Ware von Ebay bekommen ohne zu zahlen

vom 16.08.2011, 12:46 Uhr

Ich habe vor drei Wochen ein Handy für meinen Bruder bei Ebay ersteigert. Es handelt sich dabei um ein Motorola KRZR V1, ein etwas älteres Handy also. Das macht aber nichts, denn mein Bruder möchte das als Zweithandy benutzen.

Nun ist es so, dass mein Bruder mir einen Ebay-Link geschickt hat, damit ich ihm dieses Handy ersteigere, weil er selber nicht über einen Ebay-Account verfügt. Das haben wir schon öfter so gemacht und das gibt eigentlich auch keine Probleme, außer wenn er jeden Tag mit etwas neuem ankommt, dann geht mir das schon auf die Nerven. Naja, jedenfalls hat er mir den Link geschickt und dann gehe ich eigentlich auch davon aus, dass der sich auch alles durchgelesen hat. Das Handy ist gebraucht gewesen, nicht sehr lange und sieht wohl noch sehr gut aus (nach Angaben des Verkäufers, denn es war nur das Produktbild zu sehen, was man auch bei der Google-Bild-Suche findet). Ganz unten stand aber recht klein gedruckt, dass es sich nicht um die schwarze Version (wie auf dem Bild abgebildet), sondern um die goldene Version handelt. Die wollte mein Bruder dann verständlicherweise doch nicht haben.

Ich habe daraufhin also versucht mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob das möglich ist, den Kauf rückgängig zu machen und das an einen unterelegenen Bieter zu verkaufen, wobei ich beziehungsweise mein Bruder dann die Differenz der Kosten getragen hätte. Ich habe zunächst mit Paypal gezahlt, die Zahlung aber auch recht schnell (circa eine Stunde nach dem Kauf, als es mir und meinem Bruder aufgefallen ist) wieder storniert. Nach ein paar Tagen nach dem Kauf kam aber eine Warensendung an, in der sich das besagte Handy befunden hatte. Ich habe dann noch einmal auf mein Konto geguckt und da war nichts abgebucht. Der Verkäufer hat sich auch nicht mehr gemeldet, dies ist bis heute so, wie gesagt, drei Wochen danach. Auch auf der Warensendung war kein Absender vermerkt und auf Ebay steht nur die Stadt als Artikelstandort.

Nun bin ich ja ehrlich und möchte das Handy nicht einfach so behalten, ohne da etwas für bezahlt zu haben. Was sind denn nun meine Möglichkeiten, wenn ich nicht weiß, wo ich das hin schicken soll und wenn sich der Verkäufer nicht meldet. Bezahlen und weiterverkaufen werde ich es nicht, da bin ich dann so ehrlich und sage, wenn sich niemand meldet und zurück haben möchte, dann behalte ich das, bevor ich das per Paypal bezahle. Aber soweit will ich es eigentlich nicht kommen lassen. Ich werde natürlich noch warten, vielleicht ist der Verkäufer ja in Urlaub oder so, aber wie lange sollte ich dann noch warten? Spätestens am Monatsende bekommt er ja eine Rechnung über die Provision für den Verkauf.

Benutzeravatar

» Tassadar » Beiträge: 1245 » Talkpoints: -1,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich kenne auch so vorschnelle Verkäufer, die den Artikel verschicken, bevor sie das Geld wirklich haben (bei Paypalzahlung sollte man ja immer erst los schicken, wenn das Geld auf dem eigenen Girokonto ist). Hm, Paypal und unversicherter Versand als Warensendung. Das ist natürlich unpraktisch für den Verkäufer und praktisch für dich. Wer weiß, vielleicht ist die Warensendung ja nie bei dir angekommen? Die gehen ja auf dem Postweg manchmal verloren. Der Verkäufer könnte dann höchstens einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels öffnen, das bringt dir maximal eine Verwarnung, die aber keine Folgen hat, sofern das die einzige bleibt.

