Behindertes Kind darf nicht ins Kino!
Es besteht kein Anspruch auf den Zutritt zum Kino, wenn ich mich nicht täusche, darf man sich aussuchen mit wem man Verträge schließt. Eine andere Frage ist, ob das falls es sich so zugetragen hat, eine gute Werbung für das entsprechende Kino ist.
Allerdings könnte hier indirekt ein Verstoß gegen die Diskriminierung vorliegen. Denn falls es sich so zugetragen hat, wäre eine Benachteiligung der Person zu vermuten, obwohl vor dem Gesetz ja alle gleich sind.
Es stellt sich allerdings die Frage in weit da eine Entschädigung ausgesprochen werden kann. Allerdings könnte hier das neue Antidiskriminierung Gesetz eine Rolle spielen, in wie weit kann ich aber nicht beurteilen.
Ich kann dem Kino nur raten sich entsprechend zu entschuldigen und vielleicht sogar eine Kinovorführung extra für behinderte Kinder durchzuführen, damit gezeigt wird das auch Kinder mit Behinderung in der heutigen Gesellschaft angekommen sind.
Ich bin auch der Meinung, das der Kinobetreiber zu voreilig entschieden und natürlich geurteilt hat. Es stimmt, das viele Behinderte, aufgrund ihrer geistigen Behinderung sehr laut werden können, aber es gibt auch geistig Behinderte die sich sehr ruhig Verhalten. Der Kinobetreiber wird sicherlich keine richtigen Kenntnisse von Menschen, mit Behinderungen haben und hat deshalb so frühzeitig geurteilt.
Es ist sehr schade, das viele Menschen heutzutage noch so über Menschen, mit Behinderungen denken und das natürlich auch so viele Kenntnisse über diverse Krankheitsbilder fehlen. Die Mutter wird sicherlich auch wissen, wie ihr Junge auf andere Kinder reagiert.
Es ist auch schön das es viele Kinoangebote für Menschen, mit Behinderungen gibt. Es sollte natürlich nicht nur in sozialen oder Therapeutischen Berufen, Fächer wie Pädagogik oder Behindertenpädagogik geben, sondern auch in anderen wo der Kundenkontakt an erster Stelle steht.
LittleSister hat geschrieben:In meiner Stadt gab es ein Cafe, welches komplett neu gebaut wurde. Die baulich vorgeschriebenen behindertengerechten Toiletten hat man leider vergessen. Damit wollte man sich auch bewusst Kunden fernhalten, die nicht ins Bild passen könnten.
Man muss schon sehr bescheuert sein, um sich behinderte Kunden fernzuhalten, indem man dafür sorgt, dass man erst gar keine Genehmigung zur Eröffnung bekommt. Wer gesetzliche Voraussetzungen vergisst, sollte von einem Cafébetrieb meiner Meinung nach besser absehen. Ein Notausgangsschild bei der Planung zu vergessen, mag passieren können, das kann auch schnell geändert werden. Aber wer ohne Sinn und Verstand beginnt zu bauen, den halte ich für unfähig später ein Café zu führen. Zumal selbst eine halbwegs seriöse Baufirma einen darauf aufmerksam machen würde. Eine bewusste Entscheidung sehe ich hier auch nicht, da bereits im Vorfeld klar ist, dass man unter diesen Umständen nicht eröffnen darf.
benutzer7 hat geschrieben:Ich habe in meinem Beruf auch mit behinderten Menschen zu tun und glaube nicht, dass der Kinobesitzer explizit etwas gegen behinderte Menschen hat. Desweiteren finde ich es unverschämt soetwas zu behaupten.
Dem kann ich mich nur anschließen. Solche Behauptungen sind schon nahe an einer Rufschädigung! Ganz abgesehen davon, haben viele Menschen etwas gegen bestimmte Personen, aber das ist für einen Gewerbebetreibenden wohl längst kein Grund, deshalb auf deren Umsatz zu verzichten. Wenn es nach persönlichen Vorlieben und Abneigungen ginge, dann ließen wohl viele Ausländer, Behinderte, Zeugen Jehovas, Homosexuelle, Dicke, Hässliche, Überstylte, Tätowierte, Raucher, schlecht gekleidete Menschen oder bestimmte Berufsgruppen draußen. Aber ein Kinobetreiber verdient nun nicht einmal nur Geld mit von ihm ausgewählten Personen und das ist wohl auch kaum sein Bestreben.
