Vom Auto nassgemacht? - Pech gehabt!
Eigentlich dachte ich immer, unter Anderem auch nach Sendungen wie beispielsweise Einspruch, dass man zumindest rechtlich gesehen auf der sicheren Seite wäre, wenn man denn ordentlich nass gemacht wird, beispielsweise von einem Autofahrer. Man kann natürlich vor allem, wenn man an einer Straße zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs ist, nass gespritzt werden. Aber nun kommt es doch anscheinend ganz anders, wie ein Urteil nun neuerdings zeigt, welches auch in regionalen Zeitungen veröffentlicht wurde.
Und zwar ging es um knapp 40 Euro, die einzelne Eheleute haben wollten, denn sie wurden eben einfach mal ganz dreist nass gemacht, dumm gelaufen. Vor allem weil der Richter das eben überhaupt nicht einsah und einfach ein Veto einlegte. Denn er meinte, dass sich die Leute lieber wettergerecht anziehen sollten, als zu klagen. Außerdem sagte er noch, dass es mehr Unfälle geben würde, wenn man wegen ein paar Fußgängern nicht mehr so heftig auf die Tube drücken würde. Ich persönlich finde das Urteil so auch in Ordnung, denn man muss eben schauen, dass man möglichst weit vom Rande entfernt ist, sonst hat man nun einmal schlechte Karten. Was sagt ihr zu dem Urteil? Findet ihr es gerecht? Oder hättet ihr es mehr begrüßt, wenn die 40 Euro hätten bezahlt werden müssen?
Also ich finde das Urteil durchaus gerechtfertigt. Ich wurde auch schon ein paar Mal als Fußgänger nass gespritzt, aber eigentlich ist man selbst schuld. Denn wenn man sieht, dass es geregnet hat oder sogar regnet, dann sollte man Abstand von der Straße nehmen und rechts am Rand laufen, um nicht nass gespritzt zu werden. Als Fußgänger muss man eben aufpassen und sich Wetter gerecht anziehen und auch auf Pfützen und et cetera aufpassen.
Ich wurde glücklicherweise noch nicht von einem Auto nass gemacht. Ich sehe auch immer zu, dass ich den Pfützen auf der Straße fern bleibe. Ich als Autofahrer habe aber auch noch keinen Fußgänger nass gemacht, jedenfalls nicht, dass ich es wüsste.
Wenn ich eine Pfütze am Rand sehe und kein Fußgänger in der Nähe ist, dann fahre ich eigentlich immer gerne dadurch, sodass es richtig schön am spritzen ist. Aber sobald Fußgänger dort sind, dann lasse ich das natürlich sein. Ich versuche dann eher langsam durch die Pfütze zu fahren, wenn es der Verkehr zulässt. Den Pfützen würde ich allerdings nicht ausweichen, wenn ich dadurch den anderen Verkehr gefährden würde. Manchmal bleibt einem eben keine andere Möglichkeit, als durch die Pfütze zu fahren.
Daher finde ich das Urteil gerecht. Denn ich muss als Fußgänger selber darauf achten, dass ich nicht nass gemacht werde. Natürlich wäre es sehr ärgerlich und auch nicht angenehm, aber dann habe ich eben Pech gehabt. Die Autofahrer sollten dafür nicht haftbar gemacht werden.
Bis jetzt bin ich als Fußgänger verschont geblieben und wurde noch nie nass gespritzt. Wenn man im Fernsehen solch einen Beitrag sieht muss man ja erst mal schmunzeln, doch ich möchte nicht mal nass gemacht werden. Gerade wenn es geregnet hat, achte ich darauf nicht zu nah an der Straße auf Gehwegen zu laufen. Ich bin auch Autofahrer und ich achte wirklich darauf, dass ich keinen Schaden oder Leid zufüge. Wenn es geregnet hat und die Pfützen auf der Straße oder am Straßenrand stehen, dann fahre ich vorrausschauend, dass ich kleinen Fußgänger nass spritze. Genauso verlange ich es von anderen Autofahrern, wenn ich Fußgänger bin.
Bei dem Urteil hat der Autofahrer Glück und die Eheleute einfach Pech gehabt. Wenn es regnet sollte man schon darauf achten, dass man nicht zusätzlich durch Autos nass gemacht wird. Aber ich muss auch sagen, dass manche Autofahrer so rücksichtslos fahren und sich sogar noch einen Spaß daraus machen durch die Pfützen zu rasen. Aber wie soll man das nachweisen? Auch wenn ein Fahrradfahrer vor mir im Regen fährt und ich muss ihn überholen, dann wird er auch automatisch von mir nass gespritzt. Er kann auch nicht klagen, wegen Nass machen. Das Urteil kann man Zwiegespalten sehen, wenn man erst mal selbst als Fußgänger in einen solche Situation war. Aber man hat halt ganz einfach nur Pech gehabt und sollt darüber vielleicht lächeln und nicht alles so ernst nehmen.
Ich finde es aber auch bedenklich, dass die Eheleute überhaupt auf die Idee gekommen sind, zu klagen. Das ist doch hier eine Bagatelle und es entstehen keinerlei besondere Schäden – warum laufen Leute dann zu ihrem Anwalt und müssen klagen? Anstatt das als kleines Unglück zu betrachten, kommen die auf den Gedanken, vom Autofahrer Schmerzensgeld zu fordern, so verkorkst muss man auch erstmal sein.
