Versicherungen: privater Neustart mit 39
Wie ich in einem anderen Thread schon geschrieben habe, trennt sich ein Bekannter meines Mannes (A) nach 20 Ehejahren von seiner Frau (B). A ist gerade dabei eine Wohnung zu suchen. Bisher wohnen sie getrennt im eigenen Haus. A kann die Einliegerwohnung bewohnen, bis er eine andere Wohnung gefunden hat. Muss A für die Einliegerwohnung eine eigene Hausratversicherung haben? Ist die Familienhaftpflichtversicherung für A noch zuständig? A und B leben ja zwar getrennt, aber im gleichen Haus. Welche Versicherungen müssen jetzt schon geändert werden? Wie ist das mit der Rechtsschutzversicherung? Diese geht auch auf beider Namen.
Was muss A alles beachten, wenn er dann eine andere Wohnung bezieht? Welche Versicherungen muss die Frau dann ändern lassen und sind neue Abschlüsse für A zwingend nötig? Oder kann die Versicherung einfach geteilt werden? kennt ihr euch damit aus?
Erst einmal zur Hausratversicherung. Die gemeinsame Hausratversicherung ist nur innerhalb von drei Monaten nach dem Auszug noch zuständig. Danach muss der Versicherungsnehmer die Änderung angeben und der andere muss dann eine alleinige Hausratversicherung abschließen, da er dann einen eigenen Hausrat hat. Bei der Haftpflichtversicherung empfehle ich, die Änderung sofort anzugeben, genauso auch bei der Rechtsschutzversicherung. Beide brauchen dann eine eigenständige Versicherung. Denn Familie sind sie ja dann nicht mehr. Für die eine Person (Versicherungsnehmer) ist nur eine Änderung notwendig, wo dann auch der Beitrag neu fest gesetzt ist. Die andere Person benötigt eine ganz neue Versicherung. Ich empfehle, so schnell wie möglich Kontakt zu dem Versicherer auf zu nehmen.
Diamante hat geschrieben:Oder kann die Versicherung einfach geteilt werden?
Der Reiz solcher Partnerversicherungen ist ja gerade die Tatsache, dass sie (in der Regel) günstiger sind, als zwei separate Verträge! Ein einfache Aufteilen wird daher nicht denkbar sein. Will man den gleichen Versicherungsschutz, so dürfte es auf zwei eigene Verträge hinauslaufen. Hier wäre aber bzgl. der Kündigungsfristen interessant zu wissen, ob man die Versicherung bis zum regulären Ende der Vertragslaufzeit weiter laufen lassen kann (natürlich mit dem gebotenen Versicherungsschutz - obwohl man nicht mehr als Partner zählt und unterschiedliche Haushalte führt) oder aber ob das ein Fall für die wirksame und schnelle Sonderkündigung ist.
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