Ich finde es schon mal komisch, dass der Verkäufer sich überhaupt nicht meldet. Die Nachricht von dir wird er ja gelesen haben, selbst wenn das nach dem Versand passiert ist. Wenn du das Handy wirklich nicht haben willst, dann bezahle nichts. Dass der Verkäufer es dir schon zugeschickt hat, ist allerdings unglücklich. Du kannst ihm ja, sofern er antwortet, schreiben, dass er erst mal den Verkauf in Mein Ebay stornieren soll, denn dann bekommt er die Verkaufsprovision zurück. Außerdem kannst du ihm anbieten, dass du es von dir zum nächsten Käufer schickst, den Verkauf er aber selber organisieren muss.

Benutzeravatar

» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Ich denke, dass dir eigentlich nicht viel übrig bleibt, als den Kaufpreis zu zahlen. Denn du hast die Ware ja erhalten. Aber du könntest dich mal an ebay wenden und dein Problem dort schildern. Nachher kassierst du eine schlechte Bewertung, weil du eben gezahlt hast oder wirst im schlimmsten Fall sogar bei ebay gesperrt.

Schreib doch ebay mal an und erkläre dort, dass du den Artikel eigentlich nicht wolltest und wie du das regeln wolltest und das du ihn nicht trotzdem bekommen hast, obwohl du noch kein Geld überwiesen hast und das du das Handy eben nicht einfach so behalten willst, den Verkäufer aber nicht erreichst. Vielleicht kann ebay dann versuchen, den Verkäufer zu kontaktieren.

Benutzeravatar

» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Wenn ich an deiner Stelle wäre, dann würde ich das Handy erst einmal behalten und abwarten, ob was passiert. Wenn der Käufer sich doch nicht meldet, dann kannst du es doch behalten. Ich kann es mir allerdings nicht vorstellen, dass er auf das Geld verzichtet. Es kann ja auch sein, dass er im Urlaub ist. Sobald die Auktion zu Ende war, hat er vielleicht die Sendung los geschickt, ohne abzuwarten, ob das Geld auf dem Konto ist. Dann ging es danach direkt in den Urlaub und er hat noch nicht auf sein Konto schauen können.

Wenn dies der Fall sein sollte, dann muss der Verkäufer das Gerät nicht zurück nehmen. Du kannst dann nur auf einen verständnisvollen Verkäufer hoffen, der dir anbietet, dass du das Handy zurück schicken kannst. Die Versandkosten entstehen natürlich dir, bzw. deinem Bruder. Aber rein rechtlich gesehen, ist ein Gebot bei eBay bindend. Wenn du Pech hast, besteht der Verkäufer auf das Geld. Dann kannst du eigentlich nicht viel machen, außer nochmals zu bezahlen. Ihr hättet eben besser die Artikelbeschreibung lesen sollen. Auch wenn er die eigentliche Farbe des Handys nur ganz unten in einer kleinen Schrift geschrieben hat, hat er es erwähnt. Aber es ist auch sehr verwirrend, wenn ein anderes Bild des Handys eingestellt wird. Da muss der Verkäufer am Ende auch noch aufpassen, dass er keinen Ärger bekommt, wenn er irgendein Foto aus dem Internet kopiert und dieses dann in die Auktion einstellt.

Wie gesagt, würde ich einfach noch abwarten. Das Handy sollte dein Bruder natürlich nicht benutzen. Ich hatte mal so einen ähnlichen Fall, als ich einen Controller für die Playstation 3 bei eBay gekauft habe. Ich habe nur einen dort gekauft und auch direkt bezahlt. Der Controller kam dann auch kurze Zeit später bei mir an. Doch nach etwa 2 Wochen kam ein weiterer Controller. Da habe ich mich natürlich gewundert, habe mich aber auch nicht bei dem Verkäufer gemeldet. Auch hier habe ich abgewartet, ob sich der Verkäufer von alleine meldet. Das hat er aber nicht getan. Somit hatte ich noch einen zweiten Controller, umsonst. :D

Benutzeravatar

» senny » Beiträge: 2589 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



So wie ich das verstehe, habt ihr einen Fehler beim Kauf gemacht. Man könnte natürlich gutwillig annehmen, es war ein Irrtum und das schlilderst du ja auch glaubhaft.

