Krankenversicherung: Einmal privat immer privat versichert?

vom 27.08.2011, 23:18 Uhr

Ich habe mal eine Frage, die mir schon seit längerem durch den Kopf geht. Nehmen wir mal an, A möchte sich selbstständig machen. A muss also die Krankenkasse ab einem gewissen Betrag selber übernehmen. A hat nun die Möglichkeit in die gesetzliche Versicherung zu gehen. Bisher ist A bei ihrem Mann mitversichert. Oder A geht zu einer privaten Versicherung.

A hat sich nun bei der Krankenversicherung erkundigt, ob sie, wenn sie nicht mehr genug verdient um sich eine Krankenkasse leisten zu können, weil sie unter dem Satz liegt, wo sie sich selbst krankenversichern muss, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann, wenn sie bei einer privaten Versicherung war. A hat gefragt, ob sie dann wieder bei ihrem Mann versichert werden kann.

Die Dame bei der Krankenkasse hat gemeint, dass das schlecht möglich wäre und wer einmal privat versichert ist, der kann sehr schlecht wieder wechseln, weil man so ohne weiteres nicht mehr aus der privaten Versicherung raus kommt. Wenn man es schaffen sollte, was sie für unmöglich hält, könnte Frau A auch wieder bei ihrem Mann mitversichert werden.

A denkt sich nun, dass die gesetzliche Krankenversicherung einfach einen freiwillig Versicherten mehr haben will und deswegen so redet. Aber A hat im Internet ein wenig gelesen und viele sagen dort, dass man, wenn man einmal privat krankenversichert ist, auch kaum bis gar nicht die Möglichkeit hat, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen.

Was ist aber, wenn A nur noch sehr geringes Einkommen hat? Wenn das Einkommen einfach nicht reicht und unter dem Betrag liegt, wo man sich nicht freiwillig versichern muss? Was macht die private Versicherung dann, wenn A nicht mehr zahlen kann? Kann man wirklich nicht kündigen um wieder in die gesetzliche Versicherung zu wqechseln?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Da wurde der Guten aber Mist erzählt. Sobald sie ihre Selbstständigkeit aufgibt und einen sozialversicherungspflichtigen Job annimmt (also über 401€) wird sie über den Arbeitgeber versichert. Und auch wenn sie plötzlich von Sozialleistungen leben müsste, würde sie über das Jobcenter in die gesetzlich Versicherung kommen. Die kriegen selbst die Leute dort unter, die ewig überhaupt nicht mehr versichert gewesen sind.

Meine Mutter ist jahrelang selbstständig gewesen und hat dann ihren Betrieb aufgegeben. Sie hatte einiges angespart und wollte mal nicht 7 Tage die Woche / 24h an die Arbeit gebunden sein. Da sie durch ihre Selbstständigkeit auch privat versichert gewesen ist und die Beiträge extrem hoch gewesen sind, hat sie einfach einen kleinen Aushilfsjob angenommen um in die Gesetzliche zu kommen. Das ist überhaupt gar kein Problem gewesen.

Entweder verwechselst du private mit freiwilligen Versicherung oder deine Bekannte hat es falsch verstanden. Es gibt keine Einkommensbegrenzung für eine freiwillige Versicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen. Seit 2007 sind alle gesetzlich Versicherten (Privatversicherte seit 2009) verpflichtet sich zu versichern. Wer sich nicht direkt bei seiner vorherigen Krankenkasse gemeldet hat, durfte schön nachzahlen. Selbst wenn man nur einen 160€ Job oder auch gar keinen hat, muss man sich für knappe 140€ freiwillig versichern.

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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