Schulden auf eine andere Person übertragen geht das?

vom 07.08.2011, 14:26 Uhr

@karlchen66

Schafafrei ist doch niemand, der mal einen Kredit in Anspruch genommen hat. Es steht halt drin, das man von Datum X bis Datum Y einen Kredit in Höhe von XX Euro bei Bank Z hatte. Das wird man wohl bei vielen Menschen in der Schufa finden. Nur negative Einträge sind dann eben schlecht, aber diese bleiben halt mindestens drei Jahre drin stehen. Auch wenn zwischenzeitlich alles beglichen wurde.

Und oftmals muss man sich nach diesen drei Jahren selbst darum bemühen, das die damaligen Kreditgeber den Eintrag löschen lassen. Aber die drei Jahre beginnen halt auch erst, wenn ein Vertrag dann erfüllt wurde. Also wenn es nur um eine weiße Schufa geht, dann brauch A gar nicht die Oma B ins Boot zu holen. Denn allein die Tilgung der Schulden lässt negative Einträge nicht verschwinden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



@Punktedieb: Ich habe mir einmal gründlich schlau gemacht und die Sache kann funktionieren, wenn die Gläubiger ihr Einverständnis signalisieren. Die Oma muss eben nur kreditwürdig sein, was unter Umständen nicht mehr sein wird. Aber wenn sie es ist, übernimmt sie mit einen zusätzlichen Kreditvertrag alle Kredite und der Enkel ist aus allen Verpflichtungen entbunden.

Auch die Schufa Datei des Enkels wird dann ab Vertragsbeginn der Oma total bereinigt. Wie sich nun Oma und Enkel einigen spielt eigentlich keine Rolle mehr, denn der Enkel hat dann keine Schulden mehr und kann auch wieder eine positive Schufa Auskunft vorweisen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Dies funktioniert. Meinem Partner und mir gehören je zur Hälfte die Wohnung. Demnach haben wir beide auch die gleiche Höhe an Schulden (Kredite). Da das Jugendamt Probleme machte und die Ansicht hatte, das der Kindesvater wenn er denn mal zahlen kann, nicht einsehen wird für die Schulden (Kredite) zu zahlen, die ich habe und demnach nicht gerade wenig, müsste ich einen Teil der Kredite auf meinen Partner umschreiben lassen, der diese dann auch bezahlen müsse.

Da 300 € Unterhalt sehr viel sind, die uns damit flöten gehen würden, haben wir mit der Bank gesprochen, die mir gegen eine Gebühr von 120 € ein Teil des Kredites umschrieb auf meinen Partner, der jedoch einverstanden sein musste und mit unterschreiben musste. Eigentlich hätte er soviel Schulden nie und niemals bekommen, jedoch wurde dies getan, da ich den o.g. Fall vom Jugendamt schriftlich vorzeigen konnte und so gab die Bank das Okay.

Es ist sozusagen möglich mit viel Änderungen und Schreibkram. Dazu wird die andere Seite, die die Schulden übernehmen soll jedoch geprüft anhand der Kreditwürdigkeit. Von heute auf morgen geht so was keinesfalls. Man muss dafür schon einige Wochen einplanen. Bei uns dauerte dieses Verfahren 2-3 Wochen bis es komplett durch war.

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



@Karlchen66, wenn die Oma richtig überlegt, wird sie den Kredit für A nicht aufnehmen. Aber wenn die Oma mit 59 Jahren möchte und das entsprechende Einkommen hat, also arbeitet oder eine Rente bekommt und keine höheren Schulden hat, wird sie den Kredit sicherlich aufnehmen können. Die Bank würde einen neuen Kreditvertrag machen und den Kredit von A der Schufa als erledigt melden. Das hieße, dass A zwar einen Kredit hatte, dieser aber erledigt ist. Damit hat A aber nichts gewonnen, weil die Negativmerkmale: RÜ, KÜ, MB, OE, H nicht sofort gelöscht werden und wie dir mitgeteilt wurde, noch in der Schufa bleiben. Das heißt mit anderen Worten: Die Kreditumbuchung auf die Oma hilft A nichts, weil er eine saubere Schufa haben wollte. Die kann er aber nur bekommen, wenn er keine Negativmerkmale hatte. So wie ich dich verstanden hatte, sind die aber vorhanden. Fragt sich natürlich jetzt, was an Negativmerkmalen vorliegt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



