Mountainbike verkehrssicher machen - Ein Muss?

vom 31.08.2011, 14:37 Uhr

Ich habe mir vor knapp einem Jahr ein Mountainbike gekauft. Ich fahre damit nur am helligen Tag. Überwiegend fahre ich im Wald, aber auch auf der Straße fahre ich ein wenig. Mein Fahrrad habe ich noch nicht verkehrssicher gemacht, da ich nicht ganau weiß, ob es wirklich notwendig ist.

Um das Fahrrad komplett verkehrssicher zu machen, würden mir die Reflektoren und das Licht für hinten und vorne fehlen. Eine Klingel habe ich auch nicht an dem Fahrrad, wobei ich da auch nicht genau weiß, ob es Vorschrift ist, eine an seinem Fahrrad zu haben. Da ich nur im hellen fahre, frage ich mich, ob ich unbedingt Licht an meinem Fahrrad haben muss. Auch die Reflektoren sind hier eher überflüssig. Ich sehe auch kaum Mountainbikes, die komplett auf verkehrssicher gerüstet sind. Muss ich aber trotzdem mein Fahrrad verkehrssicher machen?

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» senny » Beiträge: 2589 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Theoretisch musst du das. Die Ordnungsmacht flippt momentan immer mehr aus und heute kann man nicht mal mehr freihändig fahren, ohne dass der Ticketblock gezückt wird. Die Städte brauchen Geld und da herrscht mancherorts schon law&order.

Wenn du nie in der Dämmerung und in der Nacht fährst, würde ich auch kein Licht montieren. Aber streng genommen musst du es, genau wie Reflektoren. Montiere doch Halter für Batterielicht. Die Lampen kannst du im Bedarfsfall schnell montieren. Das ist zwar auch nicht 100% koscher, aber i. d. R. ist die Ordnungsmacht damit zufrieden.

Eine Klingel ist in jedem Fall nützlich. V. a. in der Stadt. Der Deutsche ist nicht der Typ Mensch, der auf leise Ansprache freundlich reagiert. Aber laute Klingeln werden die Hacken zusammenschlagend sofort beachtet, je lauter desto belustigter ist dann das: "Huhu!".

Benutzt du das Ding offensichtlich als Sportgerät, sind die Grünen meist nachsichtiger, aber in diesen Zeiten ist ja nichts mehr sicher.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Leider ist es so, dass viele Fahrradfahrer, nicht nicht auf Mountainbikes bezogen, keine verkehrssicheren Fahrräder haben. Natürlich muss man, wenn man am Straßenverkehr teilnimmt, ein verkehrssicheres Fahrzeug fahren. Man darf ja genau so wenig ein Motorrad ohne Licht oder ein Auto ohne TÜV Plakette fahren. Wie das da aber mit dem Strafmaß und mit der Kontrolle im Allgemeinen bei Fahrrädern aussieht, weiß ich nicht.

Ich wurde zumindest noch nie angehalten und mir wurde auch noch nie gesagt ich solle doch mal ein Licht oder Reflektoren dranbasteln. Ich habe aber schon Reportagen gesehen, da haben Ordnungshüter jeden kleinen Mangel beanstandet. Von daher bist du nur auf der Sicheren Seite, wenn du dein Fahrrad verkehrssicher machst. Ich würde mir sowieso ein Batterielicht besorgen, das kannst du bei Bedarf abmontieren oder dranmachen.

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» Tassadar » Beiträge: 1245 » Talkpoints: -1,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich selbst fahre ein Mountainbike,an welchem weder Licht noch Klingel vorhanden sind. Unterhalb des Lenkers befindet sich ein Sticker auf dem zu Lesen ist, das mein Fahrrad für den Straßenverkehr nicht zugelassen ist. Der Verkäufer im Fahrradgeschäft hat aber gemeint dass ich es ganz normal benutzen darf. Ich wurde bisher auch noch nie kontrolliert,geschweige denn angehalten. Wenn du bei Nacht fährst würde ich mir jedoch eine Led Lampe kaufen, die man auch wieder abmontieren kann ;)

» dkonps3 » Beiträge: 10 » Talkpoints: 2,25 »



Ein Fahrrad, welches nicht gemäß der StVZO Vorschriften entspricht,egal ob es sich dabei um ein Mountin Bike oder sonst eine Radart handelt, darf weder im Straßenverkehr noch auf öffentlichen Wald-oder Wiesenwegen gefahren werden. Einzig ausgewiesene Serpentinen im Gelände dürfen mit Funsporträdern befahren werden.

Da schon das eine oder andere Mal die Frage nach dem "erlaubten" aufgetreten sind, stelle ich hier kurz eine Liste zusammen welche Voraussetzung ein Fahrrad haben muss, welches am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Angemerkt sei hier noch mal, dass Kinder bis acht Jahren in der Pflicht stehen auf dem Bürgersteig zu fahren und Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen auf dem Bürgersteig fahren. Danach sind sie angehalten die ausgewiesenen Fahrradwege zu benutzen oder sich auf der Fahrbahn ganz rechts zu halten und niemals ein Fahrradpaar nebeneinander, immer Hintereinander.

- Reifen dürfen nicht porös oder stark abgefahren sein, auch wenn es darüber keine klare Regelung in der StVZO gibt. Reflektoren müssen im Abstand von 180° vorne wie hinten angebracht sein oder ein durchgehendes Reflektorband am Reifen ersetzt die Speichenreflektoren.

- Es müssen zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen vorhanden sein, am besten eine für vorne und eine für hinten.

- Die Schaltung muss so eingestellt sein, dass die Übertragung der Kette ( bei Kettenschaltung) reibungslos funktioniert, die Kette muss dabei geölt sein und darf nicht zu locker sitzen, ebenso darf sie nicht verrostet sein.

- Die Kurbel darf nicht locker sein, auch die Fußpedalen dürfen nicht wackeln, müssen rutschfest sein und an Vorder-und Hinterseite einen Reflektor haben.

- Das Licht am Fahrrad muss vorne wie hinten einwandfrei funktionieren, dabei wird voraus gesetzt, dass das Rücklicht in der Signalfarbe Rot angebracht ist und der Scheinwerfer in weiß.

- Die Sache mit der Klingel:) eine Klingel ist Pflicht und nicht nur das anbringen sondern auch die Funktion.

Ansonsten kann man noch mit einbringen, dass man in regelmäßigen Abständen den Lenker und Sattel auf ihre Festigkeit prüft und dabei auch mal über den Rahmen schaut ob der irgendwo stark rostende Stellen aufweist. Sollte das der Fall sein empfiehlt es sich das auszubessern da sonst, besonders an Schweißstellen des Rahmens, die Gefahr besteht, dass der Rahmen irgendwann bricht. Naja und zuguterletzt darf einem das Fahrrad natürlich nicht zu groß oder klein sein, es sollte schon optimal auf die Körpergröße eingestellt sein.

» Vancouver » Beiträge: 266 » Talkpoints: 1,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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