Kann ich die französische Staatsangehörigkeit bekommen?

vom 23.08.2011, 22:09 Uhr

Zur Zeit beschäftigt mich die Frage, ob es möglich ist, dass ich den französischen Pass bekommen kann. Warum? Also mein Vater ist Franzose mit französischem Pass. Ich glaube auch, dass ich in Frankreich als Staatsbürger angesehen werde, denn als die letzte Wahlen für den Präsidenten waren, hat man mich angeschrieben. Mein Vater hat kurzerhand übernommen und ich bin jetzt offiziell eine Nichtwählerin in Frankreich.

Nun ist es ja meines Wissens so, dass ich hier in Deutschland keine doppelte Nationalität haben kann. Und selbst konnte ich auch eigentlich nie wählen, ich bekam mit 16 den deutschen Personalausweis und fertig. Nun würde ich aber sowieso irgendwann nach Frankreich ziehen wollen und wollte eben wissen, ob ich mir den französischen Pass einfach so beantragen könnte. Wo das geht weiß ich, aber ich weiß eben nicht, ob das überhaupt geht. Dass ich dann wohl die deutsch Staatsangehörigkeit verliere ist mir auch bewusst.

Nun müsste ich dazu aber wohl sagen, dass ich nicht gut französisch spreche und auch nicht so gut schreiben kann. Ich kann es aber besser verstehen als sprechen. Mein Vater hat mich halt leider nicht zweisprachig erzogen, aber das ist wieder ein anderes Thema. Also hat jemand hier eine Ahnung?

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» Brini » Beiträge: 543 » Talkpoints: 3,73 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Warum fragst du nicht einfach bei der betreffenden Stelle nach? Dort sollte man dir die Voraussetzungen für eine Staatsbürgerschaft nennen können, auch per Mail ohne das du extra dorthin musst. Wenn du Probleme mit der Sprache hast, kann das vielleicht auch dein Vater übernehmen? Wobei ich mir vorstellen könnte, dass dies auch Einzelfallentscheidungen sein können und/oder abhängig von Geburtsort, Wohnort, usw.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


An deiner Stelle würde ich einfach einmal beim französischen Konsulat nachfragen. Die kümmern sich unter anderem auch um solche Angelegenheiten. Ich könnte zum Beispiel jedoch jederzeit die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen, weil mein Vater Deutscher ist. Von daher denke ich, dass dies auch in Frankreich irgendwie möglich sein muss, aber wende dich dazu einfach mal ans französische Konsulat in deiner Nähe. Vom Konsulat beziehe ich zumindest die Infos meiner Staatsangehörigkeit entsprechend.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12585 » Talkpoints: 9,82 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Wenn du in Frankreich als Staatsbürgerin "angesehen" wirst und entsprechend verzeichnet wurdest, dann hast du natürlich in Frankreich ein Anrecht auf einen französischen Pass. Das hat dann aber schon längst nichts mehr mit der Staatsbürgerschaft zu tun - schließlich bist du das offenbar schon. Einen Pass muss man nicht haben! Und nachdem dein Vater ein Franzose ist, spricht eben schon viel dafür, dass auch du Französin bist. Frankreich ist hinsichtlich des Staatsbürgerschaftsrechts in vielen Bereichen weiter fortgeschritten, als es z.B. die Bundesrepublik ist.

Dein Wissen bzgl. der doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland ist hingegen falsch! Natürlich ist es möglich, auch ganz offiziell und ohne Umwege, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu erlangen. Gerade in einem Fall wie dem von dir: ich unterstelle mal, dass du eine deutsche Staatsangehörige bist (weil deine Mutter deutsche ist?). Damit wäre dieser Punkt geklärt. Wenn nun der andere Elternteil nicht deutscher Staatsbürger ist, bekommst du (eigentlich bei allen Staaten, wobei Ausnahmen denkbar sind) auch eben in dessen "Heimatland" die Staatsbürgerschaft! Und diese kann dir von der Bundesrepublik nicht streitig gemacht werden. Schließlich wäre das eine massive Einmischung in die Angelegenheiten fremder Staaten.

Problematisch ist, wenn du dich aktiv um eine andere Staatsbürgerschaft bemühst. Das ist bei dir nicht der Fall, weil du von Geburt an eben auch Französin bist. Du musst also nicht erst versuchen, die französische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Wäre das der Fall, erlischt (theoretisch) die deutsche Staatsbürgerschaft. Ebenso verlangt die Bundesrepublik bei Zuwanderern, dass sie die alte Staatsbürgerschaft aufgeben, bevor sie Deutsche werden. Danach ist es nämlich so (wenn sie Deutsche sind), dass sie sich aktiv um die Wiedererlangung der alten Staatsbürgerschaft bemühen müssten (sie sind ja nur noch Deutsche) - was eben nicht erlaubt ist.

Du musst eigentlich nur in die französische Botschaft in Deutschland gehen und dort nach Ausweispapieren anfragen. Dort bekommst du dann auch gesagt, was du alles beibringen musst, um zu beweisen, dass du Französin bist. Das ist ein wenig aufwendiger, nachdem du vermutlich nicht in Frankreich zur Welt gekommen bist. Aber eben nicht unmöglich. Schließlich scheinen die Behörden in Frankreich Daten über dich zu haben - du bist eben auch registriert.

Allerdings, unabhängig von der Bürokratie, verstehe ich das Anliegen nicht, nachdem du selbst schreibst, nicht Französisch zu sprechen. Und auch das schriftliche Französisch bereitet wohl Schwierigkeiten, was dich sehr Nahe auf eine Stufe mit einem Analphabeten bringt. Mit dem Nachteil, nicht einmal "ausreichend" (schulfranzösisch?) sprechen zu können. Unter den Voraussetzungen solltest du dir es wirklich überlegen, nach Frankreich zu gehen. Ich kann mir kaum einen Grund vorstellen, der bei den Voraussetzungen für so einen Schritt sprechen würde.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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