Habe ich ein Recht mein Geld wieder zu verlangen?

vom 10.08.2011, 09:26 Uhr

Als ich ungefähr 7 Jahre alt war, hatte ich ein Sparbuch mit 50 DM. Mein Vater war zu dieser Zeit im Autohandel tätig. Er hat günstig alte Auto gekauft, sie wieder fit gemacht und teurer verkauft. Leider hat es nie so funktioniert, wie er sich das vorstellte und wie er uns das immer erzählte. So nahm er irgendwann, als ich noch 7 Jahre alt war, das Geld von meinem Sparbuch. Aber das Auto, worin er mein Geld investierte ist er nicht mehr los geworden.

Er hat Verluste gemacht und mir mein Geld völlig umsonst weggenommen. Ich hatte damals keine Möglichkeit ihm zu widersprechen, sodass ich mein Geld hätte behalten können. Es kommt mir vor, als hätte mein Vater mir mein Geld geklaut. Natürlich war das Sparbuch verzinst. Und hätte er mir damals nicht mein Geld weggenommen, hätte ich heute eine schöne Summe von fast 1000€ auf dem Sparbuch. Ich bin in einem Jahr volljährig und dann habe ich vor, dieses Geld zurück zu verlangen. Jetzt ist meine Frage aber, ob das überhaupt Sinn macht. Habe ich eine realistische Chance, das Geld zurück zu bekommen? Habe ich überhaupt das Recht es zurück zu verlangen?

» Jess010 » Beiträge: 4 » Talkpoints: 0,00 »



Verstehe ich jetzt etwas nicht richtig oder meinst du wirklich du hättest mit einer Summe von 50 DM, umgerechnet mal 25 Euro, über einen Zeitraum von 10 Jahren 1000 Euro herausbekommen? Das würde bedeuten, dass du im Schnitt pro Jahr knappe 45 Prozent an Zinsen bekämst und so eine Bank, die das anbietet, hätte ich auch gerne mal gesehen ;-). Vielleicht meintest du 500 DM, aber dann müsste der Zinssatz auch schon so um die 15 Prozent betragen, da kommt mir was komisch vor, aber wie dem auch sei.

Ob du das Recht hast das Geld einzufordern, das weiß ich nicht. Sicherlich würde dies zu einigen Spannungen innerhalb der Familie führen aber ich glaube ohnehin nicht, dass das irgendwie rechtlich einzufordern wäre, denn dein Vater ist ja dein rechtlicher Vormund und kann theoretisch mit deinem Geld machen was er will, bis zu einem bestimmten Lebensalter. So meine ich das jedenfalls mal gehört zu haben. Wer da Abhilfe schaffen könnte, wäre ein Steuerfachangestellter oder Steuerfachwirt. Wenn du Freunde oder Bekannte in diesem Umfeld hast oder da wer in Ausbildung ist, dann würde ich denjenigen einfach mal fragen aber ich glaube nicht, dass du dieses Geld irgendwie zurückbekommen würdest.

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» Tassadar » Beiträge: 1245 » Talkpoints: -1,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Leute, wer bringt euch eigentlich das Rechnen bei? Aus 50 DM in 10 Jahren 1000 € machen?

Eine 3%-ige Verzinsung macht bei Wiederanlage der Zinsen in 10 Jahren aus 25 € ca. 34€. Dafür willst du dich mit deinem Vater streiten? Nein, du hast gar kein Recht, dieses Geld jemals zurückzubekommen. Das mag alles kein netter Zug von deinem Vater gewesen sein, aber bedenke auch mal, was er schon alles für dich bezahlt hat. Es ist definitiv besser, das auf sich beruhen zu lassen - und zwar für immer.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich muss da Richtlinie vollkommen Recht geben. Ich würde es auf gar keinen Fall zurückverlangen wollen. Den wie gesagt, hat dein bisheriges Leben ja auch jemand bezahlt. Ich lese eher heraus, dass du einen Streit mit deinem Vater hast und ihm eines mit dieser Aktion reinwürgen möchtest. Wenn du also das nötige Geld hast, einen Rechtsstreit mit Gericht und Anwälten anzufangen, dann bitte, die müssen doch auch etwas verdienen. Das wird dann aber sicherlich die angeblichen 1000,- überschreiten.

» Redangel » Beiträge: 1289 » Talkpoints: 2,82 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Mal von der Zinsrechnung abgesehen (heute gibt es bei Sparbüchern deutlich weniger als 3% an Zinsen - und diese liegen seit Jahren auch unter der Inflation), sollte man sich fragen, auf welcher Rechtsgrundlage sich ein Kind von sieben Jahren Eigentum aneignen kann, über welches nicht der Vormund verfügen darf. Natürlich muss dieser Vormund dann auch das Eigentum des Kindes in dessen Sinn verwenden. Das schließt aber nicht aus, dass auch hier durch Fehlinvestitionen ein (Total)Verlust entsteht.