Warum sollte er denn etwas gegen Behinderte haben? Und selbst wenn es so wäre, dann hätte er sich gar nicht mit den Leute befassen müssen und als Betreiber sitzt er selbst wohl kaum im Film dabei. Und eine von vielen hier unterstellte Abneigung kann wohl kaum so groß sein, dass er es nicht vertragen würde, wenn ein entsprechender Mensch auf "seinem" Kinosessel sitzt.
Was Rollstühle angeht, so kann ich nur bestätigen, dass Kinos sehr wohl Brandschutzverordnungen einzuhalten haben. Ein Rollstuhl im Fluchtweg kann zur Schließung eines Kinos führen! Allerdings sind wohl wenige Rollifahrer so sehr an ihren Rollstuhl gebunden, dass sie diesen gar nicht verlassen können. Aber ob dies nun so war oder irgendwer beim Weitertratschen etwas dazu gedichtet hat oder die betroffene Person so kurz vor der Vorstellung kam, dass ein "Umsetzen" mit einer Verspätung oder Unannehmlichkeiten für andere Besucher verbunden wäre, kann niemand beurteilen.
Ich bin absolut gegen jegliche Diskriminierung, aber dennoch finde ich, dass man den Teppich auf den Boden lassen muss. Wenn eine Dicke nicht in den Kinosessel passt, der Raucher in der Vorstellung seiner krankhaften Sucht nicht nachgehen darf, der Hund draußen bleiben muss und der Ausländer den Film nicht in seiner Muttersprache sehen kann, spricht doch auch niemand von Diskriminierung. Wobei ich mir da gar nicht so sicher bin, ob es nicht auch diesbezügliche Gruppen gibt.
Natürlich ist es schade für den Jungen. Aber wer auch immer besondere Bedürfnisse hat, muss oftmals mit Einschränkungen oder zusätzlichen Umständen rechnen, um sich gewisse Wünsche zu erfüllen. Und in der Öffentlichkeit gelten nun einmal bestimmte Regelungen, die von jedem eingehalten werden müssen. Niemand kann jeder Minderheit dieselben Möglichkeiten eröffnen wie dem Durchschnittsbürger!
Man muss schon sehr bescheuert sein, um sich behinderte Kunden fernzuhalten, indem man dafür sorgt, dass man erst gar keine Genehmigung zur Eröffnung bekommt.
Leider hat das Cafe eröffnen dürfen. Trotz fehlender Behindertentoilette. Das ist ein Punkt den ich nicht verstehen kann. Man hat wohl gesagt, es sei vergessen worden. Und sorry so was vergisst man heute nicht und ich bin auch der Meinung, dann hätte man das Cafe gar nicht erst die Eröffnungen machen lassen dürfen.
Dieser Kinobesitzer hat sich keinesfalls korrekt verhalten. Vielleicht ist er allgemein ein Kinderfeind, der nur Kinder akzeptiert, die den Mund halten und nur aufmachen, wenn sie etwas gefragt werden. So aber hatte der Junge seiner Freude über den erstmaligen Kinobesuch Ausdruck verliehen und wahrscheinlich lauter gesprochen und auch gelacht. Der Kinobesitzer hat den Jungen gesehen und hat deshalb auch mitbekommen, dass es sich um ein Kind mit Down-Syndrom handelte. Aber statt darüber nachzudenken, dass es sich um einen Kinderfilm handelte, in dem sicherlich mehr Kinder als Erwachsene zu finden waren, die auch während des Films keinesfalls ruhig bleiben, sondern sich lautstark mit dem Nachbarn austauschen, hat er diesen Jungen nicht hinein gelassen aufgrund seiner Behinderung. Das finde ich so was von ungerecht und mies.
Die Mutter hatte dem Besitzer doch schon gesagt, dass sie mit dem Jungen das Kino verlassen würde, falls er laut sein sollte. Somit war diese Frage doch schon zur Zufriedenheit des Kino-Besitzers geklärt. Für mich war das eine vollständige Ausgrenzung von Behinderten, was eigentlich bestraft werden sollte. Warum ihm dann hinterher diese faule Ausrede noch abgenommen wurde, ist auch nicht verständlich. Aber beweisen konnte man das wohl nicht, dass er das Kind voll angeblickt hatte.
LittleSister hat geschrieben:Was Rollstühle angeht, so kann ich nur bestätigen, dass Kinos sehr wohl Brandschutzverordnungen einzuhalten haben. Ein Rollstuhl im Fluchtweg kann zur Schließung eines Kinos führen! Allerdings sind wohl wenige Rollifahrer so sehr an ihren Rollstuhl gebunden, dass sie diesen gar nicht verlassen können. Aber ob dies nun so war oder irgendwer beim Weitertratschen etwas dazu gedichtet hat oder die betroffene Person so kurz vor der Vorstellung kam, dass ein "Umsetzen" mit einer Verspätung oder Unannehmlichkeiten für andere Besucher verbunden wäre, kann niemand beurteilen.
