Abstufung der Behinderung im Schwerbehindertenausweis
Person A muss ihren Schwerbehindertenausweis aktualisieren lassen und wartet somit auf einen neuen Bescheid. Als nun aber der gewünschte neue Bescheid per Post kommt, ist dieser anders ausgefallen als von Person A erwartet. Die damalige Prozentzahl der Behinderung wurde im neuen Bescheid um 20 Prozent gemindert.
Kann die Person A etwas gegen den Bescheid machen? Wer kann hier direkte Hilfestellung geben? Sind hierbei unter Umständen sogar Fristen zu beachten? Hat diese Rückstufung unter Umständen noch andere negative Auswirkungen für die Person A?
Im aktuellen Bescheid müsste an sich auch eine Widerspruchsbelehrung und ähnliches enthalten sein. Dort ist an sich auch relativ genau beschrieben, wie man Widerspruch einlegen kann. Wenn ich mich nicht ganz irre, reicht es erst mal ohne Begründung Widerspruch einzulegen. Die Begründung kann nach gereicht werden.
Helfen kann bei solchen Fällen der VDK. Dort muss man allerdings wohl Mitglied sein. Die bieten da aber auf alle Fälle Beratung an. Ansonsten ist man ja in der Regel auch in ärztlicher Behandlung wenn man einen Behindertenausweis hat und kann auch den behandelnden Arzt um Hilfe bitten. Auch Sozialdienste können hilfreich sein, falls man Anbindung an einen Sozialdienst hat. Viele Menschen mit einer Behinderung haben auch oftmals einen Betreuer ( egal ob nun ambulant oder gesetzliche) die einem oftmals auch weiterhelfen können.
Nachteile können ganz klar entstehen und sind an sich an den Prozenten fest zu machen. Mit einer Behinderung von 100 Prozent kann man nun mal mehr beantragen, als mit einer Behinderung mit 80 Prozent. Wenn man mit den Prozenten unter 50 Prozent rutscht wird in der Regel auch kein Ausweis ausgestellt, was natürlich auch Nachteile bringen kann.
Was ist der VDK? Kann diese Organisation hier konkrete Hilfe bei einer Mitgliedschaft beispielsweise auch anbiezen? Welche anderen Optionen bestehen noch, ohne das man nun erst einmal zusätzlich Geld ausgeben muss. Kann man hierzu auch beispielsweise Anwälte zu Rate ziehen und welche?
Der VDK wurde an sich vor vielen Jahren als Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands gegründet. Heute gilt er als Sozialverband und unterstützt nicht nur Kriegsgeschädigte und Hinterbliebene. Der VDK vertritt die politischen und sozialen Interessen von Menschen mit Behinderungen, Senioren, chronisch Kranken und ähnlichen und arbeitet aber unabhängig von Politik oder Kirche.
Der Verband hilft seinen Mitglieder unter Anderem auch bei der Beratung, Anstragsstellung, Verfolgung von Ansprüchen unter Anderem im Bereich der Behindertengesetzgebung ( der Punkt ist ja für deine Frage entscheidend). Der Mitgleidsbeitrag liegt als Einzelperson bei 5 Euro im Monat. Zumindest was den Landesverband Mecklenburg- Vorpommern betrifft, bei den anderen Landesverbänden habe ich nun nicht nachgesehen. Generell unterstützen der VDK halt auch Menschen mit Behinderung bei anderen Dingen, wie halt im Arbeitsleben und so weiter. Ich selbst bin kein Mitglied, habe aber bisher nur positives von dem Verband gehört und an sich wurde mir auch schon geraten denen bei zu treten.
Wenn die betreffende Person an eine Behindertenwerkstatt angebunden ist, kann sie vielleicht auch dort Hilfe finden oder zumindest Auskunft, an wen man sich am Wohnort wenden kann. Die Auskunft wäre zumindest schon mal ohne Kosten.
Einen Anwalt kann generell jeder deutsche Bundesbürger beauftragen. Das müsste dann an sich ein Anwalt für Sozialrecht sein. Wenn die Person ein niedriges Einkommen hat und/ oder Schulden, besteht generell die Möglichkeit beim Amtsgericht einen Rechtsberatungshilfeschein zu beantragen. An meinem Wohnort wird der an manchen Tagen auch gleich ausgestellt, wenn man alle benötigten Unterlagen dabei hat. Mit dem Rechtsberatungshilfeschein kann man dann auch einen Anwalt aufsuchen. Beziehungsweise wird auch ein Anwalt, wenn man den halt zuerst aufsucht, auf die Möglichkeit eines Rechtsberatungshilfescheins hinweisen und man kann den dann noch beantragen. Allerdings darf jeder Anwalt, auch wenn ein Rechtsberatungshilfeschein vorliegt, 10 oder 20 Euro Gebühren nehmen. Über den Betrag bin ich mir nun nicht mehr sicher. Aber viele Anwälte nehmen das Geld auf alle Fälle.