@Cid: Das von dir angesprochene Thema ist allerdings nicht so einfach, denn man muss nämlich hierbei extra mit der Schufa verhandeln. Wenn es bei der Oma mit der kompletten Übernahme klappt, muss man das natürlich noch extra der Schufa so mitteilen. Wenn die dann alles genau geprüft haben, stimmen sie zu und löschen sämtliche Negativmerkmale in der Datei von A. Nur eben die Oma kann jetzt bei Nichtzahlung einen sogenannten Negativeintrag erhalten.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Die Sache funktioniert nur, wenn die Gläubiger dies genehmigen. Das heißt , das auch die Kreditwürdigkeit und Fähigkeit dessen geprüft wird, der den Kredit übernehmen soll. Selbst bei Scheidungen kann der Gläubiger die Regelungen des notariellen Auseinandersetzungsvertrages verweigern, wenn der Übernehmende aus Sicht der Bank die Kredite nicht allein bedienen kann. Relevant sind diese Schuldübernahmen heutzutage in der Regel auch nur bei höheren, also sprich Immobilienkrediten, wo individuelle Verträge existieren. Konsumentenkredite werden bei einigen Banken über mehr oder weniger standardisierte Programme angeboten, bei denen solche Möglichkeiten gar nicht vorgesehen sind. Bei diesen würde nur eine komplette Neuaufnahme des neuen Schuldners funktionieren, bei der sich natürlich dann auch der Zins ändern kann. Die Schufa ist eine reine Auskunftei und hat über solche Dinge nicht zu entscheiden, das ist einzig und allein Sache der Gläubiger.

» Rob37 » Beiträge: 64 » Talkpoints: 33,52 »


@Rob37: Das habe ich ja auch so geschrieben, denn die Oma muss in jedem Fall wohl oder übel total kreditwürdig sein. Mit dieser von dir genannten Kreditwürdigkeit findet man in jedem Fall stets die Zustimmung der gesamten Gläubiger, denn die wollen ihr vertraglich zugesichertes Geld und das ist ja auch ihr Recht. Die Oma wird eben bloß nach dieser Kreditübernahme selbst keine eigenen Kredite mehr bekommen. Das ist der eigentliche Nachteil an der ganzen Sache.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



karlchen66 hat geschrieben:Die Oma hat dann ja sofort alle Schulden auf sich genommen. Also hat dann die Oma auch die negativen Schufa Einträge und nicht mehr der Enkel...

Das Löschen von negativen Schufa-Eintragungen kann nur mit sofortiger Wirkung nach erfolgter vollständiger Befriedigung der Gläubiger-Forderungen erzielt werden, wenn dafür ganz bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

In der Regel bleiben die Einträge in der Schutzgemeinschaft für das Kreditwesen bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach Begleichen der Schulden immer noch bestehen. Der Grund dafür mag sicherlich sein, dass der Schuldner diszipliniert wird und nicht durch einfaches "Umschulden" sofort wieder in eine neue Schuldenfalle gerät. Und das ist im geschilderten Falle allem Anscheine nach so gegeben.

Eine vorzeitige Löschung kann angestrebt werden, ist aber an eine ganze Reihe von anderen Kriterien gebunden. Zum Beispiel muss der Gläubiger aktiv werden. Das ist nur schwer möglich.

Man könnte auch vielleicht folgendermaßen argumentieren, dass es für den Gläubiger eigentlich gleichgültig sein müsste, woher das Geld kommt, mit dem die Schulden beglichen werden. Zum Beispiel könnte das plötzlich zur Verfügung stehende Barvermögen aus Lotterie- oder Kasino-Gewinnen herstammen. Auch eine größere Erbschaft käme dafür in Betracht.

Aber die Schulden auf eine andere Person im näheren Verwandtschaftsverhältnis zu übertragen, die ebenfalls nicht über das geforderte Vermögen verfügt, in Folge dessen ebenso anderweitig Schulden machen müsste, dürfte für den Gläubiger ein weiteres Ausfallrisiko bedeuten.

Aus diesem Grunde findet auch eine vorzeitige Löschung nicht statt, wenn nicht der Gläubiger mit einer so gestalteten Regelung einverstanden ist und von sich aus entsprechend tätig wird.

» Gorgen_ » Beiträge: 1152 » Talkpoints: 411,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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