Dem muss ich widersprechen, klar müssen die Brandschutzverordnungen eingehalten werden dennoch wird auch einem Rollstuhlfahrer der zutritt ins Kino verweigert, das explizit drei Rollstuhlplätze hat die auch als diese ausgewiesen sind und vom Brandschutz abgenommen wurden. Und alle großen Kinoketten haben diese ausgewiesenen Plätze, alte Kinos werden dafür sogar umgebaut. Und das "viele so mobil sind ihren Rollstuhl zu verlassen" halte ich ebenfalls für ein Gerücht - zum Spaß haben die Leute den sicherlich nicht. Alleine wenn ich mir in manchen Kinos die Wege anschaue die man dann ohne zurück legen soll, von Kasse bis zum Saal ...
Ich kenne das Problem aus eigener Hand, da ich zeitweise durch Krankheit selbst auf einen Rollstuhl angewiesen bin. Damit wurde mir auch der Zugang bei einer großen Kinokette verweigert, kaum hatten meine Begleiter angeboten mich zum Platz zu tragen wars seltsamerweise kein Problem mehr, aber auch nur wenn der Rollstuhl komplett aus dem Gebäude verschwindet. Der Saal in dem der Film gelaufen ist, hat sogar drei ausgeschilderte Rollstuhlplätze, ist ebenerdig und ebenfalls vom Brandschutz genehmigt und abgenommen. Erklärt wurde die Verweigerung damit "der Betreiber wünscht keine Rollstuhlfahrer ..." Das das Diskrimminierend ist, steht wohl ausser Frage...
Glaub das kann auch nur jemand richtig beurteilen der schon mal so etwas vor den Latz geknallt bekommen hat, ihr sagt "Rufschädigend" etc. es kommt auch bei großen Kinoketten vor, dass man wegen einer Behinderung nicht rein darf. Und es wurde auch geschrieben, dass die Mutter inkl. Kind den Saal von sich aus verlassen hätten wenn die anderen Besucher gestört worden wären.
Danke, dass du uns diese Information allen zukommen lassen willst. Ich finde es sehr traurig, wie der Kinobesitzer mit der Mutter des Kindes umgeht. Mehr als dreist finde ich es, als er sich unehrlich gegenüber der Presse gibt. Umso schöner finde ich es, dass sie den Mut auf brauchte an die Öffentlichkeit zu gehen. Ich glaube ich hätte gar nicht daran gedacht. Auch finde ich es schön, dass sich die Presse für solche Fälle Zeit nimmt, um darüber zu berichten.
In unserem Nachbardorf gibt es noch ein gutes, altes Heimkino und die haben keine Probleme, mal eins, zwei Rollstuhlfahrer den Film mit ansehen zu lassen. Rechts von den Stühlen, links von den Stühlen und in der Mitte der Stühle gibt es noch einen Durchgang, die alle drei zum Notausgang führen. Falls Rollstuhlfahrer einen Film mit ansehen wollen, wird ihr Rollstuhl in die Mitte vom Durchgang platziert. Von dort aus haben sie eine gute Aussicht und behindern keine anderen Gäste.
In den großen Kinos wie z.B. im Cinemaxx gibt es auch rechts und links von den Sitzreihen Durchgänge zum Notausgang. Wobei im Cinemaxx auch Plätze für behinderte Gäste vorgesehen sind.
AllenFanel hat geschrieben:In den großen Kinos wie z.B. im Cinemaxx gibt es auch rechts und links von den Sitzreihen Durchgänge zum Notausgang. Wobei im Cinemaxx auch Plätze für behinderte Gäste vorgesehen sind.
Vorgesehen ja, von dem Kino hier in der nähe dieser Kette ist ganz oben sogar eine Plattform mit mehren Plätzen für Rollstuhlfahrer. Allerdings wie bereits von mir erwähnt in einem Vorpost, hatte ich selbst dort Probleme reingelassen zu werden. Andererseits in einem anderen Kino hier das uralt ist und solche Plätze nicht hat, bemüht sich um ein vielfaches mehr solchen Situationen gerecht zu werden.