Dann ist ja der VDK schon einmal nicht für alle Personen geeignet, so wie du es hier direkt beschreibst. Es ist ja nun nicht jeder ein Kriegsopfer oder Sozialrentner. Also in Bezug auf eine Rückstufung im Schwerbehindertenausweis kann ich leider damit keine direkte oder spezielle Hilfe erkennen, weil der VDK ganz andere Schwerpunkte hat. Sollte man mit dem Problem nicht lieber einen Fachanwalt mit dem Schwerpunkt Medizin befragen?
Der VDK vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranken und Senioren. Außerdem setzen sie sich für die Belange ihrer Mitglieder im Bereich der Behindertengesetzgebung ein. Du hast gefragt, wer einem behinderten Menschen helfen kann, wenn es Probleme bei der Ausstellung eines Behindertenausweises geht. Nun erkläre mir bitte, warum ein Verein der sich für Behinderte und für die Belange im Behindertenrecht einsetzt, dafür nicht zuständig sein soll? Und genau das habe ich in meinem vorherigem Post schon beschrieben.
Das man auch einen Anwalt beauftragen kann, habe ich in meinem letzten Post auch geschrieben. Wobei ich nun nicht unbedingt einen Fachanwalt für Medizin für ratsam halten würde, sondern mir gleich einen Anwalt für Behindertenrecht suchen würde. Auch ein Fachanwalt für Sozialrecht könnte hilfreich sein.
Du wolltest an sich die kostengünstigste Möglichkeit wissen. Ich habe ein paar Wege genannt, die an sich ohne Kosten zu bewerkstelligen sind. Halt unter Anderem wenn man halt an eine Behindertenwerkstatt oder einen Sozialdienst angebunden ist. Das ist die betreffende Person ja scheinbar nicht. Ein Anwalt wird auf alle Fälle mit Kosten verbunden sein und hilft dann auch für die entstehenden Kosten nur bei dem Problem. Da du ja öfters mal über Probleme von Menschen mit Behinderungen berichtest, denke ich, der VDK kann da dauerhaft mehr unterstützen.
Aber bei einer Rückstufung geht es ja in erster Linie um medizinische Probleme, die eigentlich auch nur eine kompetente Kraft aus dem Medizinbereich lösen kann. Man sollte ja auch den richtigen Knackpunkt dabei treffen, denn ansonsten hat man ja keine wirkliche oder richtige Hilfe erhalten finde ich.
Damit die angegebene Frist nicht verstreicht, sollte die Person auf jeden Fall schon einmal widersprechen. Das Gespräch mit Ärzten kann dann immer noch erfolgen. Es ist natürlich auch möglich, dass ein Arzt des Vertrauens entsprechend der Krankheit einen Brief schreibt. Nur die Kosten dafür müsste die Person selbst tragen. Sie kann natürlich auch warten, nachdem sie widersprochen hat, dass die entsprechende Versorgungsstelle selbst ein Gutachten vom Arzt einholt, das dann nicht vom Patienten bezahlt werden muss.
Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass Sozialarbeiter oft mehr Wissen in dem Bereich haben, als Ärzte. In meinem Fall wird mein Arzt halt meine Unterlagen weitergeben und damit ist seine Arbeit getan. Eventuell wird er Rückfragen beantworten. Wenn es aber darum geht, den Bescheid anzufechten oder ähnliches, dann bekomme ich mehr Hilfe vom Sozialdienst. Hätte ich nun keinen Sozialdienst den ich fragen könnte, wäre der VDK durchaus der richtige Ansprechpartner. Die wissen nämlich eher als ein Arzt was nun fehlt oder was man noch unternehmen kann. Ich meine mit fehlen nun nicht was dem Behinderten fehlt, sondern was den Behörden fehlt, damit man dem Behinderten halt mehr Prozente zugesteht.
Eine ärztliche Diagnose wird dir auch kein Fachanwalt für Medizin stellen können. Es mag sicherlich Fachanwälte für Medizin geben, nur werden die entweder als Fachanwalt arbeiten oder als Arzt. Deshalb können sie in der Regel keine Diagnosen stellen.
Little Sister: Ich gebe dir in den von dir aufgezählten Punkten recht, allerdings ist eine Behinderung oder deren Schwere immer vom Alter abhängig. Diese beiden Aspekte stehen nämlich im engen Zusammenhang. Eine Person mit dem Alter von 20 Jahren und einer starken Gebehinderung erhält mit Sicherheit 80 Prozent.
Allerdings kann die gleiche Behinderung bei einer Person mit 45 Jahren nur eine Einstufung von 50 prozent ausmachen. Hier spielt dann das Alter eine gewisse Rolle und eben die Tatsache des Abbaus im Körper durch das ganz normale Altern. Wie kann hier nun beispielsweise ein Sozialdienst helfen?
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