Falschen Artikel bei ebay erworben
Ich habe heute bei einer Auktion mitgeboten und wie es das Schicksal wollte, habe ich diese auch noch gewonnen. Leider habe ich bei der Artikelbeschreibung eine Zeile übersehen und daher einen Artikel erworben den ich überhaupt garnicht haben möchte. Das ist mir gerade eben erst aufgefallen, als ich die Auktion schon vorbei war. Nun weiß ich nicht genau was ich machen soll.
Bei dem Artikel handelt es sich schon um etwas was man gut weiterverkaufen kann. Also könnte ich es einfach wieder bei ebay weiterverkaufen und würde eventuell garkeinen oder nur einen geringen Verlust machen. Da ich hierbei aber, wenn es schlecht läuft, Geld verlieren könnte wäre mir eine andere Lösung wesentlich lieber. Wisst ihr, ob man den Artikel zurückgeben kann bzw. garnicht erst annehmen muss wenn man ihn falsch gekauft hat? Was habt ihr gemacht als euch so etwas passiert ist. Habt ihr das Teil einfach wieder bei ebay reingestellt oder gibt es noch eine bessere Lösung?
Ich hatte neulich auch einen Artikel verkauft, bei dem der Käufer kurz nach Ende feststellte, dass er sich in der Größe verlesen hatte. Er hat mich kontaktiert, ich habe einen Fall eröffnet, dass der Käufer den Artikel nicht mehr möchte. Der Käufer hat das bestätigt, musste den Artikel nicht abnehmen und ich habe meine Gebühren wieder gut geschrieben bekommen. Das lief sehr schnell und unproblematisch. Vielleicht kannst Du auch einen Fall als Käufer eröffnen.
Mir ist mal so etwas ähnliches passiert. Damals habe ich auf ein vermeintliches Konsolenspiel geboten und am Ende stellte sich heraus, dass ganz unten in der Beschreibung stand, dass es sich lediglich um die Verpackung des Spiels handelt. Ich muss dann natürlich zahlen und die Verpackung wanderte dann bei mir zu Hause direkt in den Müll, denn was hätte ich damit schon wirklich anfangen können.
Das Problem ist, dass so ein Gebot bei ebay bindend ist und du nun eigentlich verpflichtet bist, diesen Artikel auch zu bezahlen. Das Einzige, was du machen könntest, wäre, den Verkäufer einmal anzuschreiben und nett zu erklären, dass du dich mich dem Gebot vertan hast und den vermeintlichen Satz erst überlesen hast. Vielleicht hast du dann Glück und der Verkäufer ermöglicht dir den Rücktritt vom Kauf. Aber sicher wird er darüber nicht besonders erfreut sein, aber früher gab es bei ebay auch noch die Option, dass man den Artikel dann auch dem unterlegenen Bieter noch anbieten konnte. Oder du bezahlst den Artikel eben normal und stellst ihn selbst wieder ein. Aber du kannst ja zuerst mal versuchen, den Verkäufer zu kontaktieren und ihm die Sache zu erklären.
TeresaB hat geschrieben:Da ich hierbei aber, wenn es schlecht läuft, Geld verlieren könnte wäre mir eine andere Lösung wesentlich lieber.
Dasselbe wird sich der Verkäufer auch denken. Warum sollte er die Abwicklung abbrechen und somit riskieren bei der nächsten Auktion niedrigere Gebote zu bekommen? Die Bietergruppe, die Interesse an dem Artikel hat, wird sich je nach Angebot merken welche Auktionen plötzlich wieder drin sind. So etwas macht die anderen Bieter dann natürlich skeptisch.
Wenn es ein gewerblicher Anbieter ist gibt es gewisse Möglichkeiten vom Kauf zurückzutreten. Das steht dann aber auch alles in deren AGB. Bei Ebay gibt es mittlerweile auch direkt auf der Angebotsseite einen Unterpunkt extra für Rücknahmen, Widerrufe, etc. Außerdem bekommt man nach dem Kauf eine Email mit den Rückgabe-, Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen. Schau einfach mal nach ob du bei einem Händler gekauft hast. Du solltest nach einem Widerruf aber zumindest die Konfliktlösung, die der Verkäufer starten wird, abschließen. Das ist nur dafür, dass er seine Gebühren erstattet bekommt.
