Wie geschickt kündigen?
Frau B. hatte bisher ein befristetes Arbeitsverhältnis. In dem Vertrag steht drin, dass das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden kann. Allerdings steht im kleingedruckten irgendwo, dass das Arbeitsverhältnis, falls es unbefristet ist, mit den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden kann. Der befristete Vertrag wurde vor kurzem in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt. In der Umwandlung stand nichts zu den Kündigungsfristen. Das Beschäftigungsverhältnis ist ein Hilfsjob. Wochenarbeitszeit sind offiziell 20 Stunden, die werden aber an sich immer überschritten und es sind Überstunden vorhanden.
Frau B. hat nun einen Ausbildungsplatz angeboten bekommen. In einer ganz anderen Branche. Allerdings wäre der Vertragsbeginn der 29.8.2011. Das weiß Frau B. seit heute und war ja auch in der Annahme, sie hätte zwei Wochen Kündigungsfrist. Nun hat sie aber festgestellt, dass es halt die gesetzlichen Kündigungsfristen sind. Das wären dann vier Wochen zum 15. oder zum 1. Da wir bereits den 11.8.2011 haben, reicht die Kündigungsfrist natürlich nicht.
Die Überstunden würden die 2 Wochen die nun quasi fehlen würden, nicht abdecken. Wobei fraglich ist, ob man gleichzeitig bei zwei Firmen arbeiten darf. Krankmachen wäre unmoralisch und selbst wenn nicht, wäre dann ja weiter das Problem, dass man zwei gleichzeitig laufende Verträge hätte.
Eine weitere Möglichkeit wäre, einfach nicht zur Arbeit zu erscheinen, was allerdings halt keine wirkliche Option wäre. Hier wäre dann auch fraglich, in wie weit man Frau B. da irgendwie belangen könnte. Das sie für die Lohnkosten aufkommen müsste, wäre fast klar. Aber wie sieht es mit einer andere Strafe aus?
Hat jemand von euch vielleicht noch eine Idee, wie man eventuell früher aus dem Vertrag kommen könnte?
ich denke mal, die einfachste Möglichkeit wäre, einfach mit dem derzeitigen Arbeitgeber zu reden, ob man nicht eher aus dem Vertrag rauskommen könnte. Im Grunde genommen kann ich mir vorstellen, dass es nicht so schwierig sein dürfte, den Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen vorzeitig zu beenden. Es ist ja auch nicht gesagt, dass der Arbeitgeber überhaupt davon wirklich Kenntnis hat, dass die Kündigungsfrist vier Wochen beträgt und nicht wie bisher zwei.
Und wenn das Arbeitsklima beim bisherigen Arbeitgeber gut war, so sollte man den Schritt nicht scheuen, den Arbeitgeber aufzusuchen und das Problem mit ihm zu besprechen. es ist ja auch klar, dass die Arbeitsmoral sinkt, wenn er der Arbeitskraft beim Kündigen Steine in den Weg legt. Ich weiß zwar nicht, um was für eine Tätigkeit es sich dabei handelt, die Person B. bisher ausgeübt hat, aber da es sich um einen Hilfsjob gehandelt hat, wird es auch nicht so schwer sein, kurzfristig Ersatz zu bekommen. Insofern stehen die Chancen gut, dass Frau B. vorzeitig aus ihrem Vertrag rauskommt.
Notfalls könnte sie ja auch mit ihrem zukünftigen Arbeitgeber über ihre Probleme reden und ihm mitteilen, wann der früheste Vertragsbeginn wäre. Vielleicht hat er, wenn er wirklich Interesse an der Arbeitskraft von Frau B. hat, ja noch eine Idee, wie man aus dem Vertrag vorzeitig herauskommen könnte. Aber da muss man natürlich sehr vorsichtig sein. Wie gesagt, ich würde erst einmal mit dem derzeitigen Arbeitgeber reden. Vielleicht erübrigen sich dann weitere Schritte.
Ich bin auch für ein klares Gespräch. Letztendlich ist dieses sowieso notwendig. Und die wenigsten Arbeitgeber wollen einem bewusst Steine in den Weg legen. Ich hatte eine solche Situation nur einmal bei einem ausländischem Arbeitgeber. Dort hatte ich auch eine Kündigungsfrist, aber im Gespräch mit der Regionalleitung wurde es mir dann freigestellt, wann ich wechseln möchte. Dies habe ich dann auch in die Kündigung rein geschrieben und es gab keine Probleme.
Ob Probleme zu erwarten sind, weiß man selbst am besten. In diesem Fall gibt es vielleicht die Möglichkeit mit dem Ausbildungsbetrieb zu reden. Eventuell ist auch ein verspäteter Start möglich? Oder man kann vielleicht hilfreiche Tipps geben. Bei Probleme würde ich auch eine Rechtsberatung empfehlen. Viele Gewerkschaften bieten so etwas für ihre Mitglieder an. Aber es könnte bei geringem Einkommen auch über die Beratungshilfe vom Amtsgericht laufen.
Wobei ich mir wirklich kaum vorstellen kann, dass dies nötig sein wird. Zum einem bin ich mir gar nicht sicher, ob es nicht doch nur die vereinbarten zwei Wochen sind, aber ansonsten würden auch Überstunden abgezogen. Außerdem gibt es vielleicht noch Urlaubsansprüche? So habe ich es einmal geschafft quasi sofort zu gehen. Alternativ kann die notwendige Arbeitszeit vielleicht auch bereits im Vorfeld erarbeitet werden?
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