Jemand ist Zeuge und will nicht aussagen - Folgen?

vom 18.08.2011, 10:07 Uhr

Gerade bin ich beim Stöbern in gutefrage.net auf die Frage gestoßen, was einer Person denn drohe, wenn diese als Zeuge bei Gericht nicht erscheint. Interessant wäre ja auch, was passiert, wenn eine Person zwar dort als Zeuge anwesend ist, aber nicht aussagt.

Das ein Eingeladener erscheint, ist wohl Pflicht, aber muss derjenige denn auch gegen Freunde aussagen? Ein echtes Zeugnisverweigerungsrecht gibt es ja nur bei nahen Verwandten und Verlobten, aber was passiert, wenn eine Person auch gegen z.B. einen Freund nicht aussagen möchte? Schließlich wird das Gericht ja niemanden zur Aussage zwingen können. Aber droht demjenigen dann ein Bußgeld (in welcher Höhe?) oder Beugehaft?

Dabei fällt mir auch das Beispiel unseres ehemaligen Bundeskanzlers ein, der ja auch nicht verraten wollte, woher gewisse Gelder kamen („Ehrenwort“), er bekam ja glaube ich dafür keine Strafe.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn man zu einem Gerichtstermin geladen ist und unentschuldigt fehlt, kann das unangenehm werden. Geldstrafe ist da noch das mindeste, was man zu erwarten hat. Wenn man erscheint und nichts aussagt, kann das auch je nach Fall anders gehandhabt werden. Ich bin zwar kein Jurist, aber zumindest gelesen habe ich mal, dass man auch nichts aussagen muss, wenn man mit seiner Zeugenaussage sich selbst belasten würde. Es steht auch fest, dass man nicht gefoltert werden darf, wenn man seine Aussage verweigert. Auf jeden Fall würde ich im Einzelfall immer den Rat von einem Juristen in Anspruch nehmen. Wenn wie in dem geschilderten Fall man gegen Freunde aussagen muss, dann ist anzunehmen, dass diese Freunde schon durch einen Anwalt vertreten werden und dass man mit dem mal reden kann. Das ist für den Verteidiger der Freunde sicher auch gut zu wissen, womit er zu rechnen hat und dann kann er sich schon mal darauf vorbereiten.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Du musst nicht aussagen, wenn der Angeklagte ein Angehöriger von dir ist oder du dich selber belastest. Alles andere zählt nicht und du musst aussagen. Ansonsten wird es wie eine Falschaussage gezählt und das kann auch eine Gefängnisstrafe mit sich führen. Man ist verpflichtet vor Gericht auszusagen, wenn man als Zeuge geladen ist. Wenn du dann auf einmal sagst, dass du nichts weißt und es kann dir nachgewiesen werden, dass du doch was weißt, ist es auch eine Falschaussage.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Nach deutschem Recht dürfte es wohl Pflicht sein,auch vor Gericht zu erscheinen, wenn man vorgeladen ist. In speziellen Ausnahmefällen kann man auch einen Vertreter schicken wie z.B. seinen Anwalt. Bei Promis kommt dies ja nicht selten vor, dass sie einfach ihren Manager oder Anwalt dahin schicken.

Wenn man aber erst einmal vor Gericht sitzt, hat man natürlich auch als Zeuge die Wahl, ob man denn nun aussagen möchte.Wenn jemand überhaupt nicht aussagen will, kann man ihn auch nicht zu einer Aussage bewegen.

» kowalski6 » Beiträge: 3399 » Talkpoints: 154,43 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



kowalski6 hat geschrieben:Wenn man aber erst einmal vor Gericht sitzt, hat man natürlich auch als Zeuge die Wahl, ob man denn nun aussagen möchte.


Das stimmt so nicht, die Wahl hat man als Zeuge nicht immer. Natürlich muss man nicht aussagen, wenn man sich selbst belasten würde und auch gegen jemanden, mit dem man verwandt oder verschwägert ist, muss man nicht aussagen. Gegen alle anderen Personen, auch gegen Freunde, muss man aussagen.

Was passiert, wenn man trotzdem nicht aussagt, ist für Strafverfahren in § 70 StPO geregelt und für Zivilprozesse im § 390 ZPO. Dann können dem Zeugen nämlich Ordnungsmittel auferlegt werden. Zunächst wird ein Ordnungsgeld festgesetzt, das der Zeuge zu zahlen hat. Tut er dies nicht, oder ist immer noch nicht zu einer Aussage bereit, kann eine Ordnungshaft (Beugehaft) verhängt werden. Diese darf jedoch nicht länger sein als bis zur Beendigung des Verfahrens bzw. nicht länger als sechs Monate.

Ist der Zeuge dann immer noch nicht zu einer Aussage bereit, hat er quasi Glück gehabt, da diese Ordnungsmittel im selben Verfahren nicht wiederholt werden dürfen. Sagt ein Zeuge nicht aus, heißt das also im schlimmsten Fall für ihn: Ordnungsgeld und Ordnungshaft für maximal sechs Monate.

Erscheint der Zeuge erst gar nicht vor Gericht, können auch Ordnungsmitte verhängt werden und in der Regel wird er dann auch zwangsweise vorgeführt.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich glaube, dass ein vor Gericht geladener Zeuge grundsätzlich immer aussagen muss. Nur zu erscheinen, genügt denke ich nicht. Das wäre auch Blödsinn. Die Aussage darf meines Wissens nur dann verweigert werden, wenn das gesetzliche Zeugnisverweigerungsrecht greift. Beispielsweise dann, wenn der Ehegatte bzw. nahe Angehörige belastet würden. Für Freunde gilt das selbstverständlich nicht. Ob es eventuell weitere Ausnahmen gibt, in denen ein Zeuge seine Aussage verweigern kann, kann ich nicht genau sagen. Eventuell gibt's da noch ein paar "Schlupflöcher".

» Wesie » Beiträge: 307 » Talkpoints: 3,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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