Job für 6 Wochen - Danach wieder arbeitslos melden?
Ich habe mich vor über einem Monat arbeitslos gemeldet, da ich nach meiner Ausbildung leider nicht übernommen wurden bin. Ich habe dann zum Ende des ersten arbeitslosen Monats eine Art Ferienjob angenommen. Dieser Job ist also befristet und geht genau 6 Wochen lang.
Meine Frage ist nun, ob ich mich nach den 6 Wochen, wieder persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss. Dass ich in diesem befristeten Arbeitsverhältnis befinde, habe ich natürlich direkt der Agentur gemeldet. Dort habe ich auch das Datum angegeben, an dem das Arbeitsverhältnis endet.
Du musst auf jeden Fall dann noch einmal bei der Bundesagentur für Arbeit vor sprechen. Es reicht zwar schon aus, dass Du ein befristetes Arbeitsverhältnis angegeben hast, jedoch kann daraus ja noch ein unbefristetes werden. Deshalb immer am ersten Tag der "richtigen" Arbeitslosigkeit vor sprechen. Unter Umständen bekommst Du sonst nicht schnell genug Leistungen et cetera.
Ja, du musst dich natürlich melden, wobei der Antrag wahrscheinlich einfacher bearbeitet werden kann, bzw. nur ein Folgeantrag ausgefüllt wird. Aber je nach Sachbearbeiter wird erst eine Arbeitsbescheinigung notwendig, auf der der Arbeitgeber erklärt, warum das Arbeitsverhältnis nicht weitergeführt werden kann. Habe so etwas leider selbst schon bei geringfügigen Beschäftigungen und auch einmal nach einem Praktikum erlebt. Am besten fragst du im Vorfeld bei deinen Sachbearbeitern genau nach.
Hier hätte ich gar nicht erst ein Arbeitsverhältnis angegeben! Denn es ist ja, wie du schreibst, eher als Ferienjob zu sehen und ich unterstelle dir mal, dass du diesen Ferienjob sofort und fristlos aufgeben würdest, wenn dir das Arbeitsamt (respektive die Arbeitsagentur) eine Stelle anbieten würde, welche deinen Vorstellungen entspricht! Natürlich musst du da dann trotzdem dein Einkommen über den Ferienjob verrechnen lassen. Aber das Hin- und Her bzgl. einer Meldung kann man sich so sparen.
Jetzt ist es aber sowieso zu spät und du hast der Agentur den Gefallen getan, dass sie dich von der Liste streichen. Unabhängig davon, wie sehr befristet der Job auch immer sein mag. Jetzt macht es für die Agentur keinen Sinn, dir adäquate Jobangebote zu unterbreiten. Selbst wenn sich ausgerechnet jetzt dein Traumjob finden ließe.
Nach menschlichem Ermessen ist übrigens dein Gedankengang durchaus richtig - für Außenstehende ist schwer erklärbar, wieso bei einer befristeten Stelle die Meldung notwendig ist. Schließlich ist das Datum der Freistellung schon vor Aufnahme der Tätigkeit, welche ja gemeldet wurde, feststehend. So aber bleibt dir nur der Aufwand, wieder persönlich vorzusprechen. Ich persönlich hätte so ein Vorgehen noch vor wenigen Jahren als Schikane eingestuft. Aber es gibt bestimmt einen sinnvollen Grund der dahinter steckt, welcher sich mir nicht gleich erschließt. Was schade ist!
Wer Leistungen von der Agentur für Arbeit bezieht, muss jegliche berufliche Tätigkeit unverzüglich melden! Die Idee einen sechswöchigen Job nicht anzugeben führt im besten Fall zu einer dreimonatigen Sperre der Leistungen. Mit entsprechenden Meldungen tut man der Arbeitsagentur keinen Gefallen, derpunkt, sondern man ist gesetzlich dazu verpflichtet! Sofern es eine befristete Tätigkeit ist, kann man in diesem Zeitraum durchaus als arbeitssuchend weitergeführt werden.
Wobei Stellenangebote sowieso manchmal sehr rar sind, letztendlich ist am selbst verpflichtet sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen. Dabei kann die Arbeitsagentur unterstützend wirken, aber eher finanziell, bzw. durch Bewerbungstrainings und lediglich wenn dem Hilfsbedürftigen nicht zuzutrauen ist, die Jobbörse selbst zu durchzusuchen, bekommt man auch schon mal entsprechende Stellenanzeigen zugeschickt. Bei Arbeitgebern, die über den Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Bewerber suchen lassen, telefonieren die Sachbearbeiter schon mal entsprechende Bewerberprofile durch, was aber äußerst selten vorkommt.
derpunkt hat geschrieben:Hier hätte ich gar nicht erst ein Arbeitsverhältnis angegeben!
Tja, und Dich damit - wie Trisa ja schon anmerkte - eines Fehlverhaltens schuldig gemacht. Klar muss das keine Folgen haben. Aber mal ganz ehrlich, wer will schon unangenehme Folgen riskieren? Denn auch das hat senny bei der erstmaligen Meldung ja durch seine Unterschrift akzeptiert!
Wie schon erwähnt, solltest Du Dich noch einmal persönlich bei der Agentur für Arbeit melden, auch wenn es mittlerweile wohl schon häufig vorkommt, dass der Betreuer sich selbst meldet und nachfragt, ob das Arbeitsverhältnis nun entfristet wurde.