Mir ist das zum Glück noch nicht passiert, ich laufe auch immer recht abseits der Straße. Vorkommen kann es schon mal und bestimmt wäre ich auch verärgert, wenn ich ganz nass gespritzt bin, aber ich käme nie auf die Idee deswegen jemandem zu verklagen - es sei denn, ich hätte extrem teure Kleidung an die dann runiert ist, doch so was zieht man ja bei Regenwetter eigentlich auch nicht an.
Außerdem machen Autofahrer das ja auch nicht mit Absicht. Wenn da nun mal eine große Pfütze im Wege ist, was will man machen, ausweichen geht ja wohl schlecht und die Geschwindigkeit einfach so auf der Straße drosseln damit nicht viel Wasser spritzt ist wohl auch nicht drin. Ich denke auch, da hat man einfach Pech gehabt.
Es gibt bestimmt auch einen Unterschied zwischen "nass gespritzt" und von oben bis unten "nass gemacht". Denn manchmal kann ein Autofahrer auch wirklich nichts dafür, wenn ein Schlagloch voll Wasser ist und man es nicht sehen kann. Anders ist es bei Aquaplaning. Da muss ein Autofahrer Schritt fahren. Wenn es wie eine Fontäne hochspritzt ist der Autofahrer dafür zu belangen.
Sicher kommt es auch immer auf den Richter an. aber für 40 Euro hätte ich nicht das Gericht eingeschaltet. In der heutigen Zeit der Rechtsschutzversicherungen wird wohl für alles geklagt. Ich hätte mich auch als Autofahrer nicht groß gestritten und hätte die 40 Euro für die Reinigung der Sachen gezahlt.
Die Straßenverkehrsordnung sagt als Grundprinzip, dass der Stärkere auf den Schwächeren Rücksicht zu nehmen hat. Das betrifft für mich alle Umstände, die das Verhältnis von Autofahrer zu seiner Umwelt betreffen. V. a. gegenüber dem schwächsten Glied auf der Straße, dem Fußgänger.
Hier aber kommt es, wie von Diamante erwähnt, auf den Einzelfall an. Fährt ein Autofahrer, trotzdem er Fußgänger am Straßenrand sieht, noch extra oder grob fahrlässig durch eine Pfütze, dann soll er auch haften. Laufen die Fußgänger trotz offensichtlicher Pfützen und Verkehrs am Straßenrand herum und werden nass, dann würde ich das eher "eigene Dummheit" nennen. Die stärkere Pflicht zur Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit würde ich aber beim Autofahrer sehen, der sich darüber klar sein muss, welche Risiken von seinem Fahrzeug ausgehen.
Da es hier auf den Einzelfall ankommt, wir den Einzelfall aber nicht genau kennen, ist eine Wertung kaum möglich.
Vielleicht war dieses Geschehnis an einer Stelle gewesen, in der es auch für die Fußgänger keine Ausweichmöglichkeiten gegeben hatte und so gesehen hatte man es eben darauf angelegt, die vierzig Euro für die Reinigung erstattet zu bekommen. Allerdings wäre ich auch nicht auf die Idee gekommen, deswegen vor Gericht zu ziehen und mich wegen einer so geringen Summe doch zu streiten.
Die Umstände, wie es nun zu diesem kleinen Unfall gekommen ist, sind nicht bekannt. Ich gehe mal schlicht und einfach davon aus, dass der Autofahrer nicht mit voller Absicht durch seinen Fahrstil die Eheleute vollgespritzt hat. Je nach Art der Straße, also innerorts, Bundes- oder Landesstraße und so weiter, und auch je nach Beschaffenheit der Straße kann so etwas geschehen. Damit muss als Fußgänger auch gerechnet werden und dazu zieht man doch in der Regel keine hellen Kleidungsstücke an, wenn es stark regnet. Bei dunkler Kleidung hätte es wahrscheinlich genügt, sie selbst in die Waschmaschine zu stecken - von feinem Zwirn oder dergleichen abgesehen.
Da ich eher selten zu Fuß unterwegs bin, bin ich bislang auch immer von solchen Spritzwasserattacken verschont geblieben. Wenn ich aber mal als Fußgänger unterwegs bin und es vorher geregnet hat und somit am Straßenrand auch Pfützen vorhanden sind, dann versuche ich schon, diese zu meiden, um halt solchen Aktionen aus dem Weg zu gehen, was aber bestimmt nicht immer möglich ist, denn wenn man unbedingt an einer Stelle über die Straße muß, kann man ja nicht ausweichen, wenn sich grade dort die Pfütze befindet.
Ich bin aber auch der Meinung, dass Autofahrer mit darauf achten müssen, dass sie nicht willkürlich durch solche Pfützen fahren, wenn sich am Straßenrand Fußgänger befinden. Es gibt ja auch einige Autofahrer, die so etwas dann mit Absicht machen und das finde ich nicht korrekt und dann müssen sich diese auch nicht über eine Strafe beschweren. Man sollte einfach als Autofahrer und Fußgänger toleranter miteinander umgehen und mehr auf beide achten, damit solche Dinge nicht so oft passieren. Klar, kann es mal vorkommen und bei ein paar Spritzer wird sich wohl niemand aufregen, aber wenn es einem dann die gesamte Kleidung versaut und es auch noch nach Absicht aussah, dann ist es verständlich, wenn man dann sauer wird. Aber solche Fälle gibt es ja auch unter Fahrradfahrern und Fußgängern, also einfach mehr auf die Mitmenschen achten und toleranter gegenüber sein, dann ist es auch alles halb so wild.
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