Bei Privatanbieter solltest du den Kauf jetzt schon anständig abwickeln und den Artikel dann weiterverkaufen. Dabei aber natürlich nicht die Bilder deines Verkäufers nutzen. Du schreibst selber, dass du die Artikelbeschreibung nicht vernünftig gelesen hast. Das ist eben dein Problem und nicht das deines Verkäufers. Wenn du Glück hast geht der Verkäufer aber auch darauf ein und bietet dem zweithöchsten Bieter den Artikel an. Sich darauf verlassen oder diesen Schritt gar verlangen würde ich aber nicht.
Es kommt jetzt eben darauf an, ob du dir wirklich die Mühe machen willst und den Artikel weiter verkaufen willst. Ansonsten würde ich persönlich schon zumindest versuchen, den Verkäufer zu kontaktieren und ihm die Sache zu schildern. Notfalls würde ich sogar anbieten, dass du die Gebühren zahlst. Wobei das natürlich auch vom Kaufpreis abhängig ist, ob man das so ohne weiteres anbieten kann oder besser sein lassen sollte.
Ich finde nämlich, dass es schon ganz schön Mühe macht, wenn man den Artikel selber noch einmal einstellen muss, dann der Weg zur Post usw. Und wer weiß, wieviel du Verlust am Ende machst. Und für den Verkäufer ist es ja auch ein Aufwand, wenn er zur Post rennen muss und du den Artikel eigentlich gar nicht haben willst. Dann soll er doch lieber gleich den Artikel noch einmal selber einstellen und gut ist. Also anschreiben würde ich ihn auf jeden Fall. Und wenn er dir dann kommt mit: Das Gebot ist aber bindend (womit er ja recht hat), dann kannst du immer noch zahlen und den Artikel selber noch einmal anstellen. Aber versuchen kann man es doch mal.
Wie ist die Nummer der Ebay-Auktion? Klick dich mal in die Artikelbeschreibung in der Auktion bei Ebay und schau mal nach, als was für ein Verkäufertyp der Verkäufer angemeldet ist. Ist er gewerblicher oder privater Verkäufer? Bei einem gewerblichen Verkäufer ist das Ganze ziemlich unproblematisch. Denn dann hättest du sowieso ein Widerrufs-recht und müsstest dem Verkäufer nur einfach eine kurze Nachricht schicken. Dann wäre der Kauf rückgängig gemacht.
Wenn der Verkäufer ein privater Verkäufer ist, dann würde ich ihn an deiner Stelle einfach mal anschreiben und ihm genau das schreiben, was du uns hier gesagt hast. Denn grundsätzlich muss er den Artikel nicht behalten und du bist verpflichtet, ihn zu nehmen. Aber vielleicht hast du ja einen netten Verkäufer, für den es kein Problem wäre, den Kauf rückgängig zu machen. Dazu muss der Verkäufer in Mein Ebay einen Fall öffnen. Das würde ich erst mal versuchen und nur, wenn der Verkäufer darauf nicht eingeht, dann würde ich eben bezahlen und den Artikel selber verkaufen. Sofern dein Konto noch keinerlei Verwarnungen hat, kannst du auch überlegen, ob du nicht vielleicht einfach den Artikel nicht bezahlst, denn dann würdest du nur eine Verwarnung bekommen und wärst dein Problem auch los.
Du könntest ersteinmal versuchen mit dem Verkäufer Kontakt auf zu nehmen und ihm die Sache schildern, wenn er Verständnis hat, könnte er den Verkauf rückgängig machen und den Artikel dann halt nochmal verkaufen oder an den Unterliegenden verkaufen.
War es ein gewerblicher oder Privatverkäufer? Du könntest bei einem gewerblichen Verkäufer eventuell vom Kauf innerhalb von 10 Tagen ohne Begründung zurück treten. Ansonsten bleibt dir nichts weiter übrig als den Artikel dann selbst wieder ein zu stellen. Meistens klappen aber eines der oben genannten Varianten.
