Versicherung und Kündigung unter einem Hut

vom 13.08.2011, 23:20 Uhr

Ich hatte ja schon gestern einen anderen Thread eröffnet, in dem ich bekannt gegeben habe, dass ich vielleicht mit dem Gedanken spiele, meinen momentanen Ausbildungsplatz zu verlassen und dort die fristlose Kündigung einzureichen. Ob ihr mir dazu raten würdet oder nicht, ist jetzt mal völlig egal und gehört auch eher in den anderen Thread.

Ich habe meine momentane Situation auch schon mit meinen Eltern besprochen und diese haben zum Teil auch Verständnis für mich und würden es schon nachvollziehen können, wenn ich dort die Kündigung einreiche - Niemand möchte drei Jahre an einem Ort arbeiten, der einem nicht zusagt. Jetzt ist mir jedoch ein ganz anderes Hindernis in den Weg gerollt, mit dem ich mich leider überhaupt nicht auskenne und auch sonst kann mir niemand weiterhelfen - Und zwar: Die Versicherung.

Früher, als ich noch zur Schule ging war ich ja gesetzlich mit über meine Eltern krankenversichert. Jetzt, wo ich aber arbeite, bin ich natürlich nicht mehr in der Schule und somit auch nicht mehr bei meinen Eltern, sondern selbst versicherungspflichtig. Versichert bin ich wiederum über meinen Arbeitgeber - Was also würde dann jetzt mit mir passieren, wenn ich fristlos von heute auf morgen kündigen würde? Wo wäre ich versichert und wie läuft alles weitere in dieser Hinsicht danach ab? Ich habe leider noch kein Gehalt bezogen da ich mich noch in den ersten Wochen meiner Probezeit befinde und kann daher auch die Krankenversicherung nicht selbst bezahlen.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Du musst dich ja arbeitslos melden. Denn du willst ja eine neue Arbeitsstelle haben. Dann solltest du ja zumindest hingehen und dich arbeitssuchend melden und da solltest du auch vor der Kündigung hingehen. Normalerweise sagen die dir dann, wo du versichert bist. Aber ein Anruf bei der gesetzlichen Krankenkasse kann auch nicht schaden. Wenn du noch keine 24 Jahre alt bist, kannst du noch bei deinen Eltern mit versichert sein. so kenne ich es. Aber ich würde an deiner Stelle doch lieber mal bei der Krankenkasse anrufen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Zunächst einmal bist du den kompletten nächsten Monat noch bei der deiner gesetzlichen Krankenkasse versichert. Nach deiner Kündigung solltest du dich dann ebenfalls schleunigst als Arbeitssuchend (respektive Ausbildungssuchend) melden. Selbst wenn dir aufgrund deiner fristlosen Kündigung dann einen Sperrzeit von 3 Monaten auferlegt wird, bist du dann trotzdem über die Bundesagentur für Arbeit gesetzlich versichert.

Wie Diamante schon angegeben hat, bist du sonst notfalls über deinen Eltern "Familienversichert", solange du kein eigenes Einkommen hast. Dies gilt sogar bis zu Vollendung deines 25. Lebensjahres, wenn du noch in einer schulischen- oder beruflichen Ausbildung befindest. Das von Diamante angegebene vollendete 23. Lebensjahr greift insofern du bereits einer normalen Tätigkeit nachgegangen bist.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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