Europapark- Selbstgestanzte Münze legal?
Wie ihr ja vielleicht in einem anderen Thread von mir gelesen habt, war ich vor Kurzem wieder einmal im Europapark. Dort staunte ich nicht schlecht, als wir einen Automaten entdeckten, wo wir einen Euro und eine 5 Cent Münze einwarfen, dann kurbelten und siehe da, hervor kam eine ovale Münze mit dem Europaparklogo.
Nun frage ich mich, wie das rein rechtlich ist? Ich habe einmal gehört, dass man Geld weder entwerten noch verfälschen darf, da es Eigentum vom Staat, oder in unserem Fall Eigentum der EU ist. Wie wird hier das Recht gehandhabt?
Ich habe solche Automaten im Europa Park auch schon gesehen. Aber auch in anderen Freizeitparks oder Naturparks sieht man immer wieder diese Automaten. Ob das legal ist, ist eine sehr gute Frage. Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass es verboten ist. Immerhin stehen diese Automaten an vielen Orten, zu denen es die Touristen zieht.
Ich kenne solche Automaten auch seit meiner Kindheit. Schon damals gab es sie an vielen Touristenorten. Ich gehe rechtlich davon aus, dass dies sozusagen eine Ausnahme ist, zumal das Geld dabei so verändert wird, dass es nicht mehr als Münze verwendet werden kann. Auch wird die Form verändert. Und es handelt sich nur um Kleinstbeträge.
Du kannst mit dem Geldstück oder dem Schein machen, was du möchtest. Vorausgesetzt, du bist rechtmäßig in dessen Besitz gekommen. Dann bist du Eigentümer und nach §903BGB kannst du dir das Geldstück in den Popo stecken, kleine Feilarbeiten o. ä. vornehmen oder dir mit einem 100er Schein eine Zigarre anstecken.
Die Bank wird allerdings herumzicken, wenn du das Geld wieder eintauschen möchtest, wenn sie merkt, dass du das absichtlich gemacht hast.
Mit Geld darf man vieles anstellen, aber es dann unter Umständen nicht mehr im Umlauf bringen. So wäre es zum Beispiel auch verboten Werbung auf einen Schein zu drucken. Geld absichtlich zu zerreißen ist hingegen meines Wissen nach nicht verboten. Wobei ich mir vorstellen könnte, dass es dabei auch Grenzen gibt. Also wenn man einen Stapel geteilter Scheine vorbei bringt, muss diese wahrscheinlich nicht jede Bank umtauschen.
Trisa hat geschrieben: Also wenn man einen Stapel geteilter Scheine vorbei bringt, muss diese wahrscheinlich nicht jede Bank umtauschen.
Solange du mehr als 50% eines Geldscheines vorweisen kannst, muss deine Bank diesen auch annehmen. Interessant finde ich zum Beispiel zusätzlich noch, dass man auch verbrannte Geldscheine an die Bundeszentralbank schicken kann, dort wird dann versucht anhand der Überreste den ursprünglichen Wert zu ermitteln. Dennoch kannst du mit "deinem" machen was du möchtest, ein Gesetz dagegen besteht bisweilen nicht.
Julix hat geschrieben:Trisa hat geschrieben: Also wenn man einen Stapel geteilter Scheine vorbei bringt, muss diese wahrscheinlich nicht jede Bank umtauschen.
Solange du mehr als 50% eines Geldscheines vorweisen kannst, muss deine Bank diesen auch annehmen. [...]
Muss sie nicht. Wenn die Bank dir nachweisen kann, dass du das mutwillig gemacht hast, kann sie sich auch weigern, dir Ersatz zu geben. 51% hin oder her. Auch weniger als 50% nimmt die Bank an, wenn du zweifelsfrei nachweisen kannst, dass der Rest vernichtet wurde. Es sei darauf hingewiesen: Beide Beweisführungen werden nicht einfach zu realisieren sein.
Bitte beim Thema bleiben. Hier geht es um die Münzpressen in Freizeitparks und nicht um Geldscheine.
ten points hat geschrieben:Bitte beim Thema bleiben. Hier geht es um die Münzpressen in Freizeitparks und nicht um Geldscheine.
Ist ja wohl klar, dass das für Münzen genauso gilt. Nur dass die Beweislage da einfacher ist, weil man Münzen nur durch große mechanische Belastung zerstören kann und da fällt mir nun wiklich nichts ein, was unabsichtlich geschehen könnte.
Bei der Zentralbank heißt es:
Beschädigte Cent- und Euro-Münzen sowie Deutsche-Mark- und
Pfennig-Münzen ersetzt die Bundesbank, wenn die Münzen weder
verfälscht, durchlöchert noch in anderer Weise als durch die übliche
Abnutzung verändert sind.
Was man nicht darf, ist Geld in Fälschungsabsicht zu verändern. Aber bei den geplätteten Münzen geht es nicht um eine Fälschungsabsicht. Und bei den Scheinen bin ich mir ziemlich sicher, dass man daraus auch Herzchen ausschneiden darf und den Schein dann umtauschen darf. Und so etwas passiert bestimmt nicht versehentlich.
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