Schulden auf eine andere Person übertragen geht das?

vom 07.08.2011, 14:26 Uhr

Das was A und dessen Oma hier vorhaben würde eine Vertragsübernahme sein. Also Oma A soll in die Verträge von A als Vertragspartner und somit Schuldner eingetragen werden. Da du schreibst, das A auf Grund von Schulden schlecht Arbeit bekommt, scheinen ja schon Lohnpfändungen zu laufen. Denn nur diese sollte man beim Arbeitgeber angeben. Andere Schulden, welche eben auch in der Schufa eingetragen sein können, gehen ja den Arbeitgeber nichts an.

Nur wird man sicherlich die Oma nicht in die Verträge aufnehmen. Was allein am Alter von Oma A liegen wird. Meist bekommen Menschen ab 60 bzw. 65 Jahren eh keine Ratenzahlungen mehr abgeschlossen. Wenn also die Oma A entsprechende Ersparnisse besitzt, wäre es sinnvoll, die Schulden von A komplett zu bezahlen und A zahlt die Schulden bei der Oma ab. Alles andere wird kaum möglich sein.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



LittleSister hat geschrieben:Liest du gelegentlich selbst, was du schreibst? Und dementsprechend auch die anderen Posts? Du hast von der Kreditwürdigkeit der Oma gesprochen. Du hast gefragt, ob es geht, dass der Schuldner die Schulden auf Oma überträgt. Auf einmal ist das schon geschehen. Für was fragst du denn für einen Fall der ja scheinbar schon eingetreten ist und somit ja möglich zu sein scheint? Deine Grundfrage war: Geht das?

Wenn du die Sache nicht wsirklich verstehst warum schreibst du es nicht. Die Oma Frau B ist 59 Jahre und hat selbst keine Schulden. Sie will aber ihren Enkel Hernn A 19 Jahre helfen. Dazu will sie seine Kredite vollständig auch in rechtlicher Form übernehmen. Herr A hat seine Kredite nämlich nicht pünktlich bedient. Ich frage mich allerdings was du an der gesamten Sache nicht verstehst.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


@karlchen66

Da müsste A bei seinen Kreditgebern eine Schuldhaftentlassung beantragen und die Oma gleich als Ersatzkreditnehmer angeben. Allerdings muss man eben auch das Einkommen der Oma sehen, ob dies überhaupt ausreicht, da sie ja auch Lebenshaltungskosten hat. Und die Banken sind vielleicht gar nicht mehr Verhandlungsbereit, da wie du schreibst, A das mit der Zahlung der Raten nicht so genau genommen hat.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



@Punktedieb
Danke erst einmal für die guten Tipps. Die ganze Angelegenheit muss allerdings auch schnell in Angriff genommen werden, weil ansonsten noch unnötige Kosten durch Verzugszinsen der Oma entstehen. Das Einkommen der Oma wird ausreichend sein und der Enkel muss dann eben seinen Verpflichtungen auch nachkommen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



@karlchen66

Jetzt mal die Karten auf den Tisch, was die aktuellen Schulden für Hindernisse bei den potentiellen Arbeitgebern bedeuten. Denn wenn eine Lohnpfändung schon besteht, sind Gläubiger kaum mehr Verhandlungsbereit und da wird auch eine zahlungswillige Oma nicht viel helfen.

Und wenn A die Kredite jetzt schon nicht regelmäßig bedient hat, geht die Oma ein enormes Risiko ein, wenn sie Verträge auf ihren Namen übernimmt. Zahlt der Herr Enkel nicht, dann hat die Oma das Theater. Denn die Gläubiger werden sich an sie wenden, da sie Vertragspartner ist.

Die einfachere Lösung wäre, wenn A sich mit seiner Hausbank in Verbindung setzt und dort wegen einer Umschuldung verhandelt. Also alle laufenden Kredite in der Gesamtsumme als einen Kredit aufnehmen und damit nur noch eine Rate im Monat haben. Die dann in der Höhe, wo er sie auch vernünftig bedienen kann.