Im vorliegenden Fall aber war es noch nicht mal ein Eigentum, über welches die Eltern nicht hätten verfügen dürfen. Daher bleibt einem nichts anderes übrig, als heute zu Fragen, ob einem die Eltern nicht mal 50 Euro zustecken möchten - auf freiwilliger Basis. Damit sollte die vorgestellte Schuld von einst zu begleichen sein.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Vergiss es. Du kannst niemals verlangen, dass die Eltern dir Geld geben. Das Sparbuch war zwar von dir aber deine Eltern hatten die Verfügungsgewalt. Ich kann einfach nicht verstehen, wie man erstmal denkt, dass aus 50 DM, also 25 Euro, in 10 Jahren 1000 Euro werden und dann sollte man mal bedenken, was du in 18 Jahren alles von deinen Eltern bekommen hast. Ist es das Wert, dass du deswegen Streit mit den Eltern anfängst?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich denke nicht, dass es sich lohnen wird, das Geld einzufordern. Deine Zinsberechnung stimmt erst einmal von vorne bis hinten nicht. Zwar hast Du ein Recht auf das Geld, jedoch würde ich nicht deswegen Streit anfangen. Mit dem siebten Lebensjahr warst Du beschränkt geschäftsfähig, dass heißt Du konntest nur mit Einverständnis Deiner Eltern das Sparbuch eröffnen. Sonst hättest Du es gar nicht bekommen. Da es aber auf Deinen Namen läuft, hatte Dein Vater nicht das Recht einfach Geld von Deinem Konto abzuheben, denn es ist ja Dein Konto. Überlege es Dir noch einmal, ob Du dafür extra Streit anfangen möchtest.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich hatte als Kind eine ähnliche Situation, nur da ging es um etwas mehr als 50 DM. Mein Vater hat eins meiner Kinderkonten geplündert, das gleiche Spiel hat er auch bei meiner Schwester getrieben. Ich habe das Geld nie zurückverlangt, würde es auch nicht machen. Es mag zwar eine Menge Geld sein, wenn man es über die Jahre hochrechnen würde, aber deswegen einen Streit vom Zaun zu brechen ist unnötig. Außerdem steht in den Sparbüchern nicht drin, wer das Geld abgehoben hat. Sprich jeder der in dem materiellen Besitz des Sparbuches ist, kann theoretisch Geld abheben.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12589 » Talkpoints: 11,66 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Jess010 hat geschrieben: Leider hat es nie so funktioniert, wie er sich das vorstellte und wie er uns das immer erzählte. So nahm er irgendwann, als ich noch 7 Jahre alt war, das Geld von meinem Sparbuch. Aber das Auto, worin er mein Geld investierte ist er nicht mehr los geworden.

Wie willst du denn überhaupt Geld verlangen, wenn dein Vater eine Pleite hingelegt hat. Du warst ja auch schließlich damals nicht geschäftsfähig mit 7 Jahren oder? Beschäftige dich erst einmal mit den damaligen Insolvenzgesetz, bevor du hier wilde Thesen uns schreibst.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Der grobe Zinsrechnungsfehler wurde ja bereits aufgedeckt. Und ob es nun um fast 1000 Euro oder um weniger als 40 Euro geht, macht schon einen großen Unterschied. Aber unabhängig davon warst du damals nicht geschäftsfähig. Hätte es ein Konto auf deinen Namen gegeben, hätte man dort nicht einfach Geld abholen können. So ist es zum Beispiel, wenn Kinder erben so, dass wenn Kinder erben, ein Treuhänder das Geld verwaltet, bis die Kinder volljährig sind.

Aber auch an selbst angelegte Konten kann man so nicht einfach ran. Ich hatte als Kind auch ein Sparbuch. Vor meinem 18. Lebensjahr hatte ich darauf keinen Zugriff. Beim Anlegen konnte entschieden werden, ob ich bei Volljährigkeit allein bevollmächtigt sei oder ob es quasi ein Gemeinschaftskonto sein soll. Ähnlich ist es auch bei Mietkautionskonten. Weder mein Vermieter noch ich als Mieterin könnten darauf allein zugreifen. Es braucht das Einverständnis der anderen Partei oder einen gerichtlichen Beschluss.

Du hast natürlich keinerlei Anrecht. Zumal das Geld vermutlich auch von deinen Eltern stammt. Anders wäre es, wenn du das Geld selbst verdient hättest. Zum Beispiel durch Gagen oder ähnliches. Dabei steht den Kindern glaube ich ein Teil des Geldes bei Volljährigkeit zu.

Was ich nicht verstehe ist, warum du auch nur darüber nachdenkst, das Geld in einem Jahr einzufordern. Scheinbar belastet dich diese Geschichte noch sehr. Hast du mit deinem Vater mal darüber gesprochen? Davon gehe ich aus, denn ansonsten erinnert man sich kaum noch so exakt an Einzelheiten aus der frühen Kindheit. Wenn du dies klären möchtest, kannst du das doch auch mit 17. Ebenso kannst du nachfragen, ob er dir das Geld zurückgeben kann.

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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