Nun hat der gutgläubige Verkäufer die Ware an euch netterweise sehr schnell verschickt, dummerweise auch noch als Warensendung. Nun hast du die Ware und er hat kein Geld. Bis er das merkt, kann das lange dauern. Vielleicht merkt er es auch nie. Die besseren Karten hast eindeutig du, denn er hat weder Ware, noch Geld. Für "Paar Mark Fuffzig" klagt keiner, dir droht höchstens eine negative Bewertung.

Du musst dir nun die Frage stellen, will ich fair sein oder nicht? Du hast seine Adresse. Sende ihm ein Einwurfeinschreiben, in dem du deinen Irrtum (gold) schilderst und äußere den Wunsch auf Rückgängigmachung des Kaufes. Geht er darauf ein, sende das Gerät auf deine Kosten als Paket zurück, ersetze ihm die Gebühren oder regelt das über Ebay, soweit noch möglich. Und bedanke dich. Lege noch eine Tafel Schokolade bei, dann gibt es auch keine schlechte Bewertung. Schließlich war es halb eure Dummheit. Geht er nicht darauf ein, würde ich wegen so eines "Pfennigskrams" keinen Ärger machen und einfach zahlen. Den Erklärungsirrtum vor Gericht durchkriegen wird schwierig, keiner will das. Und auch dann würde ich mich entschuldigen, wegen der Unannehmlichkeiten, denn wiegesagt: Es war ja halb eure Dummheit. Sei fair.

Benutzeravatar

» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Zunächst ist es doch so, dass es sich um einen Privatverkauf handelt. Hier hast du den Zuschlag (eben im Auftrag deines Bruders) bekommen und damit ist ein einfacher Kaufvertrag zustande gekommen. Natürlich kannst du so vorgehen, und nach dem eigentlichen Kauf bei Nichtgefallen versuchen, von deiner Pflicht entbunden zu werden, und dem Verkäufer eben anbieten, den möglichen Verlust (bei Verkauf an den zweithöchsten Bieter) zu erstatten. Aber davon hat der Verkäufer ja nichts außer mehr Arbeit. Daher muss der Verkäufer eben nicht auf Angebote oder Anfragen von dir reagieren. Er hat verkauft und du hast gekauft. Wenn du jetzt noch was hättest erreichen wollen, hättest du vielleicht mehr bieten sollen. So aber lehnt er offensichtlich jeden Vorschlag ab.

Das du dann nach der Bezahlung über PayPal die Zahlung ohne Rücksprache mit dem Verkäufer rückgängig gemacht hast, ist ja nicht das Problem des Verkäufers. Wenn der von PayPal über deine Zahlung informiert wurde, dann kann er ja auch die Ware verschicken. Aber selbst wenn nicht: das Ware erst verschickt wird, wenn bezahlt wurde, ist vielleicht üblich - aber nicht verpflichtend! Der Verkäufer kann gleich nach Abschluss der Auktion die Ware versenden (wenn die Adresse bekannt ist).

Das du jetzt zwar den Artikel hast aber den nicht unbezahlt behalten willst, ist nichts was zu erwähnen ist. Selbstverständlich bist du dem Verkäufer den Betrag schuldig und solltest diesen auch bezahlen. Jede weitere Diskussion und jeden weiteren Vorschlag kannst du dann, nachdem du deine Pflicht erfüllt hast, unterbreiten. Ich sehe das fraglos so an. Ansonsten bist du ja der, welcher sich hier strafbar macht. Wenn es auch keine Betrugsabsicht gewesen ist, unterschlägst du hier den Kaufpreis. Du kannst einfach nicht davon ausgehen, dass du es noch zurückschicken kannst. Der Verkäufer wird es ja kaum mehr wollen - wozu auch? Wozu solltest du also die Adresse des Verkäufers also noch brauchen. Die PayPal Daten hast du ja!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Für den Moment würde ich das Handy aufbewahren aber nicht nutzen, dem Verkäufer noch 3 weitere Nachrichten zukommen lassen und diese auf Deinem Computer speichern und dann Ebay informieren und am besten bei der Service Hotline fragen, wie Du Dich weiter verhalten sollst. Den Schriftverkehr musst Du aber wirklich speichern, damit Du bei Bedarf nachweisen kannst, dass Du wiederholt versucht hast, den Verkäufer zu kontaktieren, er sich aber nicht gemeldet hat. Dann dürftest Du eigentlich keine Probleme bekommen.

