Vorschusszinsen - Wie und wann werden sie fällig?

vom 29.08.2011, 22:27 Uhr

Da ich nunmehr schon etwas für´s Alter tun möchte, bin ich gerade dabei ein paar vermeintlich attraktive Geldanlageformen zu sondieren. Eigentlich kommen nur sichere Geldanlagen wie Tagesgeld oder Festgeld in die nähere Auswahl. In diesem Zusammenhang bin ich auch immer wieder auf die so genannte „Vorzeitige Verfügung“ gestoßen.

Den Hintergrund habe ich ja soweit kapiert, dass manche Geldanlagen gewissen Kündigungsfristen unterliegen. Immer wieder liest man von in Abzug gebrachten Vorschusszinsen, wenn man die Anlage vorzeitig auflöst. Was ich jedoch nirgends gefunden habe ist, wie der in Abzug gebrachte Betrag eigentlich berechnet wird. Daher meine Frage: Für welche Arten von Geldanlagen kommt dieser Abzug in Betracht und wie berechnet er sich? Gibt es hierbei eventuell auch Sonderregelungen?

» linksaussen » Beiträge: 386 » Talkpoints: 201,33 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wie die Vorschusszinsen aussehen, ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Bei meiner Bank beispielsweise habe ich bis 2000 Euro frei ohne Vorschusszinsen. Alles was darüber liegt, werden Vorschusszinsen in Höhe eines Viertels der Sparzinsen angesetzt. Sie musste ich im letzten Jahr auch etwas Vorschusszinsen bezahlen, da ich mir etwas größeres gekauft habe.

» kowalski6 » Beiträge: 3399 » Talkpoints: 154,43 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Die Vorschusszinsen werden immer sofort fällig wenn du vorfristig an dein Geld herankommen möchtest wenn es bestimmten Kündigungsfristen unterliegt. Nur zum besseren Verständnis, der Bank entgehen Zinsgewinne und diese lässt sie sich durch den Sparer ersetzen. Das ist auch durchaus legitim, eine größere Rolle spielt es aber nur bei den wirklich hohen Summen wie wenn du beispielsweise einen Baukredit vorzeitig zurück zahlen möchtest.

Als normaler Sparer der an seine paar Euro ohne Zeitverzug kommen möchte musst du dir über diese Zinsen keine Gedanken machen. Das hört sich erst einmal gewaltig an mit den Vorschusszinsen, aber diese berechnen sich aus den gewährten Zinsen und der Anzahl der Tage wo du dein Geld abziehst. Die von meinem Vorposter genannte Variante mit einem Viertel der Zinsen kenne ich nicht, bei meiner hiesigen Sparkasse und der Postbank sind die Vorschusszinsen komplett nach dem Zinssatz zu zahlen zu dem abgeschlossen wurde.

Wenn es sich zum Beispiel um eine Summe von 10 000 Euro handelt und du jährlich zwei Prozent an Zinsen dafür bekommst dann sind das normalerweise 200 Euro an Zinsen im Jahr. Das macht pro Monat der vorfälligen Auszahlung gerade einmal 16,60 Euro. In anbetracht der Summe erscheint mir das auch nicht zu hoch.

Bei den Sparanlagen mit Vorschusszinsen handelt es sich meistens um die ganz normalemn Sparbücher die einer dreimonatigen Kündigungsfrist unterliegen, andere Angebote wie zum Beispiel Festgeld fallen nicht darunter. Wie der Name schon sagt ist das Geld fest angelegt und du hast keine Chance vorzeitig an dein Geld zu kommen. Die Vorschusszinsen sind aber nach meiner Erfahrung nach auch in einem gewissen Rahmen verhandelbar oder sie können ganz entfallen. Das ist meistens der Fall wenn du dein Geld nur umschichten möchtest und auf andere Angebote der Bank zurückgreifen willst oder du drohst dein ganzes Geld abzuziehen.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Handelt es sich um ein Sparbuch, werden bei größeren Abhebungen Vorschusszinsen berechnet für den nicht gekündigten Geldbetrag. Das Sparbuch hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Jeden Monat können 2.000 Euro ohne Kündigung abgehoben werden. Ist der abgehobene Betrag größer als 2.000 Euro, zum Beispiel 10.000 Euro, werden VZ berechnet von 8.000 Euro für 3 Monate. VZ für 2 Monate werden berechnet von 6.000 Euro. Für den Rest von 4.000 Euro werden VZ für 1 Monat berechnet. Jeweils wird ¼ % des gültigen Zinssatzes für VZ angerechnet. Das ist nicht viel.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



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