Das mit dem gewerblichen Verkäufer wurde ja schon genannt, auch dass ein Verkäufer den Verkauf anullieren kann und dann die Gebühren zurück erhält.
Ich kenne nun nicht den Preis deines Artikels und ob du da wirklich ein Schnäppchen gemacht hast. Wenn der Artikel sehr günstig und unter dem normalen Preis weg gegangen ist dann wird der Verkäufer das auch wissen weil er die Preise meistens vorher schon recherchiert hat. Hier könnte ich mir vorstellen dass er einer Anullierung schnell zustimmen würde, aber auch sonst sind viele Verkäufer nicht so streng und geben nach. Ich würde das auch machen wenn ich höflich gefragt werde und der Artikel nicht zu einem Phantasiepreis weg gegangen ist. Auch kann ein Verkäufer dem unterlegenen Bieter dann ein offizielles Angebot machen oder dem noch danach folgenden unterlegenen Bieter. Er würde dabei nur 0,50 oder einen Euro Verlust machen.
Mir ist das auch schon passiert dass ich Unsinn gekauft habe. Einmal konnte ich anullieren und zweimal habe ich den Artikel doch genommen weil er unheimlich günstig war und ich ihn später zum doppelten Preis wieder verkaufen konnte. Das hatte sich also trotz der Versandkosten für mich noch gelohnt.
Empfehlen würde ich dir also den Verkäufer ganz schnell zu fragen ob er mit einer Anullierung einverstanden ist und wenn nicht dann könnte man ihm noch zwei Euro Entschädigung anbieten. Das rechnet sich dann vielleicht eher für ihn und du hast dabei dann auch keinen großen Verlust gemacht. Andererseits kannst du die Sache auch aus sitzen und überhaupt nicht bezahlen. Das ist zwar unfair weil der Verkäufer nichts als Arbeit mit dir hat und dich noch nicht einmal schlecht bewerten kann, aber so etwas gibt es auch. Ansonsten hast du auch keine Mühe damit den Artikel sofort wieder bei Ebay einzustellen, der Aufwand ist nicht so groß und vielleicht bekommst du ja noch einen besseren Preis dafür.
Mir ist das auch mal passiert und ich hatte keine große Lust mir den Artikel schicken zu lassen, Porto zu zahlen und dann zu versuchen ihn selbst zu verkaufen. Da hätte ich auf jeden Fall drauf gezahlt. Ich habe den Verkäufer angeschrieben und ihm angeboten, die ihm entstandenen Gebühren zu übernehmen, so dass er den Artikel neu einstellen kann.
Ich würde natürlich immer empfehlen, das man sich die Artikelbeschreibung genau durchliest, da ich selber aber nicht anders bin, ist mir das auch schon einmal passiert. Ich persönlich habe den Artikel dann weiterverkauft. Der Auktionspreis war ein wenig höher, als der, den ich bezahlt habe, durch die Ebay-Gebühren, die ich dann aber bezahlen durfte, hat sich das ganze relativiert und ich bin dann nachher plus minus 0 rausgekommen. Das würde ich aber aufgrund der Umständlichkeit nicht mehr machen.
Ich würde auch einfach einen Fall eröffnen, natürlich vorher mit dem Verkäufer sprechen und diesen den Fall gegebenenfalls eröffnen lassen, und das dann darüber klären. Eine weitere Alternative ist, dass man den Verkäufer kontaktiert und ihm sagt, dass man den Artikel doch nicht haben möchte, weil man sich vertan hat und ihm dann vorschlägt den Artikel an unterlegene Bieter zu verkaufen. In der Regel ist es so, dass dann kaum ein großer preislicher Unterschied zustande kommt, wenn man den zweithöchst bietenden fragt. Man kann, wenn der Verkäufer noch mit sich hadert und unschlüssig ist, sagen, dass man dann auch die Differenz zahlt. Dann ist man zwar trotzdem ein paar Euros los, aber immer noch besser, als einen Artikel zu besitzen, den man nicht haben möchte.
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