Da das Ganze aber schon 3 Wochen her ist, kannst Du Dich auch gleich an Ebay selbst wenden und Deinen Fall schildern und eventuell dem vermeintlich geprellten Verkäufer zuvorkommen. Oder steht im Verkaufsangebot irgendwo drin, dass der Umtausch ausgeschlossen ist und ist der Hinweis auf die abweichende Farbe deutlich zu lesen, wenn man sich die ganze Artikelbeschreibung durchliest, was man ja eigentlich tun muss? Sichere Dich am besten bei Ebay ab und frage nach.

Du könntest aber auch ganz einfach, um allen etwaigen Problemen aus dem Wege zu gehen, den ausstehenden Betrag zahlen und das Handy wieder auf Ebay einstellen mit dem Hinweis, dass Du es gerade selbst gekauft hast, Dir aber über die Farbe nicht im Klaren warst.

» Thaddäus » Beiträge: 1011 » Talkpoints: 22,78 » Auszeichnung für 1000 Beiträge

Zuletzt geändert von Thaddäus am 16.08.2011, 14:03, insgesamt 1-mal geändert.


Warum sollte er jeden Vorschlag ablehnen? Wenn man nicht darauf reagiert, was ich schreibe, dann gehe ich erst einmal von einer Nichtanwesenheit aus. Es gab ja bis jetzt weder eine Rückmeldung, noch eine schlechte Bewertung oder dergleichen.

Ich kenne die Situation, wenn ein Käufer doch auf einmal nicht das haben will, was er eigentlich ersteigert hat oder wollte. Da sollte man dann auch so kulant sein (zumindest bin ich es bis jetzt immer gewesen und das war für mich selbstverständlich) und das zumindest mal mit mir schriftlich klären. Weil wie gesagt, gar nichts zurückbekommen, da weiß ich nicht was ich machen soll, wie ich mit ihm verbleiben soll. Natürlich will und werde ich fair sein (was ich meiner Meinung nach auch geschrieben habe, weswegen ich nicht weiß warum der Tenor bei einigen etwas moralapostelich ist) und werde ihm dann, wenn nichts mehr passiert, das Geld wieder schicken, nur ist meine erte Priorität nunmal das anders zu regeln, als stur nach dem Motto "Kaufvertrag abgeschlossen, das muss jetzt so sein und lässt sich nicht mehr ändern".

Naja, mich wundert einfach das Verhalten des Käufers, denn ich habe eigentlich noch am selben Tag geschrieben, dass ich das Geld doch nicht bezahlt habe und dass ich das klären möchte. Mir kam es auch nicht so vor, als habe er die Warensendung direkt am Tag danach aufgegeben, zumindest hat es länger gedauert, als die angegebene Versandzeit. Die Markierung "Ware versendet" wurde nie angeklickt, weshalb ich denken würde, dass er nicht mehr in Ebay war. Allerdings bekommt man ja auch immer Emails, wenn man Nachrichten auf Ebay bekommt, das heißt ja, dass er auch keine Emails mehr gelesen haben müsste und wenn er dann nicht im Urlaub ist oder dergleichen, dann kann ich mir dieses Verhalten nicht erklären. Das kann ich mir ebenso wenig, wenn ich auf ein Mal eine schlechte Bewertung bekäme. Okay, die wäre gerechtfertigt weil ich gekauft habe, nicht bezahlt habe und die Ware habe, allerdings muss er dann mit einer schlechten Bewertung hinsichtlich Kommunikation mit dem Kunden rechnen, das ist meiner Meinung nach dann auch gerechtfertigt. Das kommt mir dann so vor, als wolle er den Käufer absichtlich in die Pfanne hauen. Übrigens bekommt man ja auch von Paypal über jegliche Transaktionen eine Benachrichtigung, von daher müsste der neben meiner Botschaft auf Ebay auch mindestens zwei Nachrichten von Paypal bekommen haben und ich guck doch ab und zu in mein Emailfach und nicht alle drei Wochen.

