überhaupt) hört und somit ganz leicht erschrecken kann. Und das kann dazu führen, dass man direkt vor das Fahrrad springt und dann angefahren wird. Wenn sowas passiert, so wird man auch auf jeden Fall euch die Schuld zuerkennen, was letztendlich sogar in einem für euch teuren Gerichtsverfahren enden kann. Ganz zu schweigen von der Verletzungsgefahr, in der sich die Passanten durch eure Fahrt auf dem Gehweg befinden.

Daher kann ich euch nur die dringende Empfehlung geben, in Zukunft nicht mehr den Bürgersteig als Fahrbahn für eure Räder zu benutzen. Ihr erspart euch eine Menge Ärger mit den Passanten und möglicherweise auch eine Menge Gelder für Strafen.

» bigfoot11de » Beiträge: 575 » Talkpoints: 3,11 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Crispin hat geschrieben:@Vancouver: Das Kinder bis zum achten Lebensjahr den Gehweg benutzen müssen, wenn sie Fahrrad fahren und bis zum zehnten Lebensjahr dürfen ist richtig, allerdings stimmt es nicht, dass sie hierzu in Begleitung von Erwachsenen sein müssen, das ist Unsinn.


Mag sein das Kinder nicht von ihren Eltern begleitet werden müssen, jedoch ist es ihnen möglich und für mich hat die Aussage auch nichts mit "Unsinn" zu tun. Eltern die Ihre Kinder auf den Gehwegen mit den Fahrrad begleiten handeln meines Erachtens nicht unsinnig, da ich behaupte, dass Kinder noch nicht 100% in der Lage sind das Fahrrad sicher und verkehrsbewusst zu führen.

» Vancouver » Beiträge: 266 » Talkpoints: 1,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich wohne in Frankfurt und die Leute scheinen sich hier zum größten Teil nicht darum zu kümmern ob es auf den Gehwegen erlaubt ist Fahrrad zu fahren, sie tun es einfach. Ich zugegebenermaßen manchmal auch, wenn kein Radweg vorhanden ist oder die Straße zu eng ist, sodass man da unmöglich noch fahren kann. Ich passe natürlich auf ob sich Leute auf dem Gehweg befinden und falls ja wird das Rad eben geschoben.

» Schneeblume » Beiträge: 3095 » Talkpoints: -0,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich glaube das Befahren des Gehweges ist nur Kinder bis zu einem bestimmten Alter gestattet. Eltern bzw. Erwachsene müssen entweder den Fahrradweg nutzen, oder halt an der Straße entlang fahren. Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich auch häufiger den Gehweg nutze, um dort mit dem Fahrrad lang zu fahren. Zum einen finde ich dies sicherer und zum anderen verteile ich auch Briefe und es wäre für mich Quatsch jedes Mal von der Straße wieder auf den Gehweg und 2 Meter weiter dasselbe Spiel.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Auf einem normalen Gehweg darf man als Erwachsener nicht fahren. Ich glaube unter 6 Jahren, darf man auch den Gehweg zum Fahren benutzen, ansonsten nicht. Es gibt spezielle Radwege auch in der Stadt, diese darf man als Radfahrer benutzen. Man darf kein Fahrrad auf dem Gehweg fahren, weil sonst die Fußgänger gefährdet würden ich denke das kann man auch verstehen, da manche wirklich rasen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Kinder dürfen auf dem Gehweg fahren, wenn kein Radweg vorhanden ist. Erwachsene hingegen nicht, die müssen in dem Fall auf der Straße fahren. Übrigens kann ich sehr gut verstehen, wenn Fußgänger sich über Radfahrer auf dem Gehweg aufregen. Erstens müssen die Fußgänger dann permanent vorsichtig sein, weil man nie weiß, ob der Radfahrer ein Rowdy ist oder nicht, zweitens scheren sich leider tatsächlich die meisten Radfahrer nicht im Geringsten darum, keine Fußgänger zu gefährden, und drittens muss gewährleistet sein, dass die Gehwege von wirklich allen Personen gefahrfrei genutzt werden können, also auch zum Beispiel von sehr alten Menschen oder Kleinkindern, die eventuell mal plötzlich aus Hauseingängen krabbeln. Selbst ein vorsichtiger Fahrer auf einem heilen Fahrrad würde da ein Risiko darstellen.

Übrigens habt ihr selber dafür Sorge zu tragen, dass eure Fahrräder verkehrssicher sind! Erstens kommt ihr ansonsten in Schwierigkeiten, wenn ihr erwischt werdet, und zweitens stellt ihr mit nicht verkehrstauglichen Rädern ein Risiko dar, sowohl für eure Mitmenschen als auch für euch selbst. Wenn ein Fahrrad nicht mehr dazu taugt, auf der Straße zu fahren, kann man daraus doch nicht einfach den Schluss ziehen, dann eben auf dem Gehweg Fußgänger zu gefährden! Denn seien wir mal ehrlich, die Mindestanforderungen an verkehrssichere Fahrräder sind extrem gering. Ein Gerät, dass diese minimalen Erfordernisse nicht erfüllen kann, gehört repariert oder augenblicklich aus dem Verkehr gezogen.

» arril » Beiträge: 739 » Talkpoints: 10,78 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich fahre auch des öfteren mit dem Fahrrad auf dem Gehweg, weil ich es nicht leiden kann, wenn die Autos so dicht an einem vorbeifahren. Das ist dann immer ein unangenehmes Gefühl und da weiche ich lieber den Fußgängern aus als dass die Autos an mir vorbeirauschen. Einmal hat mich dabei auch fast ein Auto vom Fahrrad gefegt, weil es viel zu dicht an mir vorbeigefahren ist.

Allgemein ist es aber so, dass man bis zum zwölften Lebensjahr, also wenn man ein Kind ist, auf dem Gehweg fahren darf. Ansonsten war es auch mal so, dass man dann in manchen Fällen sogar Strafen zahlen muss und wenn älter ist als zwölf Jahre, dann ist es sogar so, dass man, wenn man etwas passiert, den entstandenen Schaden zahlen muss.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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