Verpasste Sicherheitsbelehrung auf eigene Kosten nachholen?

vom 05.08.2011, 16:23 Uhr

A ist als Arbeitnehmer beim Unternehmen angestellt. Das Unternehmen wird sicherheitstechnisch von einem fremden Unternehmen betreut und zu dieser Betreuung gehört eine regelmäßige (jährliche) Belehrung was den Arbeitsschutz anbelangt. Das Unternehmen hat festgelegt, dass an solch einer Belehrung teilzunehmen ist, auch wenn diese außerhalb der Arbeitszeit stattfindet - was die Regel ist. Sollte jemand fehlen, dann muss er die Belehrung - unabhängig vom Grund - auf eigene Kosten in der Freizeit nachholen.

Nun passiert in einem Jahr folgendes. Der Termin für A's Gruppe liegt an einem Tag an dem A Urlaub hat. Der Urlaub wurde schon einige Zeit vor der Terminvereinbarung für die Belehrung mit dem Fremdunternehmen genehmigt. A wurde nun mitgeteilt, dass A entweder den Urlaub unterbrechen könne oder aber die Belehrung auf eigene Kosten nachholen müsse. Da der Termin aber mitten in den genehmigten Jahresurlaub fällt, und der Urlaub mitten in der Sommerferienzeit liegt, sieht A gar nicht ein, eine der beiden Alternativen zu wählen. A möchte einen weiteren Termin durchaus wahrnehmen, aber eben nicht auf eigene Kosten. Wie sieht das aus? Kommt A damit durch oder muss A da in den sauren Apfel beißen?

Weiterhin ist es einem der Kollegen von A, nennen wir ihn B, passiert, dass dieser 4 Tage vor dem geplanten Termin erkrankt und vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt bekommt. B wurde nun gesagt, wenn es nicht mehr so schlimm sei, dann solle B doch ruhig kommen. Das möchte B aber nicht. Zum einen geht es B tatsächlich noch nicht so gut, dass B da eine Stunde voll bei der Sache sein könnte, zum anderen hat B aber auch Bedenken, dass man dann seine Arbeitsunfähigkeit anzweifeln könnte. Das möchte B auch nicht. Nun hat man auch B angesprochen, dass B die Belehrung auf eigene Kosten nachholen muss. B wäre nun fast schon dazu bereit, muss B das aber auch wirklich tun?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Meine Meinung über diese Einstellung des Arbeitgebers ist, dass der Arbeitgeber hier etwas verlangt, was er so nicht darf und was nicht erlaubt ist.

Wenn jemand krank geschrieben wurde, dann darf er an einer solchen Veranstaltung gar nicht teilnehmen. Aber hier kommt es auf die Krankheit an, ob die es erlaubt, eine Stunde im Betrieb zu sitzen oder ob das zu anstrengend ist und sich die Krankheit wieder verschlechtern würde.

Ein Urlaub soll auf jeden Fall der Erholung dienen. In betrieblichen Notfällen, wenn es um die Existenzgefährdung geht, muss der Urlaub unterbrochen werden. Der Arbeitgeber hat dann alle anfallenden Kosten zu tragen, wie Rückflug, Hotelkosten wegen Stornierung und was sonst noch anfällt. Aber eine Unterweisung in einem sicherheitstechnischen Arbeitsschutz ist für mich kein Notfall. Hier kann wohl nicht verlangt werden, dass ein Mitarbeiter in seiner Freizeit auf eigene Kosten die Unterweisung nachholt. Zumal diese Unterweisungen oft vom Vorjahr her noch bekannt sind.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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