Benutzeravatar

» Tassadar » Beiträge: 1245 » Talkpoints: -1,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Richtlinie2 hat geschrieben:Nun hat der gutgläubige Verkäufer die Ware an euch netterweise sehr schnell verschickt, dummerweise auch noch als Warensendung. Nun hast du die Ware und er hat kein Geld. Bis er das merkt, kann das lange dauern. Vielleicht merkt er es auch nie. Die besseren Karten hast eindeutig du, denn er hat weder Ware, noch Geld. Für "Paar Mark Fuffzig" klagt keiner, dir droht höchstens eine negative Bewertung.

Wie wärs, wenn man nicht antwortet, wenn man keine Ahnung hat? Wie soll er eine negative Bewertung bekommen? Käufer können bei Ebay schon seit Jahren nicht mehr negativ bewertet werden, sondern nur positiv oder eben gar nicht. Wie soll der Verkäufer ihm dann eine negative Bewertung geben? Und dann soll man den Verkäufer für seine nicht vorhandene Kommunikation und die Täuschung durch ein falsches Bild (das er wahrscheinlich nicht mal verwenden durfte) auch noch mit Schokolade belohnen? Das klingt ja so, als wärst du der Verkäufer.

Dass der Verkäufer im Urlaub ist, glaube ich nicht. Zwar gibt es immer so Schlauberger, die unbedingt dringend noch kurz vor dem Urlaub was versteigern müssen, aber der Normalfall ist das doch nicht. Würde jedenfalls für einen nicht sonderlich intelligenten Verkäufer sprechen. Und ein Urlaub ist ja auch kein Grund, sich 3 Wochen gar nicht zu melden. Einmal fahren wohl die wenigsten so lange in den Urlaub und außerdem checkt man doch auch mal im Urlaub seine Mails, gerade wenn man was bei Ebay am Laufen hat.

Benutzeravatar

» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Tassadar hat geschrieben:Warum sollte er jeden Vorschlag ablehnen?

Weil er vielleicht einfach nur das Teil los haben wollte und in dir einen Käufer gefunden hat. Es bringt ihm keinen Vorteil, den Verkauf zu stornieren oder aber sich um einen Ersatzkäufer zu kümmern. So jedenfalls hat er alle seine Pflichten erfüllt und kann nun getrost auf den Zahlungseingang warten. Das jetzt Geld fließt, muss er nicht steuern oder triggern. Denn so was ist keine Holschuld! Schließlich erwartest du ja auch den Geldeingang, wenn du mal was verkaufst.

Richtig ist, dass man bei kulanten Verkäufern in der Sache noch was hätte erreichen können. Hier aber ist ja schon alles erledigt. Wer sollte denn z.B. den erneuten Versand organisieren/bezahlen? Und was passiert, wenn der unterlegene Bieter gar kein Interesse mehr am Gerät haben sollte? Das sind schon alles Abwägungen, welche dafür sorgen könnten, dass der Verkäufer mit der jetzigen Situation doch eher zufrieden sein könnte. Wenn du jetzt auf deiner Seite die (korrekte) Abwicklung blockierst, ist das eben "fragwürdig". Wie gesagt: anfragen kannst du schon - aber wenn er nicht antwortet, dann obliegt es nicht dir, hieraus eine Antwort zu interpretieren, die dir passt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^