Allerdings muss A auch mit den aktuellen Kreditgebern in Kontakt treten, ob sie auch einer vorzeitigen Tilgung der gesamten Summe zustimmen. Wenn da zumindest der größte Teil der Schulden in einem neuen Kredit zusammengefasst werden kann, wäre A schon einen großen Schritt weiter und die Oma würde nicht das Risiko haben, das A zu ihren Lasten das ganze wieder schleifen lässt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Für die Gläubiger sollte diese Variante soweit in Ordnung gehen, denn sie haben Vorteile davor. Diese Variante wird auch oft angewandt. Sobald eine x-beliebige Person zahlungsunfähig wird kann eine andere Person die Schulden für diese Person aufnehmen und mit dem Gläubiger begleichen. Anschließend müssen die beiden Personen untereinander aber ausmachen inwiefern die Schulden beglichen werden. Wichtig für dieses Verfahren ist aber eine vertragliche Absicherung im Falle das eine erneute Zahlungsunfähigkeit entsteht.

» Sebek » Beiträge: 241 » Talkpoints: 30,26 » Auszeichnung für 100 Beiträge


@Punktedieb
Also die Hausbank von Herrn A wird hier überhaupt keinen Handlungsbedarf sehen, um ihm eine Hilfe anzubieten. Warum auch? Sie läuft doch nur Gefahr, dass Person A nicht zahlt oder? Die Option mit der Oma ist eben die einzige Möglichkeit Für Herrn A, wenn die Oma damit einverstanden ist.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es steht doch wohl eher die Frage, warum A in der Vergangenheit seine Verbindlichkeiten nicht ordentlich bedient hat. Hatte er nicht das Geld oder hat er einfach geschludert? Wenn es finanziell halt oft sehr eng war, dann hätte A schon wesentlich früher verhandeln können, um die Gesamtbelastung zu verringern. Entweder eben das er die Verträge gebündelt hätte indem man eben einen neuen Kredit aufnimmt, um die anderen Schulden zu begleichen. Gerade, da in der Vergangenheit die Zinsen sehr niedrig waren, wäre das sicherlich der sinnvollste Weg gewesen.

Oder A hätte eben mal eher innerhalb der Familie das Problem angesprochen und da sicherlich auch Hilfe erhalten. Entweder das eben die eine oder andere Rate für ihn erstmal bezahlt worden wäre oder das man ganze Verträge begleicht und damit die Gesamtbelastung von A verringert.

Wenn A allerdings einfach nur just for fun öfter nicht gezahlt hat, dann wäre es für die Oma besser, wenn sie nicht für den Enkel eintritt. Denn das Risiko ist einfach zu hoch, das die Oma dann ständig für den Enkel zahlen muss und nicht nur namentlich das ganze übernimmt. Nur Schulden alleine hindern noch niemanden daran einen Job zu bekommen. Denn die gehen so erstmal einen potentiellen Arbeitgeber nichts an. Der Arbeitgeber sollte nur informiert werden, wenn eben schon Lohnpfändungen gegen A vorliegen. Denn wenn man gleich mit offenen Karten spielt, ist das immer besser, als wenn der Arbeitgeber erst davon erfährt, wenn der Gerichtsvollzieher die Unterlagen bringt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich denke mal das die Schulden hier nur intern zwischen dir und deiner Oma gehandhabt werden. Das heißt die Oma zahlt und du zahlst in kleinen Raten zurück. Direkt überschreiben geht glaube ich nicht, es sei den einer verstirbt und vererbt seine Schulden, dann können sie rein rechtlich gesehen weiter gegeben werden.

Aus der Schufa kommt der Schuldner mit dieser Lösung aber auch nicht heraus. Selbst wenn die Oma alle Schulden auf einmal bezahlt, bleiben die Vermerke 3 Jahre bestehen.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


alkalie1 hat geschrieben:Ich denke mal das die Schulden hier nur intern zwischen dir und deiner Oma gehandhabt werden. Das heißt die Oma zahlt und du zahlst in kleinen Raten zurück. Direkt überschreiben geht glaube ich nicht, es sei den einer verstirbt und vererbt seine Schulden, dann können sie rein rechtlich gesehen weiter gegeben werden. .

Wenn das nicht so gehen sollte hat es für Herrn A ja keinen echten Nutzen, denn er muss schon schufamäßig für einen Job schuldenfrei sein. Wenn die Oma es nur zahlt an die Gläubiger hat sich ja eigentlich auch nicht viel verändert an der jetzigen Situation von Herrn A.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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