@Trisa
Das war vermutlich missverständlich von mit ausgedrückt. Es war zu keinem Zeitpunkt die Rede, Gelder von der Arbeitsagentur einzustreichen und parallel dazu ohne jegliche Meldung dem Ferienjob nachzugehen. Allerdings kann man doch auch das Einkommen angeben welches zu 100% an das ALG angerechnet wird und man dann eben keine direkte Leistung durch die Arbeitsagentur bezieht (von der Krankenkasse abgesehen) und gleichzeitig trotzdem durchgehend Arbeitsuchend gemeldet ist.
Es geht eben nicht darum, die Agentur zu betrügen bzw. einen möglichst hohen Gewinn einzustreichen, sondern darum, die Schikanen der An- und Abmeldung zu umgehen und außerdem auch darum, nicht wegen eines Ferienjobs (was eben keine befristete Berufstätigkeit im gelernten Job ist!) als Angestellt zu gelten. Ich unterstelle einfach, dass Senny den Ferienjob zu jeder Zeit fristlos aufgegeben hätte, wenn sich eine reale Perspektive im gelernten Job aufgetan hätte.
derpunkt hat geschrieben:@Trisa
Das war vermutlich missverständlich von mit ausgedrückt. Es war zu keinem Zeitpunkt die Rede, Gelder von der Arbeitsagentur einzustreichen und parallel dazu ohne jegliche Meldung dem Ferienjob nachzugehen. Allerdings kann man doch auch das Einkommen angeben welches zu 100% an das ALG angerechnet wird und man dann eben keine direkte Leistung durch die Arbeitsagentur bezieht (von der Krankenkasse abgesehen) und gleichzeitig trotzdem durchgehend Arbeitsuchend gemeldet ist.
Nein, das geht nicht. Es gibt kein Einkommen, dass zu 100% angerechnet wird. Entweder man verdient so viel, dass man keinen Anspruch mehr auf Hartz4 hat, unter Umständen kann man Wohngeld aufstockend bekommen. Wenn man keinen Anspruch mehr hat, dann muss man sich vor Antritt der Beschäftigung abmelden. Sofern man zum Beispiel am 1.10. anfängt und das erste Geld erst am ersten oder 15.11. zu erwarten ist, kann man für diese Zeit überbrückende Leistungen bekommen.
Bei geringen Zuverdienst wird nie alles angerechnet, sondern die ersten 100€ sind frei und von dem weiteren Einkommen werden 80% angerechnet. Auch dies muss man direkt angeben, die Arbeitsverträge einreichen und unter Umständen gibt es danach noch eine Arbeitgeberbescheinigung. Dies alles hängt aber sehr vom Sachbearbeiter ab. Manche stressen wegen ein paar Cents und würden bei 100,11€ 80% von den 11 Cents anrechnen, anderen ist es "egal" wenn der Verdienst bei 115€ liegt, denn wegen den 15€, von denen 80% angerechnet werden müssten, schicke sie nicht extra neue Bescheide heraus.
Zumindest bei Hartz4 wäre zumindest hier nach einer kurzzeitigen Tätigkeit nur ein Folgeantrag und kein Neuantrag notwendig. Wie es bei Arbeitslosengeld I aussieht, weiß ich nicht. Wobei auch nicht klar ist, um welche Leistung es in diesem Thread geht.
Bei Nichtmeldung können Sperren verhängt werden, die zum Beispiel bei unter 25jährigen 100% für drei Monate betragen und in dieser Zeit gibt es dann auch keine Krankenversicherung, bzw. das ganze Procedere ist dann sehr viel schwieriger. Und zudem wird die Sperre erst ab der neuen Arbeitslosmeldung verhängt. Wer also eine dreimonatige Sperre bekommt, sich für diese Zeit einen Job sucht und dann erneut Leistungen beantragt, wird ebenfalls Probleme bekommen.
Trisa hat geschrieben:Bei Nichtmeldung können Sperren verhängt werden, die zum Beispiel bei unter 25jährigen 100% für drei Monate betragen und in dieser Zeit gibt es dann auch keine Krankenversicherung, bzw. das ganze Procedere ist dann sehr viel schwieriger.
Soweit ich weiß ist das Alter dabei Irrelevant, die 3 Monats Sperre gilt für alle die sich zu spät melden. Eine Tätigkeit gar nicht angeben, führt doch nicht nur zu einer Sperre sondern zum kompletten streichen der Bezüge jedenfalls bei ALG 1. Wie es sich bei Hartz 4 auswirkt weiß ich nicht genau, da es ja zur Grundsicherung dient könnte das Amt wohl nicht alles streichen.
Wenn du kurzzeitig zwischendrin Arbeiten gehst, musst du nicht zwangsläufig wieder zum Arbeitsamt und dich persönlich Arbeitslos melden. Entweder du gibst vorher direkt an, dass es sich nur um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt und sie tragen es so ein. Bei mir früher wenn ich befristete Arbeitsverhältnisse angenommen hatte bis zu drei Monaten, hat dem Arbeitsamt hier dann immer eine telefonische Arbeitslosenmeldung gereicht gehabt, wie gesagt ich hatte es trotzdem vorher immer direkt schon angekündigt.
Du kannst dich im Zweifel ja einmal bei deinem Arbeitsamt informieren wie sie es denn handhaben wollen.
Sorae, bei ALGI ist vieles anders (lockerer) geregelt. Bei Hartz4 (ALGII) muss man sich sogar persönlich wieder zurückmelden, wenn man ein verlängertes Wochenende Verwandte besuchen war und dies ordnungsgemäß gemeldet hat. Bei ALGII gibt es ebenso den Unterschied zwischen U25 (unter 25jährige) und älteren. Und dadurch können aus der Grundsicherung dann sehr wohl 0,00€ werden. Theoretisch stehen einem dann Lebensmittelgutscheine zu.
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