Apple: Verlauf der Garantieabwicklung?

vom 14.08.2011, 19:43 Uhr

Ich habe einen iPod Nano der 5. Generation. Nun habe ich mit dem Gerät seit einigen Tagen ein Problem. Der iPod hängt sich immer wieder auf, wenn ich ihn starten will. Der Bildschirm bleibt einfach schwarz, sodass ich ihn jedes Mal reseten muss. Das kann meines Erachtens nicht normal sein, dass sich der iPod in kurzen Abständen immer wieder aufhängt.

Da der iPod gerade mal 1,5 Jahre alt ist, habe ich noch Garantie auf das Gerät. Gekauft habe ich ihn direkt über apple.de. Nun bin ich mal auf die Seite von Apple gegangen, um zu sehen, wie man die Garantie in Anspruch nehmen kann. Wenn ich dann dort auf "Support" gehe und dann auf "Self-Service", muss ich die Seriennummer eingeben. Wenn ich dies getan habe, wird mit mein Gerät angezeigt. Dann kann ich darunter klicken auf "Anspruch auf Service und Support". Danach erscheint eine neue Seite. Dort steht dann, dass mein Gerät registriert ist, davor ein grünes Zeichen. Darunter steht "Technischer Telefonsupport: Abgelaufen", mit einem orangen Zeichen davor. Darunter steht "Qualifiziert für Reparaturen und Service: Abgelaufen, auch mit einem orangen Zeichen davor.

Und nun weiß ich nicht wirklich weiter, wie ich die Garantie in Anspruch nehmen kann. Ich verstehe nicht, wieso alles abgelaufen sein soll, wenn ich doch 2 Jahre Garantie auf das Gerät habe. Was kann ich in diesem Fall machen, damit ich Hilfe von Apple bekomme? Wie sieht die übliche Garantieabwicklung bei Apple aus? Muss ich das Gerät dann einschicken? Wer trägt die Versandkosten? Schon einer Erfahrungen damit gemacht?

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» senny » Beiträge: 2589 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich glaube da verwechselst du etwas. Das ist aber leider typisch, denn man hört es kaum anders. Du musst unterscheiden zwischen der Herstellergarantie (dies ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, in diesem Fall Apple) und der gesetzliche Gewährleistungspflicht (diese beträgt 2 Jahre, wobei die Beweispflicht innerhalb der ersten 6 Monate beim Verkäufer liegt und danach beim Käufer). Mit der Beweispflicht ist gemeint, das festgestellt werden muss, wer für einen etwaigen Schaden die Ursache gesetzt hat. Allerdings ist es wichtig zu erwähnen, das diese Gewährleistung nicht beim Hersteller liegt, sondern beim Verkäufer. Das heißt, deinen noch existierenden Anspruch musst du gegen den Verkäufer geltend machen. Apple bietet dir von Hause aus eine Garantie von einem Jahr. Mit dabei sind 90 Tage telefonischer Support. Diese Hersteller-garantie hättest du mit dem AppleCare Protection Plan (dieser kostet allerdings) auf 3 Jahre erweitern können.

Somit hast du keinerlei Ansprüche die du bei Apple geltend machen kannst. Du musst dich an deinen Verkäufer wenden und mit ihm in Verhandlung treten. Zu deinem Problem direkt, hast du denn mal probiert, die Firmware deines IPod's zu erneuern? Wenn ja, hast du auch einmal probiert deinen IPod auf eine ältere Version zu bringen? Eine Ältere Firmware kannst du im ITunes installieren, indem du mit gedrückter Shift-Taste auf Wiederherstellen drückst und dann die alte Firmware auswählst.

» matsone » Beiträge: 10 » Talkpoints: 5,70 »


Wie schon gesagt wurde, muss hier zwischen Gewährleistung und Garantie unterschieden werden. Gesetzlich vorgeschrieben sind 2 Jahre Gewährleistung vom Hersteller. Das bedeutet, dass der Hersteller für 2 Jahre gewährleistet, ein einwandfreies Gerät verkauft zu haben. Sollte innerhalb der ersten 6 Monate etwas kaputt gehen, so liegt die Beweispflicht, dass das Gerät nicht von Anfang an diesen Schaden gehabt hat, beim Verkäufer. Geht in den folgenden 18 Monaten etwas kaputt, muss der Käufer beweisen, dass der Hersteller ein defektes Gerät verkauft hat und der Fehler von Anfang an bestand. Das ist die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

Apple gibt allerdings eine Garantie von nur einem Jahr. Diese Garantie bezieht sich auf alle Hardwareschäden, die am Gerät in den ersten 12 Monaten nach dem Kauf entstehen und keine Verschleißerscheinungen sind. Da dein iPod also nicht von Anfang an diesen Schaden gehabt hat (oder es ziemlich schwierig wird, das zu beweisen), kannst du die Gewährleistung leider nicht in Anspruch nehmen und die gegebene Garantie von Apple ist leider schon abgelaufen.

» Auditor » Beiträge: 22 » Talkpoints: 12,42 »



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