Darf der Vermieter seine vermietete Wohnung fotografieren?
Familie H. ist vor einigen Jahren in ein Haus zur Miete gezogen. Im Mietvertrag wurde verankert, dass die Mieter ein Vorkaufsrecht bei Verkauf des Hauses haben. Jetzt möchte der Vermieter der Familie H. das Haus zum Verkauf anbieten, doch sie können sich das Haus aus persönlichen Gründen nicht kaufen.
Jetzt möchte der Vermieter sich das Haus ansehen und mit einem Makler Fotos von dem Haus und Räumlichkeiten machen. Familie H. möchte aber nicht, dass private Sachen, wie Bilder an der Wand, Einrichtungen ect. von ihnen öffentlich gemacht werden.
Kann man dem Makler und Vermieter verbieten Fotos zu machen? Wie oft darf denn ein Vermieter in das Haus kommen, zwecks Wohnungsbesichtigung für einen potenziellen Käufer vorzunehmen?
Zuerst gibt es natürlich kein Recht, welches erzwingen könnte, dass der Vermieter ohne eure Zustimmung Fotos der Wohnung macht! Das ist der Punkt, an dem sich die Familie H. quer stellen könnte. Denn natürlich ist es für den Verkäufer hilfreich, Fotos der Räume anbieten zu können. So bleibt ihm nichts anderes übrig, als die Grundrisse zu nehmen oder alte Fotos (sofern eben noch vorhanden).
Alternativ könnte der Makler sich eine gleich geschnittene Wohnung im Haus (drüber oder drunter) nehmen und die Bewohner dort fragen, ob die sich einverstanden erklären würden. Mehr Möglichkeiten bleiben hier nicht!
Was die Besichtigungen angeht, gibt es keine gültigen Richtwerte im Sinne von "3 Besuche pro Woche" oder ähnlichem. Es muss schlicht "angemessen" sein. Und was dann angemessen ist, entscheidet im Zweifel ein Richter. Jedenfalls dann, wenn der Vermieter geltend macht, dass die Mieter einen erfolgreichen Verkauf dadurch verhindern, indem sie Besichtigungstermine platzen lassen oder erst gar nicht zulassen. Und wenn vor Gericht eben aufkommt, dass Bilder verweigert wurden, wird man "angemessen" anders bewerten und die Argumentation zulassen, dass mehr Besuche zu tollerieren sind, weil eben keine Möglichkeit besteht, sich z.B. über Bilder einen Eindruck der Wohnung zu verschaffen.
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