Zugestellte Fluchtwege führen scheinbar erst mal zu weniger Diskussionsstoff. Wenn dann wirklich mal etwas passiert und Fluchtwege lebensrettend sein können, dann wäre das Geschrei schnell groß. Warum man jemanden mit Rollstuhl nicht auf entsprechend sichere und ausgewiesene Plätze lassen möchte, kann ich nicht verstehen. Die Begründung, dass der Besitzer etwas nicht wünscht, ist kaum nachzuvollziehen. Ich zumindest schrieb auch nicht, dass Rollstuhlfahrer so mobil sind, dass die den Rollstuhl auch verlassen können. Ich schrieb davon, dass es nur wenigen gar nicht möglich ist, den Rollstuhl zu verlassen- vom Rollstuhl (nötigenfalls mit Hilfe) in einen Kinosessel. Einen Grund warum der Rollstuhl dafür an der Kasse stehen bleiben müsste, sehe ich nicht. Wenn es natürlich ein Kino mit mehreren Etagen ohne Fahrstuhl ist dürfte sich die Sache als schwieriger gestalten. Dabei geht es dann allerdings vielleicht auch um mögliche Notfallsituationen.
Wie ich bereits früher schrieb, kann es einem als Betreiber doch egal sein, ob man die Leute mag oder nicht. Vorurteile gibt es überall, ebenso Abneigungen gegen bestimmte Personen, ich glaube das kaum jemand Kleinkinder, Raucher, Behinderte, Skinheads, Ausländer, Obdachlose und Millionäre gleichermaßen mag. Aber wer ein Gewerbe betreibt, muss doch weder in einen intimen Kontakt mit seinen Kunden treten, noch diese in seine Familie aufnehmen oder auch nur Zeit mit ihnen verbringen.
Das Einzig, wo man unter Umständen Rücksicht darauf nehmen muss, sind andere Gäste/Kunden/Besucher. Und auch wenn ich mir einen Kinderfilm ansehe, möchte ich für meinen Eintritt diesen in Ruhe ansehen können.
Ich muss mich da Cloudy anschließen: Ich war schon mehrfach mit meinen Patentöchtern in Kinderfilmen und leise ist es da wahrlich nicht. Viele Kinder im Vorschul- oder Grundschulalter quatschen nicht nur permanent (kommentieren z.B. jede Handlung auf dem Bildschirm, quengeln nach Süßigkeiten, etc.), sondern laufen und toben zum Teil auch während der Vorstellung im Kinosaal herum. Behinderungen lagen bei diesen Kindern nicht vor, soweit ich das beurteilen konnte. Bei manchen war es mangelnde Erziehung, andere waren einfach noch sehr klein und konnten sich nicht so lange konzentrieren und still sein. (Ob man mit so kleinen Kindern unbedingt schon ins Kino muss, ist dann sicherlich noch eine andere Debatte.)
Gestört fühlen sich davon die wenigsten anderen Kinder, entnervt sind allerhöchstens die Eltern, aber die rechnen ja schon damit, weil sie es von ihren eigenen Sprösslingen gewohnt sind und kindliches Verhalten einzuschätzen wissen. Und Erwachsene, die aus Liebhabergründen in Kinderfilme gehen, wählen dafür meistens nicht die Nachmittagsvorstellung, weil sie wissen, dass es da etwas lauter ist.
Und leider muss ich sagen, dass auch Erwachsene manchmal nicht in der Lage sind, 90 Minuten lang ihren Mund zu halten. Und ich meine jetzt nicht spontane Äußerungen zum Geschehen auf der Leinwand, sondern längere Gespräche über dies und jenes in beeindruckender Lautstärke, von Rücksichtnahme keine Spur. Und auch auf die höfliche Bitte etwas leiser zu sein wurde lediglich mit Unverständnis reagiert. Auch hierbei handelte es sich meiner Einschätzung nach nicht um behinderte Menschen, sondern lediglich um solche, die keine Kinderstube besitzen.
Natürlich steht es dem Kinobesitzer frei, zu entscheiden wen er in sein Kino lassen will und wen nicht. Aber die Argumentation, er habe Ruhestörung vermeiden wollen, erscheint mir doch etwas fadenscheinig und eher eine Schutzbehauptung dafür, dass er das behinderte Kind nicht im Kino haben wollte. Es ging dabei vielleicht weniger um den Lärm, als darum, dass es leider immer noch Leute gibt, die den Anblick Behinderter anstößig finden und ihr Vergnügen beeinträchtigt sehen, wenn sie damit konfrontiert werden. (Nicht umsonst gibt es bei uns in der Stadt eine Disco, die sich eine gewisse Quote an Ausländern vorbehält, um das Partyvergnügen der deutschen Gäste nicht zu stören.) Ob das tatsächlich der Grund für den Kinoverweis war oder er sich hier einfach nur sehr ungeschickt verhalten hat, lässt sich wohl nicht abschließend klären. Seinen Ruf dürfte er aber bei der Mehrheit der Bevölkerung nicht eben verbessert haben.
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