Praxisgebühr sparen

vom 11.05.2007, 06:36 Uhr

Ja aber dann ist es doch auch ungerecht, wenn man einmal beim Zahnarzt Gebühren entrichtet, und dann nochmal beim Hausarzt. Wenn es eh die Kasse bekommt? Verstehe ich nicht.

» missmouse » Beiträge: 435 » Talkpoints: -3,87 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Natürlich ist vieles ungerecht. Aber beim Zahnarzt nachschauen lassen, ob alles okay ist, fällt übrigens nicht in den Bereich der Praxisgebühr. Meiner ist dazu noch kulant genug, um eben mal mögliches Zahnstein entfernen zu lassen. Habe da ja auch schon einiges an Geld lassen müssen, für eine professionelle Zahnreinigung und dergleichen.

Warum der Hausarzt jedoch keine Überweisung für einen Zahnarzt ausstellen darf, weiss ich nicht. Habe da zwar so meine Gedanken, die aber wahrscheinlich nicht stimmen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Ich bin zum Glück über meinen Vater noch privat versichert und musste deshalb bisher noch nie die 10 Euro bezahlen aber lange geht das auch nicht mehr denn nach der Ausbildung ist Schluss mit mitversichert sein.

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» Timberwood » Beiträge: 867 » Talkpoints: 12,81 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Generell musst du die Praxisgebühr einmal im Quartal zahlen bei dem Arzt zu dem du gehst.

Beispiel: Du hast eine Grippe und gehst zum Hausarzt, da zahlst du dann deine 10€ Praxisgebühr. Wenn du nun noch einen Termin beim Ohrenarzt hast und du gehst einfach so dahin, zahlst du wieder im Quartal 10€.

Du kannst dir aber auch vom Hausarzt eine Überweisung geben lassen - dann zahlst du beim Ohrenarzt (oder einem x-beliebigen anderen) nichts. Das ganze gilt aber auch nur für diese Quartal, ebenso die Überweisung. Wenn du dir also vom Hausarzt gleich eine Überweisung zum Ohrenarzt, zum Frauenarzt, zum Urologen etc. pp machen lassen würdest, zahlst du überall dann da nichts und diese Überweisung ist auch das Quartal über gültig.

Anders beim Zahnarzt. Da verpasst du angenommen, dir eine Überweisung geben zu lassen, hast aber deinen Prophylaxe-Termin noch der kostet einmal im Jahr (nicht im Quartal) nichts! Keine 10€ Praxisgebühr. Das beinhaltet bloß Zahnstein entfernen und normal drüber gucken ob alles ok ist. Bei jedweder Art der Behandlung musst du dann aber doch die 10€ zahlen (Beispiel: Er findet Karies und muss den behandeln).

So, ich hoffe das stimmt so und es ist verständlich. So hat es mir eine Ärztin erklärt. Und hat bisher auch immer hingehauen.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Und wenn ich nur ein Rezept haben möchte, muss ich hundertpro die Praxisgebühr bezahlen?

Das Rezept ist für eine chronische Krankheit, sprich Asthma.

» tribber » Beiträge: 15 » Talkpoints: 2,84 »


Als gesetzlich Versicherter musst Du auch bei einem Rezept die Praxisgebügr bezahlen.
Übersteigen die Arzt- und Medizinausgaben (Praxisgebühr, Zuzahlungen von verschreibungspflichtigen Medikamenten egal wogegen/ wofür) des Jahres jedoch 1% Deines Bruttoeinkommens (Jahr), bist Du auf Antrag zuzahlungsbefreit bzw. kriegst Du alles, was drüber liegt, wieder zurück.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Seit etwa zwei Monaten bin ich inzwischen bei der Techniker Krankenkasse versichert und wollte euch mal erzählen, welche Erfahrung ich mit der Befreiung der Zuzahlungsgebühren gemacht habe.

Da ich einige verschiedene Krankheiten habe und gerade für eine viele Hilfsmittel benötige, die nicht gerade günstig sind, war ich mir schnell im Klaren darüber, dass ich die Belastungsgrenze recht bald erreichen werde, zumal ich als "chronisch Kranke" sowieso nur 1% meines Verdienstes an Zuzahlungen leisten muss.

Zunächst habe ich versucht, bei der Techniker Krankenkasse schon den Höchstbetrag einzuzahlen, damit ich einen Ausweis bekomme, der mir bescheinigt, dass ich ab dem Zeitpunkt von allen Zuzahlungen befreit bin. Darauf wollte sich der Berater der Krankenkasse aber nicht einlassen, weil er meinte, dass ich in diesem Jahr bestimmt nicht auf den Betrag kommen würde.

Dann habe ich in den nächsten Monaten die Praxisgebühr und die Medikamentenzuzahlungen bezahlt und kam dann auch "endlich" über diesen Höchstsatz und zwar etwa vor zwei, drei Wochen. Die Quittungen habe ich dann der Techniker zugeschickt und ein paar Tage später bekam ich ein Schreiben, das ich nun von den Zuzahlungen befreit sei und ein paar Tage später noch eine Karte, die mich von Zuzahlungen befreit, per Post erhalte. Außerdem wurde mir der Betrag, der schon über der Belastungsgrenze lag, aufs Konto überwiesen.

Schlußendlich hat es eben doch noch geklappt mit der Zuzahlungsbefreiung. Ich kann aber nicht nachvollziehen, warum ich nicht schon anfangs diesen Höchstbetrag einzahlen konnte und dann gleich die Befreiung bekommen hätte. Das hätte ich viel praktischer gefunden.

Hat sich jemand von euch auch schon mal von den Zuzahlungen befreien lassen und wie ist das bei euch abgelaufen?

» Mareikel » Beiträge: 1738 » Talkpoints: 6,97 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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