Sparbuch Kündigungsfristen - was ist zu beachten?
Momentan habe ich noch eine größere Summe auf meinem ganz normalen Sparbuch „herum liegen“. Ich kann gar nicht genau sagen, was es momentan überhaupt an Zinsen bringt, aber mit Sicherheit viel zu wenig. Aber dennoch möchte und werde ich es demnächst auflösen und versuchen anderweitig günstiger anzulegen.
Ich frage mich nur gerade hierbei ob ich eigentlich das Sparbuch so ohne weiteres auflösen und den Sparbetrag abheben kann? Ich habe neulich gehört dass auch Sparbücher Kündigungsfristen unterliegen. Was passiert denn wenn ich das Geld jetzt und sofort haben möchte? Kann man in so einem Fall die Auszahlung gänzlich verweigern?
Sparbücher haben meistens Kündigungsfristen, das stimmt. Meistens betragen diese drei Monate. An das Geld kommst du aber trotzdem ran und es kann dir nicht vorenthalten werden. Allerdings kann es sein, dass ein gewisser Mindestbetrag auf dem Sparbuch bleiben muss. Bei mir auf dem Sparbuch befindet sich zum Beispiel gerade ein Betrag von 1 Euro, an den ich nicht herankomme. Den Rest konnte ich aber problemlos abheben, als ich das Geld anders anlegen wollte.
Naja, also einige Sparbücher begrenzen auch die Summe, die man innerhalb von 3 Monaten abheben kann - habe da irgendwas von 2.000 Euro im Gedächtnis - sollte die Summe größer sein, ist eine Kündigung auf jeden Fall der bessere Weg.
Es gibt tatsächlich diese Kündigungsfristen bei Sparbüchern, wobei es nicht so sehr um die Kündigung selbst geht, sondern um die zeitliche Möglichkeit an sein eigenes (schlecht verzinstes) Geld zu kommen. So darf innerhalb eines bestimmten Zeitraums eben nur ein bestimmter (Maximal)Betrag vom Sparbuch genommen werden! Ansonsten werden Gebühren fällig (denn wider besseres Wissen gibt es Angestellte in Banken, die einem auf keinen Fall gestatten wollen, das Geld abzuheben - auch nicht gegen diese Gebühren/Entschädigungszahlungen an die Bank).
Hat man aber hier nicht das Problem - einfach weil sowieso nicht so viel Geld auf dem Sparbuch ist - dann kann man auch nicht alles abheben und muss vorher ordentlich das Sparbuch kündigen und auflösen lassen. Das ist dann der Zeitpunkt, ab dem empfohlen wird, eben nur einen Euro auf dem Sparbuch zu lassen, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Aber ob es wirklich ein Euro sein muss und es nicht auch mit einem Cent getan ist (was möglich sein sollte), ist mir nicht bekannt.
Ob du also einfach das Guthaben abziehen kannst, hängt in erster Linie von der Guthabensmenge ab und dann auch, welche Grenzen hier von der Bank bzgl. der Abhebung gesetzt wurden. Nachdem übrigens das Sparbuch nicht mehr zu den populären Anlage- bzw. Sparprodukten gehört, kann es auch sein, dass die Bank froh ist, solche Karteileichen aufzuräumen und man dir nach dem Formulieren deines Anliegens auch die sofortige Auflösung anbietet. Man muss nur mit den Leuten reden.
Du hast drei Monate Kündigungsfrist, aber das spielt eigentlich überhaupt keine Rolle wenn du an dein Geld kommen möchtest. Früher konnte man in jedem Monat 3000 DM von seinem Sparbuch abholen, jetzt sind es wohl 1500 Euro. Das bedeutet dass du am 31. zu deiner Bank marschieren kannst und den Höchstbetrag abhebst und einen Tag später dein Spiel wiederholst.
Auch sonst ist es überhaupt nicht wichtig wenn du sofort an dein Geld kommen willst. Die Bank verlangt natürlich Vorfälligkeitszinsen aber die sind ein Witz weil sie sich nach den entgangenen Zinsgewinnen richten. Vielleicht ein Beispiel. Du hast 21 500 Euro auf deinem Sparbuch und bekommst jährlich 1 Prozent Zinsen darauf. Du kannst also die 1500 Euro sofort abheben und für den Restbetrag in Höhe von 20 000 Euro musst du für zwei Monate eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Wenn du also im Jahr freche 200 Euro an Zinsen bekommen würdest sind das gerade einmal 33 Euro die du für zwei Monate zu bezahlen hast damit du an dein Geld kommst. In Anbetracht der Summe und der Dringlichkeit ein wirklich akzeptabler Betrag.
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